| EQS-Adhoc: MTU Aero Engines AG kündigt Ausgabe neuer Wandelschuldverschreibungen an und fordert Investoren auf, ausstehende, 2027 fällige Wandelschuldverschreibungen zum Kauf anzubieten (ISIN DE000A2YPE76) (deutsch) |
| 08.01.2026 08:19:00 |
MTU Aero Engines AG kündigt Ausgabe neuer
Wandelschuldverschreibungen an und fordert Investoren auf,
ausstehende, 2027 fällige Wandelschuldverschreibungen zum Kauf
anzubieten (ISIN DE000A2YPE76)
EQS-Ad-hoc: MTU Aero Engines AG / Schlagwort(e): Anleihe MTU Aero
Engines AG kündigt Ausgabe neuer Wandelschuldverschreibungen an und
fordert Investoren auf, ausstehende, 2027 fällige
Wandelschuldverschreibungen zum Kauf anzubieten (ISIN DE000A2YPE76)
08.01.2026 / 08:19 CET/CEST Veröffentlichung einer
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MTU Aero Engines AG kündigt Ausgabe neuer
Wandelschuldverschreibungen an und fordert Investoren auf,
ausstehende, 2027 fällige Wandelschuldverschreibungen zum Kauf
anzubieten (ISIN DE000A2YPE76)
München, 8. Januar 2026. Die MTU Aero Engines AG ("MTU" oder die
"Gesellschaft") gibt heute die gleichzeitige Vermarktung der
folgenden Transaktionen bekannt:
* Die Ausgabe nicht nachrangiger, nicht besicherter
Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 600
Millionen, fällig im Juli 2033 (die "Neuen
Wandelschuldverschreibungen").
* Das Angebot an Investoren der ausstehenden, nicht nachrangigen,
nicht besicherten, in 2027 fälligen Wandelschuldverschreibungen mit
einem ausstehenden Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen, ISIN
DE000A2YPE76 (die "Ausstehende Wandelschuldverschreibungen"), ein
Angebot zum Verkauf gegen Barzahlung bis zu einem Gesamtnennbetrag
von EUR 500 Millionen an Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen zu
einem festen Kaufpreis abzugeben (die "Verkaufsaufforderung").
Die genannten Transaktionen zielen darauf ab, die Kapitalstruktur
der Gesellschaft durch die vorzeitige Refinanzierung der
Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen zu optimieren und das
Verwässerungsrisiko im Zusammenhang mit den Ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen zu beseitigen. Die Ausgabe der Neuen
Wandelschuldverschreibungen wird es MTU ermöglichen, das
Fälligkeitsprofil der Verbindlichkeiten zu verlängern. Der Erlös aus
den Neuen Wandelschuldverschreibungen dient der Finanzierung des
Rückerwerbs der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen in
Verbindung mit der Verkaufsaufforderung sowie allgemeinen
Unternehmenszwecken.
Neue Wandelschuldverschreibungen
Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden einen Gesamtnennbetrag
von EUR 600 Millionen haben und werden in neue und/oder bestehende,
auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien der Gesellschaft
(die "Stammaktien") wandelbar sein. Die Gesellschaft nutzt für die
Ausgabe der Neuen Wandelschuldverschreibung die Ermächtigung der
Hauptversammlung aus dem Jahr 2021. Die Bezugsrechte der bestehenden
Aktionäre werden ausgeschlossen.
Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden eine Laufzeit von
sieben Jahren und sechs Monaten haben und werden zu einem Nennbetrag
von jeweils EUR 100.000 ausgegeben. Die Neuen
Wandelschuldverschreibungen werden mit einem Zinssatz zwischen
0,125% und 0,625% pro Jahr verzinst, zahlbar halbjährlich
nachträglich. Die Rückzahlung der Neuen Wandelschuldverschreibungen
erfolgt voraussichtlich zum Aufgezinsten Rückzahlungsbetrag von 105%
des Nennbetrags, was einer Rendite bis zur Endfälligkeit zwischen
0,77% und 1,26% entspricht. Der anfängliche Wandlungspreis wird mit
einer Wandlungsprämie von 42,5% bis 47,5% über dem
Referenzaktienpreis (volumengewichteter Durchschnittskurs der
Stammaktien auf XETRA am 8. Januar 2026) festgelegt werden.
Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden im Rahmen eines
beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ausschließlich bei
institutionellen Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten von
Amerika sowie außerhalb Australiens, Japans, Südafrikas, Kanadas und
anderer Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf
gesetzlich untersagt ist, angeboten.
Die endgültigen Bedingungen der Neuen Wandelschuldverschreibungen
werden voraussichtlich im weiteren Tagesverlauf festgelegt und in
einer gesonderten Pressemitteilung bekanntgegeben. Der Valutatag der
Neuen Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am oder um
den 15. Januar 2026 sein. Die Einbeziehung der Neuen
Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Freiverkehr der
Frankfurter Wertpapierbörse wird zeitnah danach erwartet.
Die Gesellschaft hat die Option, die Neuen
Wandelschuldverschreibungen zum Aufgezinsten Rückzahlungsbetrag
zuzüglich aufgelaufener Zinsen gemäß den Bedingungen der Neuen
Wandelschuldverschreibungen jederzeit (i) am oder nach dem 29.
August 2031 zurückzuzahlen, wenn der Paritätswert der Stammaktien
während eines bestimmten Zeitraums mindestens 130 % des dann
geltenden Aufgezinsten Rückzahlungsbetrags erreicht oder übersteigt,
oder (ii) wenn 20 % oder weniger des ursprünglich begebenen
Gesamtnennbetrags der Neuen Wandelschuldverschreibungen noch
ausstehen.
Im Zusammenhang mit der Transaktion verpflichtet sich die
Gesellschaft zu einer Lock-up-Periode von 90 Tagen in Bezug auf die
Stammaktien, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.
Verkaufsaufforderung
Zusätzlich zur geplanten Ausgabe der Neuen
Wandelschuldverschreibungen lädt die Gesellschaft berechtigte
Gläubiger der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen ein, ein
Angebot zum Verkauf gegen Barzahlung zu einem festen Kaufpreis
abzugeben. Die Gesellschaft beabsichtigt, Verkaufsangebote bis zu
einem Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen der Ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen anzunehmen.
Der anfängliche Kaufpreis je EUR 100.000 Nennbetrag der Ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen beträgt 118,30% des Nennbetrags je
angebotener Schuldverschreibung (entspricht EUR 118.300 je EUR
100.000 Nennbetrag der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen),
angepasst um die Differenz zwischen dem heutigen volumengewichteten
Durchschnittskurs und dem Schlusskurs der Stammaktien auf XETRA am
7. Januar 2026 (der "Endgültiger Kaufpreis"). Die Gesellschaft zahlt
für die zum Rückkauf angenommenen Ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen die aufgelaufenen, aber noch nicht
gezahlten Zinsen vom letzten Zinszahlungstag (einschließlich) bis
zum Tag der Abwicklung (ausschließlich), was EUR 41,64 je
Ausstehender Wandelschuldverschreibung entspricht.
Die Gesellschaft hat das Recht, sämtliche, aber nicht nur einzelne,
Ausstehende Wandelschuldverschreibungen zum Nennbetrag zuzüglich
aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt
20% oder weniger des ursprünglich begebenen Gesamtnennbetrags der
Ausstehende Wandelschuldverschreibungen noch ausstehen.
Die Verkaufsaufforderung endet voraussichtlich um 17:30 Uhr (MEZ) am
8. Januar 2026.
Der endgültige Kaufpreis und die Gesamtzahl der zurückerworbenen
Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen werden voraussichtlich
heute nach Börsenschluss von XETRA bekanntgegeben. Die Abwicklung
der Verkaufsaufforderung erfolgt voraussichtlich am oder um den 16.
Januar 2026.
Die Gesellschaft wird nach eigenem Ermessen entscheiden, ob, in
welchem Umfang und zu welchem Preis sie Ausstehende
Wandelschuldverschreibungen zurückerwirbt.
Die Verkaufsaufforderung wird weder direkt noch indirekt innerhalb
oder in die Vereinigten Staaten im Wege des Postverkehrs oder auf
andere Weise oder mit anderen Mitteln (einschließlich, und ohne
Limitierung auf, E-Mail, Telefax, telefonisch oder über das
Internet) des grenzüberschreitenden Handels oder durch eine
Einreichung eines Börsenhandelsplatzes in den Vereinigten Staaten
unterbreitet und kann nicht auf diese Weise oder unter Verwendung
dieser Mittel oder auf sonstige Weise aus den Vereinigten Staaten
heraus angenommen werden. Die Verkaufsaufforderung richtet sich
nicht an in den Vereinigten Staaten ansässige Personen, Bürger der
Vereinigten Staaten oder anderweitige U.S. Personen (im Sinne von
Regulation S des U.S. Securities Act von 1933, in der aktuellen
Fassung), oder Personen, welche für oder zugunsten von solchen
Personen handeln, oder an Personen in einer anderen Jurisdiktion, in
welcher die Verkaufsaufforderung oder eine Beteiligung daran nicht
rechtmäßig wäre.
--------------------------------------- Über die MTU Aero Engines AG
-----------------------------
Die MTU Aero Engines AG ist ein weltweit anerkannter Experte für
zivile und militärische Luftfahrtantriebe. Die Hightech-Kompetenz
der MTU reicht von der Entwicklung und Fertigung hochwertiger
Triebwerkskomponenten über die Endmontage kompletter Triebwerke bis
zur Instandhaltung von Luftfahrtantrieben und stationären
Gasturbinen. Damit erzielte das DAX-Unternehmen im Geschäftsjahr
2024 einen Umsatz in Höhe von 7,5 Milliarden Euro. In jedem dritten
Verkehrsflugzeug weltweit sorgt MTU-Technologie zuverlässig für
Schub. Jedes Jahr hält die MTU rund 1.500 Triebwerke und
Industriegasturbinen instand. An 19 Standorten auf fünf Kontinenten
leisten mehr als 13.000 Mitarbeiter:innen aus über 80 Nationen einen
Beitrag zu einer sicheren weltweiten Mobilität. Gemeinsam mit
anderen europäischen Triebwerksherstellern sichert und unterstützt
die MTU seit Jahrzehnten die Einsatzbereitschaft von
Luftstreitkräften. Um vom anhaltenden Wachstum der Luftfahrtbranche
in den kommenden Jahren zu profitieren, investiert das Unternehmen
in Deutschland und weltweit in seine Kompetenzen, seine
industriellen Kapazitäten sowie in zivile und militärische
Antriebskonzepte der Zukunft. Mit der Leidenschaft und
Innovationskraft ihrer Mitarbeiter:innen prägt die MTU die moderne
Luftfahrt - heute, morgen und in den kommenden Jahrzehnten.
www.mtu.de | MTU Aero Engines | mtu_aero_engines | MTU Aero Engines
------------------------------------------------------- Kontakt
-------------------------------------------
Thomas Franz | Vice President Investor Relations | +49 (0) 89 -1489
4787 | Investorrelations@mtu.de
Markus Wölfle | Leiter Unternehmenskommunikation | +49 (0)
151-174-150 84 | markus.woelfle@mtu.de
----------------------------------------------- Rechtlicher Hinweis
-----------------------------------
Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen
unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in
den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer
Territorien und Besitztümer), Australien, Kanada, Japan, Südafrika
oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche
Veröffentlichung, Verbreitung oder Herausgabe rechtswidrig wäre,
veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die
Veröffentlichung, Verbreitung oder Herausgabe dieser Bekanntmachung
kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein,
und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin
erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche
Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient
diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein
Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,
Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner
Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann
eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung
darstellen. Diese Bekanntmachung wurde nicht von der Frankfurter
Wertpapierbörse gebilligt.
Die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Neuen
Wandelschuldverschreibungen sind nicht, und werden auch zukünftig
nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils
gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einer
Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen
Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder
direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft,
verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben,
übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine
Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor
oder es handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit
den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer
anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten nicht den
Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die
hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities
and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen
Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer
anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen,
noch hat eine der vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der
hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird
kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der
Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder einer anderen
Rechtsordnung durchgeführt.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an
"qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129, wie
diese gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") im
Vereinigten Königreich ("UK") als anwendbares Recht gültig ist,
welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des
Financial Services and Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order
2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii)
Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen
(Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne
Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als
"Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten
Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder
sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder
Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht
nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten
Personen unternommen.
In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR")
richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung
von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte
Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer jeweils
gültigen Fassung sind.
MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke des
Produktgenehmigungsverfahrens der EWR-Konzepteure gemäß: (a)
EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der
jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der
Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung
der MiFID II; und (c) nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die
"MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss
jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder
sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID
II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen
würde, hat die Bewertung des Zielmarkts für die Neuen
Wandelschuldverschreibungen zu Folgendem Ergebnis geführt: (i) der
Zielmarkt für die Neuen Wandelschuldverschreibungen sind
ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden,
jeweils im Sinne der MiFID II; und (ii) für den Vertrieb der Neuen
Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle
Personen, die beabsichtigen, die Neuen Wandelschuldverschreibungen
anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend,
"Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs
berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch
dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf
die Neuen Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch
Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs)
und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.
In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus
vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf
ein Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen und/oder der
zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel
auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung
weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die
Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen
Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Neuen
Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder
sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.
Die Neuen Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt,
Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten,
verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und
sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur
Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein
"Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die eine (oder mehrere) der
folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1
Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU)
2016/97 (in der geänderten Fassung der
"Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht als
professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der
MIFID II gelten würde, und (b) im Vereinigten Königreich, eine
Person, bei der es sich um einen (oder mehrere) der folgenden
handelt: (i) einen Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) Nr.
2017/565, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts des
Vereinigten Königreichs ist, oder (ii) einen Kunden im Sinne der
Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 des
Vereinigten Königreichs (der "FSMA") und der im Rahmen des FSMA zur
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassenen Vorschriften oder
Regelungen, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im
Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr.
600/2014 gelten würde, da diese aufgrund des EUWA Teil des
nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist.
Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der
Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") oder der
EU-PRIIPS-Verordnung, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen
Rechts des Vereinigten Königreichs ist (die "UK-PRIIPs-Verordnung"),
für das Angebot oder den Verkauf der Neuen
Wandelschuldverschreibungen oder deren anderweitige Bereitstellung
an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich erforderlich
ist, um die Neuen Wandelschuldverschreibungen anzubieten oder zu
verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung
zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Neuen
Wandelschuldverschreibungen oder die anderweitige
Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten
Königreich gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung und/oder der
UK-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
Ende der Insiderinformation
08.01.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen
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2256594 08.01.2026 CET/CEST
ISIN DE000A0D9PT0
AXC0066 2026-01-08/08:19
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Autor: - dpa-AFX
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| DAX | 23.345,52 | -244,13 | -1,03% |
| TecDax | 3.544,86 | -34,50 | -0,96% |
| MDAX | 28.795,61 | -447,80 | -1,53% |
| Dow Jones (EOD) | 46.677,85 | -739,42 | -1,56% |
| Nasdaq 100 | 24.533,58 | -431,42 | -1,73% |
| S & P 500 (EOD) | 6.672,62 | -103,18 | -1,52% |
| SMI | 12.842,16 | -116,43 | -0,90% |
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| EUR/US$ | 1,1448 | -0,01 | -0,55% |
| EUR/Yen | 182,5422 | -0,90 | -0,49% |
| EUR/CHF | 0,9029 | -0,00 | -0,22% |
| EUR/Brit. Pfund | 0,8628 | 0,00 | 0,01% |
| Yen/US$ | 0,0063 | 0,00 | -0,13% |
| CHF/US$ | 1,2679 | -0,01 | -0,41% |
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| baha Brent Indication | 100,09 | -0,06 | -0,06% |
| Gold | 5.142,98 | -41,53 | -0,80% |
| Silber | 86,96 | 0,74 | 0,85% |
| Platin | 2.166,70 | -30,24 | -1,38% |
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