| Familiennachzug: Bisher fast keine Visa für Härtefälle |
| 03.01.2026 10:45:00 |
In den ersten Monaten seit Aussetzung des
Familiennachzugs für bestimmte Geflüchtete ist noch fast niemand als
Härtefall anerkannt worden. Nach Angaben der Bundesregierung wurden
zwar 2.586 solcher Härtefälle bei der Internationalen Organisation
für Migration (IOM) angezeigt. Bis Mitte Dezember hat das Auswärtige
Amt aber nur in zwei Fällen Visa erteilt. Dies geht aus der Antwort
der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara
Bünger hervor.
Die "Phase der Sachverhaltskonsolidierung"
Ende Juli war der Familiennachzug zu Menschen mit eingeschränktem
Schutzstatus in Deutschland für zunächst zwei Jahre gestoppt worden.
Gemeint sind sogenannte subsidiär Schutzberechtigte, eine Kategorie,
in die viele Menschen aus Syrien fallen. Nur in "Härtefällen" sollen
sie noch Ehepartner, minderjährige Kinder und im Fall unbegleiteter
Minderjähriger die Eltern nachholen dürfen.
Das Verfahren läuft nach Angaben der Bundesregierung so: Härtefälle
werden bei der Internationalen Organisation für Migration angezeigt,
mit deren Hilfe dann der Sachverhalt geprüft wird. Im Anschluss geht
das Dossier ans Auswärtige Amt. Wie es in der Antwort auf Büngers
Frage heißt, befinden sich die meisten der bei IOM angezeigten Fälle
in der "Phase der Sachverhaltskonsolidierung" beim IOM. Im
Auswärtigen Amt seien die Anzeigen von 90 Personen in der Prüfung.
Linke beklagt strikte Regeln
Die Bundesregierung versprach sich von der Aussetzung des
Familiennachzugs die Entlastung bei Aufnahme und Integration. Bünger
hat in der Vergangenheit kritisiert, die Regeln seien so streng
gefasst, dass sich fast niemand auf darauf berufen könne.
Geflüchtete Familien würden so auseinandergerissen.
Subsidiären Schutz können Menschen erhalten, die zwar keine
individuelle Bedrohung im Herkunftsland nachweisen können, dort aber
allgemeine Gefahren für Leib und Leben fürchten müssen. Die
Aussetzung des Familiennachzugs betrifft nur sie, nicht
Asylberechtigte oder Menschen, die unter die Genfer
Flüchtlingskonvention fallen./vsr/DP/he
AXC0010 2026-01-03/10:45
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Autor: - dpa-AFX
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