| ROUNDUP: Bund lehnt Länder-Vorstoß für Boarding-Ausweiskontrolle ab |
| 11.01.2026 11:35:00 |
Die Bundesregierung hat einen Vorschlag für
verpflichtende Identitätskontrollen vor Besteigen eines Flugzeuges
zurückgewiesen und damit Kritik auf sich gezogen. "Wir stehen der
Initiative des Bundesrats sehr positiv gegenüber", sagt der
Vorsitzende des Bereichs Bundespolizei und Zoll der Gewerkschaft der
Polizei (GdP), Andreas Roßkopf. Es sei bedauerlich, dass das
Bundeskabinett dieses Vorhaben der Länder zuletzt nicht unterstützt
habe.
Das niedersächsische Innenministerium, das die Initiative im
Bundesrat gestartet hatte, zeigt sich ebenfalls enttäuscht. Mit der
Pflicht zum Abgleich des Namens auf dem Ausweis und der Bordkarte
solle "sichergestellt werden, dass die Identität der Fluggäste
bekannt ist und diese bei Straftaten auch für polizeiliche Zwecke
genutzt werden kann", erklärt eine Ministeriumssprecherin.
Die Pflicht zur Erhebung dieser Daten und ihre Übermittlung zwischen
Abflug- und Zielstaat würden für die Bundespolizei eine "sehr große
Erleichterung in der täglichen Arbeit" darstellen. Dass Airlines aus
anderen Staaten entsprechende Daten an die Bundespolizei
übermitteln, fände Roßkopf wünschenswert. Das sei aber
unwahrscheinlich, solange es in Deutschland keine Pflicht zum
Abgleich von Bordkarte und Ausweis gibt.
Beratungen zum neuen Luftsicherheitsgesetz laufen noch
Der Bundesrat hatte in der letzten Sitzung des vergangenen Jahres am
19. Dezember eine Änderung in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen,
über den der Bundestag aktuell berät. Konkret geht es um die
geplante Reform des Luftsicherheitsgesetzes, die unter anderem auch
Fragen der Drohnenabwehr betrifft. Die Länderkammer hat sich auf
Initiative Niedersachsens dafür ausgesprochen, Luftfahrtunternehmen
zu verpflichten, vor dem Einstieg in ein Flugzeug die
Ausweisdokumente der Fluggäste mit den Angaben auf der Bordkarte
abzugleichen beziehungsweise mit den Buchungsdaten.
In Frankreich, Belgien und Spanien ist das Praxis, in Deutschland
nicht. Das heißt, dass jemand, der innerhalb des Schengenraums
fliegt und online eingecheckt hat, auch mit einer auf einen anderen
Namen ausgestellten Bordkarte fliegen könnte, da am Flughafen in der
Regel zwar sein Gepäck, aber nicht sein Ausweis kontrolliert wird.
Italien hat die Verpflichtung zum Namensabgleich vor einigen Monaten
wieder abgeschafft. Begründet haben dies die italienischen Behörden
mit einer Beschleunigung der Abläufe an den Flughäfen und damit,
dass Flugreisen genauso zu behandeln seien wie Bahnreisen.
Bundesrat verweist auf Gefahren - auch durch Terrorismus
"In Anbetracht der unverändert hohen abstrakten Gefährdungslage ist
es nicht hinnehmbar, dass es keine gesicherten Erkenntnisse über die
Identität der Fluggäste auf Flugreisen gibt", mahnt dagegen der
Bundesrat. Doch die Bundesregierung geht da nicht mit. Am
vergangenen Mittwoch entschied das Kabinett, sich ohne inhaltliche
Begründung gegen das Vorhaben des Bundesrats zu positionieren.
Ministerien sind unterschiedlicher Auffassung
"Zu dem vorgelegten Gesetzentwurf gibt es unterschiedliche
Positionen im Ressortkreis und noch einige offene Prüffragen", teilt
ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage mit. Die
Luftsicherheit selbst sei aufgrund der bestehenden Sicherheitschecks
und den damit verbundenen Personen- und Gepäckkontrollen in jedem
Fall gewährleistet und von dieser Frage unberührt. Das
Bundesverkehrsministerium verweist lediglich darauf, dass "die
Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung noch nicht
abgeschlossen ist".
Im Bundestag ist zu hören, die Lobbyarbeit der Flughafenbetreiber
und Fluggesellschaften zu dieser Frage sei wohl nicht ohne Wirkung
geblieben. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft
(BDL) präsentiert eine ganze Phalanx von Argumenten, die aus Sicht
der Branche gegen eine Verpflichtung zum Namensabgleich am Gate
sprechen. Staatliche Aufgaben können nicht ohne weiteres an private
Unternehmen delegiert werden, heißt es da unter anderem. "Die
Pünktlichkeit von Flügen stände auf dem Spiel und damit letztlich
die ohnehin geschwächte Wettbewerbsfähigkeit des deutschen
Luftverkehrs", erklärt eine BDL-Sprecherin.
Flughafenverband sieht kein Mehr an Sicherheit
Der Flughafenverband ADV führt an, ein zusätzlicher
Sicherheitsgewinn durch den Namensabgleich sei nicht erkennbar.
Weniger personalintensive automatisierte biometrische Verfahren
seien zwar technisch grundsätzlich möglich. Diese setzten jedoch
eine rechtlich zulässige Nutzung von Passdaten durch die
Luftverkehrswirtschaft voraus, was bislang nicht vorgesehen sei.
Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Sonja
Eichwede stellt sich zwar nicht gegen die vorsichtige
Herangehensweise der Bundesregierung. Handlungsbedarf sieht sie aber
schon. "Sicherheit im Luftverkehr ist außerordentlich wichtig", sagt
die Abgeordnete, die im Fraktionsvorstand unter anderem die Bereiche
Innen- und Rechtspolitik verantwortet. Täglich nutzten Millionen das
Flugzeug, dafür müsse die Identität der Reisenden geklärt sein, sagt
Eichwede und verspricht: "Wir prüfen alle Möglichkeiten, wie das
noch besser gelingen kann."
Vorschläge sind hinlänglich bekannt
Das niedersächsische Innenministerium, das sich seit 2018 für eine
entsprechende Änderung einsetzt, kann nicht nachvollziehen, dass die
Bundesregierung auf noch offene Fragen verweist. "Die Initiative
wurde von Niedersachsen zum dritten Mal in den Bundesrat eingebracht
und sollte daher in den beteiligten Häusern auf Bundesebene
hinlänglich bekannt sein", sagt eine Sprecherin.
Die Grünen sind dagegen froh, dass aus dem Vorhaben erst einmal
nichts wird. "Private Fluggesellschaften sollten nicht als
Ersatzpolizei herhalten müssen", sagt der Innenpolitiker Lukas
Benner. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete sagt, er finde die
Vorschläge insgesamt "unausgewogen und nicht zielführend"./abc/DP/zb
ISIN IE00BYTBXV33 DE0008232125 FR001400J770 DE0005773303 ES0177542018
AXC0031 2026-01-11/11:35
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Autor: - dpa-AFX
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