| EQS-News: MTU Aero Engines AG platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen (deutsch) |
| 08.01.2026 17:14:00 |
MTU Aero Engines AG platziert erfolgreich
Wandelschuldverschreibungen
EQS-News: MTU Aero Engines AG / Schlagwort(e): Anleihe MTU Aero
Engines AG platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen
08.01.2026 / 17:14 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der
Emittent / Herausgeber verantwortlich.
NICHT ZUR UNMITTELBAREN ODER MITTELBAREN VERBREITUNG,
VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA, KANADA ODER
ANDEREN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG
ODER VERTEILUNG RECHTSWIDRIG WÄRE.
MTU Aero Engines AG platziert erfolgreich
Wandelschuldverschreibungen
| Emissionsvolumen von EUR 600 Millionen, Laufzeit von 7 Jahren und
6 Monaten
| 0,000% Kupon, 100% Ausgabepreis, 105% aufgezinster
Rückzahlungsbetrag, was einer Rendite bis zur Endfälligkeit von
0,651% entspricht, sowie einer Wandlungsprämie von 47,5%
München, 8. Januar 2026. Die MTU Aero Engines AG ("MTU" oder die
"Gesellschaft") gibt die erfolgreiche Platzierung neuer, nicht
nachranginger, nicht besicherter Wandelschuldverschreibungen mit
Fälligkeit im Juli 2033 und einem Gesamtnennbetrag von EUR 600
Millionen bekannt, aufgeteilt in 6.000 Wandelschuldverschreibungen
mit einem Nennwert von jeweils EUR 100.000 (die "Neuen
Wandelschuldverschreibungen"). Die Neuen Wandelschuldverschreibungen
sind wandelbar in neue und/oder bestehende, auf den Inhaber
lautende, nennwertlose Stammaktien der Gesellschaft (die
"Stammaktien"). Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre wurde
ausgeschlossen.
Die Neuen Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von sieben
Jahren und sechs Monaten und werden nicht verzinst. Der Ausgabepreis
wurde auf 100% festgesetzt. Sofern nicht zuvor gewandelt,
zurückgezahlt oder zurückgekauft, werden die Neuen
Wandelschuldverschreibungen bei Fälligkeit am 15. Juli 2033 zu ihrem
aufgezinsten Rückzahlungsbetrag zurückgezahlt, der auf 105% des
Nennbetrags festgesetzt wurde, was einer Rendite bis zur
Endfälligkeit von 0,651% entspricht. Der anfängliche Wandlungspreis
für die Neuen Wandelschuldverschreibungen wird mit einer Prämie von
47,5% auf den Referenzaktienkurs festgesetzt, der in einer separaten
Pressemitteilung später am heutigen Tag bekannt gegeben wird.
Die Gesellschaft wird die Möglichkeit haben, die Neuen
Wandelschuldverschreibungen jederzeit zum aufgezinsten
Rückzahlungsbetrag gemäß den Bedingungen der Neuen
Wandelschuldverschreibungen zurückzuzahlen, (i) am oder nach dem 29.
August 2031, wenn der Paritätswert der Aktien über einen bestimmten
Zeitraum gleich oder größer als 130% des dann geltenden aufgezinsten
Rückzahlungsbetrags ist, oder (ii) wenn 20% oder weniger des
ursprünglich ausgegebenen Gesamtnennbetrags der Neuen
Wandelschuldverschreibungen ausstehen.
Die Erlöse aus den Neuen Wandelschuldverschreibungen werden zur
Finanzierung des Rückkaufs der ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2027, ISIN DE000A2YPE76,
des Unternehmens im Zusammenhang mit der am 8. Januar 2026
angekündigten Verkaufsaufforderung sowie für allgemeine
Unternehmenszwecke verwendet.
Die Neuen Wandelschuldverschreibungen wurden ausschließlich im
Rahmen einer Privatplatzierung gemäß Regulation S des United States
Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung an
institutionelle Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von
Amerika, Australien, Japan, Südafrika, Kanada und jeder anderen
Rechtsordnung, in der Angebote oder Verkäufe der
Schuldverschreibungen nach geltendem Recht verboten wären,
platziert.
Der Valutatag der Neuen Wandelschuldverschreibungen wird
voraussichtlich am oder um den 15. Januar 2026 sein. Die
Einbeziehung der Neuen Wandelschuldverschreibungen in den
Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse wird kurz danach
erwartet.
Im Zusammenhang mit der Transaktion hat sich die Gesellschaft zu
einer Lock-up-Periode von 90 Tagen in Bezug auf die Stammaktien
verpflichtet, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.
BNP PARIBAS, Deutsche Bank und HSBC agierten als Joint Global
Coordinators und Joint Bookrunner für das Angebot der Neuen
Wandelschuldverschreibungen.
-ENDE-
--------------------------------------- Über die MTU Aero Engines AG
-----------------------------
Die MTU Aero Engines AG ist ein weltweit anerkannter Experte für
zivile und militärische Luftfahrtantriebe. Die Hightech-Kompetenz
der MTU reicht von der Entwicklung und Fertigung hochwertiger
Triebwerkskomponenten über die Endmontage kompletter Triebwerke bis
zur Instandhaltung von Luftfahrtantrieben und stationären
Gasturbinen. Damit erzielte das DAX-Unternehmen im Geschäftsjahr
2024 einen Umsatz in Höhe von 7,5 Milliarden Euro. In jedem dritten
Verkehrsflugzeug weltweit sorgt MTU-Technologie zuverlässig für
Schub. Jedes Jahr hält die MTU rund 1.500 Triebwerke und
Industriegasturbinen instand. An 19 Standorten auf fünf Kontinenten
leisten mehr als 13.000 Mitarbeiter:innen aus über 80 Nationen einen
Beitrag zu einer sicheren weltweiten Mobilität. Gemeinsam mit
anderen europäischen Triebwerksherstellern sichert und unterstützt
die MTU seit Jahrzehnten die Einsatzbereitschaft von
Luftstreitkräften. Um vom anhaltenden Wachstum der Luftfahrtbranche
in den kommenden Jahren zu profitieren, investiert das Unternehmen
in Deutschland und weltweit in seine Kompetenzen, seine
industriellen Kapazitäten sowie in zivile und militärische
Antriebskonzepte der Zukunft. Mit der Leidenschaft und
Innovationskraft ihrer Mitarbeiter:innen prägt die MTU die moderne
Luftfahrt - heute, morgen und in den kommenden Jahrzehnten.
www.mtu.de | MTU Aero Engines | mtu_aero_engines | MTU Aero Engines
------------------------------------------------------- Kontakt
-------------------------------------------
Markus Wölfle | Leiter Unternehmenskommunikation | +49 (0)
151-174-150 84 | markus.woelfle@mtu.de
Eva Simon | Pressesprecherin Finanzen | +49 (0) 176-1008 4162 |
eva.simon@mtu.de
----------------------------------------------- Rechtlicher Hinweis
-----------------------------------
Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen
unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in
den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer
Territorien und Besitztümer), Australien, Kanada, Japan, Südafrika
oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche
Veröffentlichung, Verbreitung oder Herausgabe rechtswidrig wäre,
veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die
Veröffentlichung, Verbreitung oder Herausgabe dieser Bekanntmachung
kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein,
und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin
erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche
Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient
diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein
Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,
Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner
Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann
eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung
darstellen. Diese Bekanntmachung wurde nicht von der Frankfurter
Wertpapierbörse gebilligt.
Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU)
2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die
"EU-Prospektverordnung") und der Verordnung (EU) 2017/1129, wie
diese gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") im
Vereinigten Königreich ("UK") als anwendbares Recht gültig ist (die
"UK-Prospektverordnung") und sie stellt weder ein Angebot noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder
zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer
ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika,
Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder einer anderen
Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen
zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung
von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner
Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres
Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf,
Verkauf oder zur Zeichnung in irgendeiner Rechtsordnung herangezogen
werden, noch darf sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit
einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die zum Kauf,
Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Neuen
Wandelschuldverschreibungen sind nicht, und werden auch zukünftig
nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils
gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einer
Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen
Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder
direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft,
verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben,
übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine
Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor
oder es handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit
den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer
anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten nicht den
Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die
hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities
and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen
Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer
anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen,
noch hat eine der vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der
hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird
kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der
Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder einer anderen
Rechtsordnung durchgeführt.
Auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen bzw.
deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut
werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten
Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten
Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung
öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher
Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn
dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer
Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern
würde.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an
"qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche
entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des
Financial Services and Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order
2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii)
Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen
(Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne
Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als
"Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten
Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder
sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder
Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht
nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten
Personen unternommen.
In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR")
richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung
von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte
Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer jeweils
gültigen Fassung sind.
MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke des
Produktgenehmigungsverfahrens der EWR-Konzepteure gemäß: (a)
EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der
jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der
Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung
der MiFID II; und (c) nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die
"MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss
jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder
sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID
II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen
würde, hat die Bewertung des Zielmarkts für die Neuen
Wandelschuldverschreibungen zu Folgendem Ergebnis geführt: (i) der
Zielmarkt für die Neuen Wandelschuldverschreibungen sind
ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden,
jeweils im Sinne der MiFID II; und (ii) für den Vertrieb der Neuen
Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle
Personen, die beabsichtigen, die Neuen Wandelschuldverschreibungen
anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend,
"Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs
berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch
dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf
die Neuen Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch
Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs)
und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.
In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus
vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf
ein Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen und/oder der
zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel
auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung
weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die
Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen
Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Neuen
Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder
sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.
Die Neuen Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt,
Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten,
verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und
sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur
Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein
"Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die eine (oder mehrere) der
folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1
Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU)
2016/97 (in der geänderten Fassung der
"Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht als
professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der
MIFID II gelten würde, und (b) im Vereinigten Königreich, eine
Person, bei der es sich um einen (oder mehrere) der folgenden
handelt: (i) einen Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) Nr.
2017/565, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts des
Vereinigten Königreichs ist, oder (ii) einen Kunden im Sinne der
Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 des
Vereinigten Königreichs (der "FSMA") und der im Rahmen des FSMA zur
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassenen Vorschriften oder
Regelungen, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im
Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr.
600/2014 gelten würde, da diese aufgrund des EUWA Teil des
nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist.
Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der
Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") oder der
EU-PRIIPS-Verordnung, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen
Rechts des Vereinigten Königreichs ist (die "UK-PRIIPs-Verordnung"),
für das Angebot oder den Verkauf der Neuen
Wandelschuldverschreibungen oder deren anderweitige Bereitstellung
an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich erforderlich
ist, um die Neuen Wandelschuldverschreibungen anzubieten oder zu
verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung
zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Neuen
Wandelschuldverschreibungen oder die anderweitige
Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten
Königreich gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung und/oder der
UK-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen
Erwerb der Wertpapiere oder eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder
eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung
erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre.
Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind
verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und
diese einzuhalten.
Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung oder Beratung bezüglich
der Platzierung von Wertpapieren oder einer Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren
dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der
Eignung der Platzierung von Wertpapieren bzw. der Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren für die betreffende Person konsultieren.
Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen,
Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen
Ergebnisse des Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete
Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die
Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert
werden, einschließlich der Begriffe "zielt", "plant", "strebt",
"projiziert", "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet",
"beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren
negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare Terminologien.
Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten,
die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen
basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der
Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und
unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen
könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder
Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder
implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen.
Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für
zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht
notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse
erzielt werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine
Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen
Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen
öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse
oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren,
die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei
es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus
anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das
Erreichen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.
Die Joint Bookrunner werden im Zusammenhang mit dem Angebot
ausschließlich für die Gesellschaft und niemanden sonst tätig. Sie
betrachten keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in
Bezug auf das Angebot und sind gegenüber niemandem außer der
Gesellschaft für die Sicherstellung des Schutzes verantwortlich, der
ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch für die Erteilung von
Ratschlägen in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Mitteilung
oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige Angelegenheit,
auf die hierin Bezug genommen wird.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen
Wandelschuldverschreibungen können die Joint Bookrunner und mit
ihnen verbundene Unternehmen einen Teil der Neuen
Wandelschuldverschreibungen in das Angebot aufnehmen und/oder
Stammaktien als Hauptposition erwerben und in dieser Eigenschaft
solche Neuen Wandelschuldverschreibungen, Stammaktien und andere
Wertpapiere der Gesellschaft oder ihrer Gruppe oder damit verbundene
Anlagen im Zusammenhang mit dem Angebot oder anderweitig für eigene
Rechnung halten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten.
Darüber hinaus können die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene
Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Swaps,
Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern abschließen, in
deren Zusammenhang die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene
Unternehmen von Zeit zu Zeit Anleihen, Stammaktien und/oder andere
Wertpapiere oder Derivatpositionen in solchen Wertpapieren erwerben,
halten oder veräußern können. Die Joint Bookrunner und ihre
verbundenen Unternehmen beabsichtigen nicht, den Umfang solcher
Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, es sei denn, sie
sind dazu gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet.
Weder die Joint Bookrunner noch ihre jeweiligen Direktoren,
leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen,
Berater oder Beauftragten übernehmen irgendeine Verantwortung oder
Haftung oder geben eine Zusicherung oder Garantie, weder
ausdrücklich noch stillschweigend, für die Richtigkeit, Genauigkeit
oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen
Informationen (oder dafür, ob Informationen in der Mitteilung
ausgelassen wurden) oder sonstiger Informationen in Bezug auf die
Emittentin ihre Tochtergesellschaften oder verbundenen
Gesellschaften, unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich oder
in visueller oder elektronischer Form vorliegen, und unabhängig
davon, wie sie übermittelt oder zur Verfügung gestellt werden, oder
für jegliche Verluste, die sich aus der Verwendung dieser Mitteilung
oder ihres Inhalts oder anderweitig in Verbindung damit ergeben.
08.01.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate
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2257478 08.01.2026 CET/CEST
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AXC0266 2026-01-08/17:14
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Autor: - dpa-AFX
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| SMI | 13.503,06 | 37,02 | 0,27% |
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| EUR/US$ | 1,1817 | 0,00 | 0,33% |
| EUR/Yen | 185,7482 | 0,80 | 0,43% |
| EUR/CHF | 0,9166 | 0,00 | 0,01% |
| EUR/Brit. Pfund | 0,8680 | -0,00 | -0,28% |
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| CHF/US$ | 1,2897 | 0,00 | 0,31% |
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| Gold | 4.948,14 | 102,24 | 2,11% |
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| Platin | 2.047,00 | -9,61 | -0,47% |
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