| Abgasskandal - Hunderte Verfahren rollen wieder an / Nachdem VW durch Zahlung an Kläger Entscheidung des EuGH verhindert hat - Anwalt Poduschka wirft VW Irreführung der Justiz vor |
| 15.12.2025 05:01:00 |
Die Welle an Klagen wegen manipulierter
Abgaswerte bei Volkswagen und anderen Autofirmen kommt wieder ins
Rollen. Hunderte Verfahren, die ausgesetzt waren, wurden von der
Kanzlei von Rechtsanwalt Michael Poduschka vergangene Woche wieder
aktiviert. VW habe alle Fälle, die vor Höchstgerichten anhängig
waren, durch Zahlung der geforderten Beträge plus Zinsen "daschlogn"
und damit eine Klärung europarechtlicher Grundsatzfragen verhindert,
kritisiert Poduschka.
In den Verfahren geht es um den Motor EA-288 von VW und
vergleichbare EU-6-Motoren anderer Hersteller. Bei diesen sind
einige grundsätzliche Rechtsfragen noch nicht geklärt. Der OGH wie
auch zahlreiche Untergerichte haben dabei festgestellt, dass es sich
um bisher ungelöste EU-rechtliche Fragen handelt, die nur vom EuGH
geklärt werden können und dafür ihre Verfahren unterbrochen.
Höchstgerichtliche Entscheidungen gibt es bisher nur zu EU-5-Motoren
(EA189 Motor).
Etwa zehn Grundsatzfragen offen
Zu den etwa zehn offenen Grundsatzfragen, die vom EU-Gericht zu
klären sind, gehört, ob es bereits unzulässig ist, wenn die
Abgaskontrolle schon im normalen Fahrbetrieb beeinträchtigt ist oder
erst, wenn zusätzlich die gesetzlichen Grenzwerte in Summe
überschritten sind. Der Europäische Gerichtshof sollte unter anderem
auch auslegen, ob der Autokäufer die volle Beweislast tragen muss
und ob die gesetzlichen Abgasbestimmungen nur bei der Typisierung
oder auch im realen Fahrbetrieb eingehalten werden müssen.
Alleine Poduschka hat nun 660 Verfahren wieder in Gang gesetzt.
Er schätzt, dass in Österreich 1.000 bis 1.500 Klagen wiederbelebt
werden dürften. VW habe sich zwar ursprünglich dazu bekannt, dass
einige Fälle zur Klärung der Grundsatzfragen vor das Höchstgericht
kommen, dann aber "daschlogn sie genau die 10 leading cases mit der
beabsichtigten Rechtsfolge: so ein Pech, dann müssen wir wieder von
vorne beginnen. Obwohl der einzelne Betroffene jedes Mal viel Geld
erhält, ist und bleibt es eine Irreführung der Justiz", kritisiert
Poduschka das Vorgehen des Volkswagen Konzerns in den letzten 20
Jahren in einer Stellungnahme an die APA.
"Roter Faden" der "Irreführung der Justiz"
In seinem Antrag an das Gericht auf Fortführung eines Verfahrens
schreibt er: "Der durchgehende "rote" Faden dieser Vorgangsweise
heißt IRREFÜHRUNG", wobei nunmehr "nicht mehr der Volkswagen-Kunde,
sondern die österreichische Richterschaft und der Rechtsstaat" in
die Irre geführt würden. Es stelle sich die Frage, ob die
Schadenersatzzahlungen, die Gerichte bisher VW auferlegt haben,
überhaupt "wirksam, verhältnismäßig und für einen Konzern
abschreckend sind, wenn nunmehr nicht nur Kunden, sondern auch
Richter an der Nase herumgeführt werden".
Dadurch, dass VW in diesen exponierten Fällen alle Ansprüche
anerkannt habe, gebe es nun keine höchstgerichtliche Entscheidung
und alle anderen Verfahren müssen umgehend fortgesetzt werden.
Poduschka spricht von "Frustration" bei Geschädigten und Gerichten.
Die Gerichte müssten die Verfahren nun fortsetzen, obwohl klar sei,
dass nur der EuGH die damit verbundenen grundsätzlichen
europarechtlichen Fragen als letzte Instanz entscheiden könne.
Die Gerichte hätten nun nur die Möglichkeit, alle Fälle einzeln
oder mehrere Verfahren verbunden dem EuGH vorzulegen. Solange aber
VW nicht entweder allen Geschädigten ihren Schaden ersetze oder
zumindest ein Verfahren bis zum Höchstgericht durchlasse, werde es
keine endgültige Klärung der Situation geben, sagt Poduschka.
tsk/hel
ISIN DE0007664039
WEB http://www.volkswagenag.com
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Autor: - APA/tsk/hel
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