| KORREKTUR: Einfacher abschieben? EU-Minister einig bei Staaten-Liste |
| 08.12.2025 18:13:00 |
(In einer früheren Version des Artikels hieß es im 6. Absatz, 3.
Satz): "Die Festlegung würde auch die Einrichtung von sogenannten
Rückführungszentren in Drittstaaten erleichtern." Der Satz wurde
ersatzlos gestrichen, da er sich nicht auf das Konzept der sicheren
Drittstaaten, sondern auf die ebenfalls beschlossene
Rückführungsverordnung bezieht. Außerdem hieß es (6. Abschnitt, 2.
Satz): "Es soll das europäische Asylsystem entlasten, indem Menschen
in Nicht-EU-Länder abgeschoben werden, um dort ihr Asylverfahren
abzuwarten." Richtig sollte es heißen, "um dort Schutz beantragen zu
können.")
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Staaten wollen Menschen schneller in die
nordafrikanischen Länder Marokko, Tunesien und Ägypten abschieben
können. Dafür sollen die Staaten zu sicheren Herkunftsländern
erklärt werden. Auch das Kosovo, Kolumbien sowie die südasiatischen
Staaten Indien und Bangladesch sollen nach dem Willen der
Mitgliedstaaten zur Liste hinzugefügt werden. Darauf einigten sich
die EU-Innenminister bei einem Treffen in Brüssel.
Das Europäische Parlament muss sich zu der Liste sicherer
Herkunftsstaaten noch positionieren. Anschließend können
Verhandlungen über die endgültige Festlegung beginnen. Angesichts
der Mehrheitsverhältnisse im EU-Parlament werden keine größeren
Änderungen erwartet.
Grundsätzlich sollen auch Länder, die Kandidaten für einen
EU-Beitritt sind, als sicher gelten. Dazu würden dann etwa Albanien,
Montenegro oder die Türkei gehören.
In Deutschland gibt es bereits eine Liste sogenannter sicherer
Herkunftsländer. Die Einstufung soll schnellere Abschiebungen
dorthin ermöglichen. Von den Ländern auf der nun beschlossenen
EU-Liste waren darauf bisher nur der Kosovo, Albanien und Montenegro
als sicher eingestuft.
Die EU-Liste wäre bindend für alle Mitgliedstaaten. Gleichzeitig
muss dem Vorschlag nach auch weiterhin immer der Einzelfall geprüft
werden. Menschen, die aus diesen Ländern kommen und in der EU Schutz
suchen, sollen also nicht automatisch abgeschoben werden, bekommen
aber ein beschleunigtes Asylverfahren.
Auch Kriterien für sichere Drittstaaten festgelegt
Neben den sicheren Herkunftsländern gibt es auch das Konzept der
sicheren Drittstaaten. Es soll das europäische Asylsystem entlasten,
indem Menschen in Nicht-EU-Länder abgeschoben werden, um dort Schutz
beantragen zu können.
Auch hier haben sich die EU-Innenminister auf eine gemeinsame
Position geeinigt. Bislang war es nötig, dass Asylsuchende eine enge
Verbindung zu einem solchen Drittstaat haben, etwa durch
Familienangehörige oder einen längeren Aufenthalt.
Dem Vorschlag der EU-Staaten nach könnte es zukünftig schon reichen,
wenn ein Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und dem Drittstaat
besteht. Schutzsuchende können demnach auch in Länder abgeschoben
werden, in denen sie noch nie waren und zu denen sie keine
familiäre, kulturelle oder sonstige Bindung haben. Ausgenommen davon
sind unbegleitete Minderjährige.
Auch zu diesem Vorhaben muss das EU-Parlament sich noch abschließend
positionieren, bevor Verhandlungen darüber beginnen
können./tre/DP/jha
AXC0232 2025-12-08/18:13
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Autor: - dpa-AFX
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