| EQS-News: Deutsche Staatsanwälte stellen erneut ein Verfahren gegen Alischer Usmanow ein - Rechtsanwälte Steinhöfel (deutsch) |
| 30.12.2025 18:45:00 |
Deutsche Staatsanwälte stellen erneut ein Verfahren gegen Alischer
Usmanow ein - Rechtsanwälte Steinhöfel
EQS-News: Steinhöfel Legal Office / Schlagwort(e): Rechtssache
Deutsche Staatsanwälte stellen erneut ein Verfahren gegen Alischer
Usmanow ein - Rechtsanwälte Steinhöfel
30.12.2025 / 18:45 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der
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BERLIN, 30. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Die Staatsanwaltschaft
München II hat das Ermittlungsverfahren gegen den Milliardär
Alischer Usmanow wegen Verdachts zweier Verstöße gegen das
Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit der Sanktionsliste
der Verordnung (EU) 269/2014 eingestellt.
Das Verfahren wurden formal beendet, nachdem Herr Usmanow der
Einstellung zugestimmt und 10 Mio. EUR gezahlt hatte. Der Betrag
wird zwischen der Staatskasse und einer Reihe von
Wohltätigkeitsorganisationen geteilt.
Die deutschen Behörden hatten Herr Usmanow verdächtigt, über
ausländische Gesellschaften rund 1,5 Mio. EUR für
Sicherheitsdienstleistungen für zwei Immobilien in Rottach-Egern
bezahlt und bestimmte Wertgegenstände in Deutschland nicht innerhalb
der für sanktionierte Personen vorgesehenen Frist gemeldet zu haben.
Seine Verteidigung wies sowohl die tatsächlichen Vorwürfe als auch
die rechtliche Auslegung der Sanktionsregeln durch die Behörden
zurück.
Herr Usmanow kann wegen dieser Vorwürfe nicht mehr verfolgt werden.
Die Wiederaufnahme der Ermittlungen aufgrund desselben Tatverdachts
ist ausgeschlossen, die Unschuldsvermutung bleibt bestehen, die
Zahlung ist weder Geldbuße noch Strafe.
Das Verfahren wurde aus Gründen der Prozessökonomie eingestellt. Die
Strafverteidiger von Herrn Usmanow, Wannemacher & Partner,
erklärten: "Um Verfahrenskosten und seine persönliche Zeit und seine
Gesundheit zu schonen, stimmte unser Mandant der Einstellung
entsprechend der im deutschen Recht vorgesehenen Praxis zu."
Rechtsexperten haben wiederholt verfassungsrechtliche Zweifel an der
Meldepflicht für Vermögensgegenstände geltend gemacht. Mit dem Zwang
zur Selbstanzeige werde ein rechtsstaatlicher Grundsatz verletzt,
denn niemand muss an seiner eigenen strafrechtlichen Überführung
mitwirken. Die Grundlage der Strafverfolgung von Herrn Usmanow
beruhte daher von Anfang an auf einer verfassungswidrigen Norm.
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main bereits ein
weiteres Ermittlungsverfahren gegen Herrn Usmanow wegen des
Verdachts der Geldwäsche eingestellt. Auch dieses wurde ohne
Anklageerhebung im November 2024 beendet, ohne dass eine Strafe
verhängt wurde oder eine Wiederaufnahme möglich wäre. Auch insoweit
besteht die Unschuldsvermutung fort.
Im Jahr 2022 führten deutsche Behörden mehrere Durchsuchungen gegen
Herrn Usmanow durch, die das Landgericht Frankfurt am Main später
als rechtswidrig einstufte.
Zwischen 2023 und 2025 mussten Dutzende europäischer Medien ihre
Berichte über Herrn Usmanow, die falsche Tatsachenbehauptungen
enthielten, korrigieren. Dies führte zur Korrektur von mehr als 1250
Veröffentlichungen. Seine Presserechtsanwälte erwirkten 16
gerichtliche Verbote und 102 Unterlassungserklärungen (darunter der
NDR, Radio Bremen, das ZDF u.a.). Richtungweisend war ein Urteil des
Landgerichts Hamburg, demzufolge das Wirtschaftsmagazin "Forbes"
nicht mehr behaupten darf, dass Herr Usmanow als "Strohmann für
Putin aufgetreten sei und dessen geschäftliche Probleme gelöst
habe". Der ARD wurde untersagt, die Behauptung zu verbreiten, Herr
Usmanow sei in einen Bestechungsskandal im Fechtsport verwickelt
gewesen. Zudem gewann der Geschäftsmann Verfahren gegen große Sender
und Zeitungen wie RTL und den Tagesspiegel.
Anfang 2025 löschten oder änderten Medien wie Münchner Merkur oder
die Neue Osnabrücker Zeitung mehr als 50 Artikel, die zuvor in
EU-Sanktionsdossiers zitiert worden waren. Eine wesentliche
Entwicklung erfolgte im Februar 2025, als die Nachrichtenagentur dpa
und das Bundeskriminalamt (BKA) auf Abmahnung Angaben zum
angeblichen Eigentum an der Yacht Dilbar zurücknahmen. Dies
veranlasste die Tagesschau, die Süddeutsche Zeitung, die Frankurter
Allgemeine Zeitung und zahlreiche weitere Medien, ihre unrichtigen
Berichte ebenfalls von ihren Websites zu entfernen.
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len-erneut-ein-verfahren-gegen-alischer-usmanow-ein---rechtsanwalte-
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AXC0148 2025-12-30/18:45
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