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| 12.12.2025 18:08:00 |
APA ots news: Presseaussendung zur 47. Sitzung des
Finanzmarktstabilitätsgremiums
Wien (APA-ots) - Die 47. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums
(FMSG) fand am 12. Dezember 2025 statt. Schwerpunktthemen waren die
Empfehlungen zum Antizyklischen Kapitalpuffer und zum sektoralen
Systemrisikopuffer für Gewerbeimmobilienkredite sowie das
Arbeitsprogramm für das Jahr 2026.
Zwtl.: Antizyklischer Kapitalpuffer
Das FMSG empfiehlt der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), den
Antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP) bei 0% der inländischen
risikogewichteten Aktiva zu belassen. Derzeit weisen nur zwei der
sechzehn Indikatoren auf erhöhte finanzzyklische Risiken hin. Auch
die beiden in der Bemessung finanzzyklischer Risiken höher
gewichteten Indikatoren zur Kredit-BIP-Lücke bleiben unter den
kritischen Schwellenwerten.
Details hierzu finden sich in der Empfehlung ( FMSG/5/2025 ). Das
Dashboard der Indikatoren zu systemischen zyklischen Risiken wird in
einer interaktiven Version auch auf der Website der OeNB
veröffentlicht.
Zwtl.: Sektoraler Systemrisikopuffer für Gewerbeimmobilienkredite
Das FMSG empfiehlt der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), den
sektoralen Systemrisikopuffer für Gewerbeimmobilienkredite mit 3,5%
festzulegen und eine schrittweise Anhebung dieser Pufferrate in zwei
Stufen mit einem ersten Schritt auf 2% am 1. Juli 2026 sowie auf
3,5% ein Jahr danach.
Das Gremium hatte in der 42. Sitzung vom 3. Oktober 2024
festgehalten, die Pufferhöhe aufgrund der Unsicherheiten im
Zusammenhang mit der jüngsten Novelle der EU-Verordnung zu den
Eigenmittelanforderungen (CRR III) vorerst auf 1% zu begrenzen. In
der 46. Sitzung hatte das Gremium festgestellt, dass sich die
Eigenkapitalunterlegung von Gewerbeimmobilienkrediten durch die CRR
III allerdings insgesamt kaum verändert hat. Analysen der OeNB
zeigen überdies, dass sich die Systemrisiken aufgrund des
verschlechterten wirtschaftlichen Umfelds weiter erhöht haben.
Unter Berücksichtigung von bereits gebildeten Wertberichtigungen und
bestehenden Kapitalerfordernissen erachtet das Gremium eine
Pufferhöhe von 3,5% als geeignet, die Resilienz des Bankensektors
gegenüber den identifizierten systemischen Risiken aus
Gewerbeimmobilienfinanzierungen zu stärken. Finanzierungen
Gemeinnütziger Bauvereinigungen sollen weiterhin ausgenommen
bleiben. Die Auswirkungen auf Kreditkosten, Kreditvergabe und
Realwirtschaft wurden im Rahmen eines Impact-Assessments der OeNB
geprüft und werden als gering eingeschätzt.
Details hierzu finden sich in der Empfehlung ( FMSG/6/2025 ).
Zwtl.: Arbeitsprogramm 2026
Das Gremium wird sich auch im Jahr 2026 schwerpunktmäßig mit den
systemischen Risiken aus Wohn- und Gewerbeimmobilienfinanzierungen
auseinandersetzen, sowie einen weiteren Schwerpunkt auf die
systemischen Risiken bei Nichtbanken-Finanzintermediären legen.
Neben der vierteljährlichen Evaluierung des Antizyklischen
Kapitalpuffers stehen auch die Evaluierungen des Puffers für
Systemrelevante Institute (OSII) und des allgemeinen
Systemrisikopuffers (SyRP) auf der Agenda des Gremiums.
Rückfragehinweis: Sekretariat des Finanzmarktstabilitätsgremiums
z.Hd. Mag.a Marlies Schroeder, MiM (+43-1) 404 20-6900
kontakt@fmsg.at https://www.fmsg.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/156/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0189 2025-12-12/18:03
AXC0231 2025-12-12/18:08
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Autor: - dpa-AFX
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