| Bundesfinanzhof springt Pendlern mit doppelter Haushaltsführung bei |
| 08.01.2026 17:06:00 |
Der Bundesfinanzhof hat Pendlern mit doppelter
Haushaltsführung und Auto das Leben steuerlich ein wenig
erleichtert: Wer berufsbedingt eine zweite Wohnung anmietet, kann
nicht nur bis zu 1.000 Euro Miete absetzen, sondern auch noch die
Kosten des Stellplatzes für ein Auto. Das hat das höchste deutsche
Finanzgericht entschieden. Damit hat ein niedersächsischer
Arbeitnehmer eine Klage gegen sein Finanzamt endgültig gewonnen.
Die Entscheidung hat potenzielle Breitenwirkung: Nach einer Analyse
des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
pendelten 2024 über 20 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
zur Arbeit, für 2,36 Millionen war die Strecke zum Arbeitsplatz
weiter als hundert Kilometer.
Ein Stellplatz für das Auto ist kein Teil der Wohnung
Der erfolgreiche Kläger arbeitete seit 2019 als regionaler
Verkaufsleiter eines Großhandelsunternehmens in Hamburg und hatte
dort neben einer Wohnung auch noch einen Auto-Stellplatz für 170
Euro gemietet. Er wollte nicht nur die 1.000 Euro Höchstbetrag für
seine Wohnungsmiete absetzen, sondern auch die Kosten des
Stellplatzes. Das lehnte das Finanzamt jedoch mit dem Argument ab,
der absetzbare Höchstbetrag von 1.000 Euro für die Unterkunft sei
ausgeschöpft.
Der sechste Senat des Bundesfinanzhofs hat jedoch dem Kläger Recht
gegeben: Laut Urteil sind die Kosten des Stellplatzes kein Teil der
Wohnungsmiete und fallen deswegen auch nicht unter die
1.000-Euro-Schwelle. Dabei ist es laut BFH nicht von Bedeutung, ob
der Stellplatz zusammen mit der Wohnung oder in einem separaten
Vertrag gemietet wird.
Auch in der ersten Instanz vor dem niedersächsischen Finanzgericht
hatte der Manager bereits gewonnen. In dem Fall handelte es sich um
einen Stellplatz in der Tiefgarage des Hamburger Mietshauses. Der
Senat machte jedoch deutlich, dass die Entscheidung für
Autostellplätze und Garagen generell gilt./cho/DP/nas
AXC0264 2026-01-08/17:06
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Autor: - dpa-AFX
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