| EQS-News: MTU Aero Engines AG gibt den Referenzaktienkurs, den Wandlungspreis ihrer neuen Wandelschuldverschreibungen sowie die Ergebnisse des Rückkaufs der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit ... (deutsch) |
| 08.01.2026 19:12:00 |
MTU Aero Engines AG gibt den Referenzaktienkurs, den Wandlungspreis
ihrer neuen Wandelschuldverschreibungen sowie die Ergebnisse des
Rückkaufs der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit ...
EQS-News: MTU Aero Engines AG / Schlagwort(e): Anleihe MTU Aero
Engines AG gibt den Referenzaktienkurs, den Wandlungspreis ihrer
neuen Wandelschuldverschreibungen sowie die Ergebnisse des Rückkaufs
der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit ...
08.01.2026 / 19:12 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der
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NICHT ZUR UNMITTELBAREN ODER MITTELBAREN VERBREITUNG,
VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA, KANADA ODER
ANDEREN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG
ODER VERTEILUNG RECHTSWIDRIG WÄRE.
MTU Aero Engines AG gibt den Referenzaktienkurs, den Wandlungspreis
ihrer neuen Wandelschuldverschreibungen sowie die Ergebnisse des
Rückkaufs der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit
Fälligkeit in 2027 (ISIN DE000A2YPE76) bekannt
München, 8. Januar 2026. Im Zusammenhang mit der erfolgreichen
Platzierung der neuen nicht nachrangingen, nicht besicherten
Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit im Juli 2033 und einem
Gesamtnennbetrag von EUR 600 Millionen (die "Neuen
Wandelschuldverschreibungen"), die in neue und/oder bestehende,
nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stammaktien des Unternehmens
(die "Stammaktien") wandelbar sind, gibt die MTU Aero Engines AG
("MTU" oder die "Gesellschaft") folgendes bekannt:
* Der Referenzaktienkurs der Neuen Wandelschuldverschreibungen
beträgt EUR 392,0604 (entspricht dem volumengewichteten
Durchschnittspreis der Stammaktien auf XETRA am 8. Januar 2026)
* Der sich daraus ergebende anfängliche Wandlungspreis für die Neuen
Wandelschuldverschreibungen beträgt EUR 578,2891 (einschließlich der
Wandlungsprämie von 47,5%)
Im Zusammenhang mit der am 8. Januar 2026 angekündigten
Verkaufsaufforderung der ausstehenden vorrangigen, unbesicherten
Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2027, ISIN DE000A2YPE76
(die "Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen") (die
"Verkaufsaufforderung"), hat das Unternehmen erfolgreich
Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 464,4
Millionen zurückgekauft (entspricht 92,88% des ausstehenden
Nennbetrags).
Der endgültige Kaufpreis pro EUR 100.000 Nennbetrag der Ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen wurde auf 117,83404% des Nennbetrags je
im Rahmen der Verkaufsaufforderung angedienter Ausstehender
Wandelschuldverschreibung festgesetzt (entspricht EUR 117.834,04 pro
EUR 100.000,00 Nennbetrag der Ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen). Das Unternehmen wird die aufgelaufenen
und nicht gezahlten Zinsen auf die im Rahmen der
Verkaufsaufforderung zum Kauf angenommenen Ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen für den Zeitraum ab einschließlich des
unmittelbar vorhergehenden Zinszahlungstags der Ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen bis ausschließlich zum Abwicklungstag
der Verkaufsaufforderung zahlen, was einem Betrag von EUR 41,64 pro
Ausstehender Wandelschuldverschreibung entspricht.
Da nach dem Rückkauf voraussichtlich weniger als 20% des
ursprünglich ausgegebenen Gesamtnennbetrags der Ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen ausstehen, kann das Unternehmen gemäß
den Bedingungen der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen die
verbleibenden Schuldverschreibungen insgesamt, jedoch nicht
teilweise, zu ihrem Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen
zurückzahlen.
Die Abwicklung der Verkaufsaufforderung wird voraussichtlich am 16.
Januar 2026 erfolgen.
BNP PARIBAS, Deutsche Bank und HSBC agierten als Joint Dealer
Managers bei der Verkaufsaufforderung.
-ENDE-
--------------------------------------- Über die MTU Aero Engines AG
-----------------------------
Die MTU Aero Engines AG ist ein weltweit anerkannter Experte für
zivile und militärische Luftfahrtantriebe. Die Hightech-Kompetenz
der MTU reicht von der Entwicklung und Fertigung hochwertiger
Triebwerkskomponenten über die Endmontage kompletter Triebwerke bis
zur Instandhaltung von Luftfahrtantrieben und stationären
Gasturbinen. Damit erzielte das DAX-Unternehmen im Geschäftsjahr
2024 einen Umsatz in Höhe von 7,5 Milliarden Euro. In jedem dritten
Verkehrsflugzeug weltweit sorgt MTU-Technologie zuverlässig für
Schub. Jedes Jahr hält die MTU rund 1.500 Triebwerke und
Industriegasturbinen instand. An 19 Standorten auf fünf Kontinenten
leisten mehr als 13.000 Mitarbeiter:innen aus über 80 Nationen einen
Beitrag zu einer sicheren weltweiten Mobilität. Gemeinsam mit
anderen europäischen Triebwerksherstellern sichert und unterstützt
die MTU seit Jahrzehnten die Einsatzbereitschaft von
Luftstreitkräften. Um vom anhaltenden Wachstum der Luftfahrtbranche
in den kommenden Jahren zu profitieren, investiert das Unternehmen
in Deutschland und weltweit in seine Kompetenzen, seine
industriellen Kapazitäten sowie in zivile und militärische
Antriebskonzepte der Zukunft. Mit der Leidenschaft und
Innovationskraft ihrer Mitarbeiter:innen prägt die MTU die moderne
Luftfahrt - heute, morgen und in den kommenden Jahrzehnten.
www.mtu.de | MTU Aero Engines | mtu_aero_engines | MTU Aero Engines
------------------------------------------------------- Kontakt
-------------------------------------------
Markus Wölfle | Leiter Unternehmenskommunikation | +49 (0)
151-174-150 84 | markus.woelfle@mtu.de
Eva Simon | Pressesprecherin Finanzen | +49 (0) 176-1008 4162 |
eva.simon@mtu.de
----------------------------------------------- Rechtlicher Hinweis
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Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen
unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in
den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer
Territorien und Besitztümer), Australien, Kanada, Japan, Südafrika
oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche
Veröffentlichung, Verbreitung oder Herausgabe rechtswidrig wäre,
veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die
Veröffentlichung, Verbreitung oder Herausgabe dieser Bekanntmachung
kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein,
und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin
erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche
Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient
diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein
Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,
Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner
Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann
eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung
darstellen. Diese Bekanntmachung wurde nicht von der Frankfurter
Wertpapierbörse gebilligt.
Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU)
2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die
"EU-Prospektverordnung") und der Verordnung (EU) 2017/1129, wie
diese gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") im
Vereinigten Königreich ("UK") als anwendbares Recht gültig ist (die
"UK-Prospektverordnung") und sie stellt weder ein Angebot noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder
zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer
ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika,
Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder einer anderen
Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen
zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung
von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner
Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres
Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf,
Verkauf oder zur Zeichnung in irgendeiner Rechtsordnung herangezogen
werden, noch darf sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit
einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die zum Kauf,
Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Neuen
Wandelschuldverschreibungen sind nicht, und werden auch zukünftig
nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils
gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einer
Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen
Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder
direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft,
verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben,
übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine
Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor
oder es handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit
den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer
anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten nicht den
Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die
hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities
and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen
Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer
anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen,
noch hat eine der vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der
hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird
kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der
Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder einer anderen
Rechtsordnung durchgeführt.
Auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen bzw.
deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut
werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten
Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten
Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung
öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher
Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn
dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer
Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern
würde.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an
"qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche
entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des
Financial Services and Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order
2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii)
Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen
(Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne
Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als
"Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten
Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder
sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder
Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht
nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten
Personen unternommen.
In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR")
richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung
von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte
Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer jeweils
gültigen Fassung sind.
MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke des
Produktgenehmigungsverfahrens der EWR-Konzepteure gemäß: (a)
EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der
jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der
Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung
der MiFID II; und (c) nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die
"MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss
jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder
sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID
II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen
würde, hat die Bewertung des Zielmarkts für die Neuen
Wandelschuldverschreibungen zu Folgendem Ergebnis geführt: (i) der
Zielmarkt für die Neuen Wandelschuldverschreibungen sind
ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden,
jeweils im Sinne der MiFID II; und (ii) für den Vertrieb der Neuen
Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle
Personen, die beabsichtigen, die Neuen Wandelschuldverschreibungen
anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend,
"Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs
berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch
dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf
die Neuen Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch
Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs)
und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.
In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus
vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf
ein Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen und/oder der
zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel
auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung
weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die
Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen
Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Neuen
Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder
sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.
Die Neuen Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt,
Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten,
verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und
sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur
Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein
"Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die eine (oder mehrere) der
folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1
Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU)
2016/97 (in der geänderten Fassung der
"Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht als
professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der
MIFID II gelten würde, und (b) im Vereinigten Königreich, eine
Person, bei der es sich um einen (oder mehrere) der folgenden
handelt: (i) einen Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) Nr.
2017/565, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts des
Vereinigten Königreichs ist, oder (ii) einen Kunden im Sinne der
Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 des
Vereinigten Königreichs (der "FSMA") und der im Rahmen des FSMA zur
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassenen Vorschriften oder
Regelungen, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im
Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr.
600/2014 gelten würde, da diese aufgrund des EUWA Teil des
nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist.
Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der
Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") oder der
EU-PRIIPS-Verordnung, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen
Rechts des Vereinigten Königreichs ist (die "UK-PRIIPs-Verordnung"),
für das Angebot oder den Verkauf der Neuen
Wandelschuldverschreibungen oder deren anderweitige Bereitstellung
an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich erforderlich
ist, um die Neuen Wandelschuldverschreibungen anzubieten oder zu
verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung
zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Neuen
Wandelschuldverschreibungen oder die anderweitige
Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten
Königreich gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung und/oder der
UK-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen
Erwerb der Wertpapiere oder eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder
eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung
erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre.
Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind
verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und
diese einzuhalten.
Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung oder Beratung bezüglich
der Platzierung von Wertpapieren oder einer Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren
dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der
Eignung der Platzierung von Wertpapieren bzw. der Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren für die betreffende Person konsultieren.
Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen,
Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen
Ergebnisse des Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete
Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die
Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert
werden, einschließlich der Begriffe "zielt", "plant", "strebt",
"projiziert", "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet",
"beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren
negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare Terminologien.
Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten,
die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen
basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der
Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und
unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen
könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder
Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder
implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen.
Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für
zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht
notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse
erzielt werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine
Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen
Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen
öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse
oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren,
die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei
es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus
anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das
Erreichen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.
Die Joint Bookrunner werden im Zusammenhang mit dem Angebot
ausschließlich für die Gesellschaft und niemanden sonst tätig. Sie
betrachten keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in
Bezug auf das Angebot und sind gegenüber niemandem außer der
Gesellschaft für die Sicherstellung des Schutzes verantwortlich, der
ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch für die Erteilung von
Ratschlägen in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Mitteilung
oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige Angelegenheit,
auf die hierin Bezug genommen wird.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen
Wandelschuldverschreibungen können die Joint Bookrunner und mit
ihnen verbundene Unternehmen einen Teil der Neuen
Wandelschuldverschreibungen in das Angebot aufnehmen und/oder
Stammaktien als Hauptposition erwerben und in dieser Eigenschaft
solche Neuen Wandelschuldverschreibungen, Stammaktien und andere
Wertpapiere der Gesellschaft oder ihrer Gruppe oder damit verbundene
Anlagen im Zusammenhang mit dem Angebot oder anderweitig für eigene
Rechnung halten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten.
Darüber hinaus können die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene
Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Swaps,
Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern abschließen, in
deren Zusammenhang die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene
Unternehmen von Zeit zu Zeit Anleihen, Stammaktien und/oder andere
Wertpapiere oder Derivatpositionen in solchen Wertpapieren erwerben,
halten oder veräußern können. Die Joint Bookrunner und ihre
verbundenen Unternehmen beabsichtigen nicht, den Umfang solcher
Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, es sei denn, sie
sind dazu gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet.
Weder die Joint Bookrunner noch ihre jeweiligen Direktoren,
leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen,
Berater oder Beauftragten übernehmen irgendeine Verantwortung oder
Haftung oder geben eine Zusicherung oder Garantie, weder
ausdrücklich noch stillschweigend, für die Richtigkeit, Genauigkeit
oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen
Informationen (oder dafür, ob Informationen in der Mitteilung
ausgelassen wurden) oder sonstiger Informationen in Bezug auf die
Emittentin ihre Tochtergesellschaften oder verbundenen
Gesellschaften, unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich oder
in visueller oder elektronischer Form vorliegen, und unabhängig
davon, wie sie übermittelt oder zur Verfügung gestellt werden, oder
für jegliche Verluste, die sich aus der Verwendung dieser Mitteilung
oder ihres Inhalts oder anderweitig in Verbindung damit ergeben.
08.01.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate
News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der
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EQS News ID: 2257508
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2257508 08.01.2026 CET/CEST
ISIN DE000A0D9PT0
AXC0299 2026-01-08/19:12
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Autor: - dpa-AFX
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| TecDax | 3.619,60 | -8,45 | -0,23% |
| MDAX | 31.662,83 | 228,32 | 0,73% |
| Dow Jones (EOD) | 50.115,67 | 1.206,95 | 2,47% |
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| S & P 500 (EOD) | 6.932,30 | 133,90 | 1,97% |
| SMI | 13.503,06 | 37,02 | 0,27% |
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| EUR/US$ | 1,1817 | 0,00 | 0,33% |
| EUR/Yen | 185,7482 | 0,80 | 0,43% |
| EUR/CHF | 0,9166 | 0,00 | 0,01% |
| EUR/Brit. Pfund | 0,8680 | -0,00 | -0,28% |
| Yen/US$ | 0,0064 | 0,00 | -0,19% |
| CHF/US$ | 1,2897 | 0,00 | 0,31% |
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| baha Brent Indication | 68,69 | 0,34 | 0,50% |
| Gold | 4.948,14 | 102,24 | 2,11% |
| Silber | 74,53 | -3,86 | -4,93% |
| Platin | 2.047,00 | -9,61 | -0,47% |
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