| Foodwatch: EU-Verbot für 'Veggie-Burger' wäre rechtswidrig |
| 08.12.2025 06:44:00 |
Ein auf EU-Ebene diskutiertes Verbot von
Bezeichnungen wie "Veggie-Burger" oder "Tofu-Wurst" wäre laut einem
von der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch in Auftrag gegebenen
Gutachten in seiner geplanten Form rechtswidrig. Die vorgesehenen
Verbote würden den Grundsätzen eines Urteils des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) widersprechen, heißt es in dem Gutachten.
Der EuGH habe festgestellt, dass Mitgliedstaaten Produktnamen nicht
verbieten dürfen, ohne zuvor festzulegen, welche Bezeichnungen
stattdessen zu verwenden sind. Das Gutachten beruft sich neben dem
EuGH-Urteil vom Oktober 2024 auch auf die
EU-Lebensmittelinformationsverordnung.
Foodwatch: Verbot wäre "unsinnig" und "rechtswidrig"
"Ein EU-Verbot von "Tofuwürstchen" oder "Seitanschnitzel" ist nicht
nur unsinnig, sondern auch rechtswidrig", so
Foodwatch-Geschäftsführer Chris Methmann. Bundesagrarminister Alois
Rainer (CSU) müsse das Vorhaben in Brüssel stoppen. Rainer hatte
sich in der Vergangenheit bereits gegen das Verbot ausgesprochen.
In dem Rechtsgutachten heißt es auch, dass die von den französischen
EVP-Abgeordneten geforderte Änderung von EU-Recht unklar und
unverständlich sei. Unter anderem sollten Begriffe wie "Wurst" und
"Schnitzel" der geforderten Rechtsänderung zufolge "ausschließlich
den essbaren Teilen der Tiere vorbehalten" sein. Ein Schnitzel mit
Panade dürfte demnach nicht als Schnitzel bezeichnet werden, so das
Gutachten.
Deutsche Unionsabgeordnete mehrheitlich gegen Verbot
Das Mitte-Rechts-Bündnis EVP, zu der auch CDU und CSU gehören, hatte
den Vorstoß im EU-Parlament eingebracht. Deutsche Unionsabgeordnete
stimmten mit wenigen Ausnahmen gegen ein Verbot - eine ausreichende
Mehrheit gab es trotzdem. Begründet wird die Änderung damit,
Verbraucher und Landwirte zu schützen.
Am Mittwoch gehen die Verhandlungen zu dem geplanten Verbot in die
vielleicht letzte Runde. Auch eine Mehrheit der EU-Staaten müsste
dem Verbot zustimmen, damit die Vorgaben in Kraft treten
können./mjm/DP/zb
ISIN CH0038863350 FR0000120644
AXC0038 2025-12-08/06:44
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Autor: - dpa-AFX
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