| Mehrheit sieht Immobilienbesitzer beim Mietrecht im Vorteil |
| 21.12.2025 17:36:00 |
In Mietrechtsfragen sieht die Mehrheit der
Deutschen die Eigentümer von Immobilien gegenüber den Mietern klar
im Vorteil. Die Verlängerung der Mietpreisbremse durch die Koalition
sowie weitere Reformen, die sich die schwarz-rote Bundesregierung
vorgenommen hat, stoßen daher bei den Bürgerinnen und Bürgern auf
relativ hohe Zustimmung, wie die Ergebnisse einer repräsentativen
Umfrage im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur belegen.
Mehr als jeder Zweite sieht Vermieter am längeren Hebel
Auf die Frage, wer hierzulande mit Blick auf rechtliche Vorgaben
wohl die stärkere Position hat, Mieter oder Vermieter, antworteten
17 Prozent der befragten Wahlberechtigten, das Verhältnis sei
ausgewogen. Die Mieter im Vorteil sehen demnach 18 Prozent der
Deutschen, während 54 Prozent überzeugt sind, die Vermieter seien in
der rechtlich stärkeren Position. Elf Prozent der Menschen, die
zwischen dem 12. Dezember und dem 15. Dezember an der Befragung
durch das Meinungsforschungsinstitut YouGov teilgenommen haben,
trauten sich hierzu kein Urteil zu oder machten keine Angaben.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) sieht die Mieter zwar auf dem Papier
nicht im Nachteil. Er beobachtet aber eine große Diskrepanz zwischen
der rechtlichen Situation und dem, was Wohnungssuchende und Mieter
in der Praxis erleben. Der Verband teilt auf Anfrage mit:
"Theoretisch hat der Mieter viele Schutzrechte, aber auf dem
Wohnungsmarkt herrscht in vielen Städten erheblicher
Nachfrageüberhang - das heißt: Wohnungen sind knapp und Vermieter
können oft den Preis und Konditionen diktieren oder aussuchen, an
wen sie vermieten."
Aus Sicht des Eigentümer-Verbands Haus & Grund sind Vermieter schon
seit einigen Jahren rechtlich im Nachteil. "Die Balance ist nicht
mehr gegeben", sagt Verbandspräsident Kai Warnecke.
Mietpreisbremse existiert seit Juni 2015
Die Mietpreisbremse für Neuvermietungen in begehrten Wohngebieten
war 2015 eingeführt und in diesem Sommer erneut verlängert worden -
bis Ende 2029. Das zeitlich befristete Instrument zum Schutz vor
überhöhten Mieten gilt in Gegenden, die die jeweilige Regierung des
Bundeslandes als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Bei
Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Beginn höchstens
um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. So
heißt die Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen, die zum
Beispiel in Mietspiegeln zu finden ist.
Von der Bremse ausgenommen sind unter anderem neu gebaute Wohnungen,
die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, sowie Wohnungen,
die nach einer umfassenden Modernisierung zum ersten Mal wieder
vermietet werden.
Hubig bereitet mehrere Änderungen vor
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hält die Verlängerung
jedoch nicht für ausreichend und plant - unter Verweis auf den
Koalitionsvertrag - weitere Reformen: strengere Regeln für
Kurzzeitmietverträge, möbliertes Wohnen sowie für Indexmieten, bei
denen die Höhe der Miete an die Entwicklung der Verbraucherpreise
gekoppelt ist.
Dass die Mietpreisbremse verlängert wurde und die Bundesregierung
nach eigener Aussage weitere Maßnahmen für bezahlbares Wohnen plant,
halten laut Umfrage 43 Prozent der Deutschen für sinnvoll. Lediglich
elf Prozent der Bundesbürger sind hier gegenteiliger Meinung. 35
Prozent der Befragten entschieden sich für die Antwortoption
"teils/teils". Weitere elf Prozent machten hier keine Angaben oder
antworteten mit "weiß nicht".
Die Justizministerin hat auch neue Regeln zur sogenannten
Schonfristzahlung angekündigt. Sie sollen verhindern, dass Mieter in
die Obdachlosigkeit rutschen. "Wer mit der Miete im Rückstand ist,
soll die ordentliche Kündigung abwenden können, indem er die Miete
nachzahlt", erklärte Hubig bereits im Juni. Für Haus & Grund ist vor
allem dieser Punkt inakzeptabel. Verbandschef Warnecke sagt, für
Vermieter würde das bedeuten, dass sie den Gegenwert von sechs bis
neun Monatsmieten ausgeben müssten, um eine Räumungsklage
anzustrengen, die am Ende womöglich unwirksam wird - "und sie
bleiben dann auf den Kosten sitzen". Sein Verband beobachte wegen zu
vieler Einschränkungen und des stark gestiegenen bürokratischen
Aufwands ohnehin seit Jahren einen Rückzug privater Vermieter.
Wer durch Schenkung oder als Erbe Inhaber eines Mehrfamilienhauses
wird, entscheidet sich laut Warnecke inzwischen häufig wegen der
komplizierten Vorgaben beziehungsweise der in Städten wie München
sehr hohen Erbschaftssteuer für den Verkauf an eine
Fondsgesellschaft oder einen Immobilienkonzern. Das Nachsehen hätten
die Mieterinnen und Mieter, deren Anliegen im direkten Kontakt mit
einem privaten Vermieter meist besser berücksichtigt würden. Auch
schreckten immer engere Vorschriften potenzielle private Investoren
ab, was zu weniger neuen Mietwohnungen führe.
Mieterbund: Mietpreisbremse überall und Bußgelder
Der Mieterbund spricht sich dagegen dafür aus, die Mietpreisbremse
künftig nicht nur in den ausgewiesenen Gebieten zu Anwendung zu
bringen, sondern bundesweit und unbefristet. Eine weitere Forderung
des DMB: Vermieter, die gegen die Regeln der Mietpreisbremse
verstoßen, sollten nicht nur wie bislang die überhöhte Miete
rückwirkend erstatten, sondern "empfindliche Bußgelder" fürchten
müssen. Zudem brauche es "mehr staatliche Stellen, die Verstöße
aufdecken und sanktionieren".
Expertenkommission berät auch über Bußgelder
Mitte September hat im Justizministerium eine Expertenkommission zum
Mietrecht ihre Arbeit aufgenommen. Sanktionen bei Mietwucher und
Verstößen gegen die Mietpreisbremse stünden besonders im Fokus des
Gremiums, teilte das Justizministerium damals mit.
Die insgesamt 20 Experten sollen unter anderem Ideen für mögliche
neue Bußgeldregeln erarbeiten. Neben Stimmen der Mieter- und
Vermieterseite gehören auch Richter und Wissenschaftler zur
Kommission. Ob sich die Kommission am Ende auf einen gemeinsamen
Vorschlag wird einigen können, ist noch offen./abc/DP/he
AXC0041 2025-12-21/17:36
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Autor: - dpa-AFX
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