| Sammelklage gegen Amazon: Bundesamt öffnet Klageregister |
| 13.01.2026 14:05:00 |
Im Rechtsstreit um eine Preiserhöhung
beim Prime-Abonnement des Online-Händlers Amazon im
Sommer 2022 können sich Kunden jetzt einer Sammelklage der
Verbraucherzentrale NRW anschließen. Für die Teilnahme an der Klage
müssen sie sich in ein sogenanntes Klageregister beim Bundesamt für
Justiz (BfJ) eintragen, wie die Verbraucherzentrale mitteilte.
Amazon hatte im Sommer 2022 den Preis für das Prime-Abonnement in
Deutschland erhöht. Davon betroffen waren laut Verbraucherzentrale
"Millionen Verbraucher:innen". Aus Sicht der Verbraucherschützer ist
die Erhöhung rechtswidrig.
Urteil OLG Düsseldorf: Preisanpassungsklausel unwirksam
Eine Klage dagegen vor dem Landgericht und in zweiter Instanz vor
dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen Amazon wurde in beiden
Instanzen im Sinne der Verbraucherzentrale entschieden: Die Richter
erklärten die Preisanpassungsklausel für das deutsche
Prime-Mitgliedsprogramm für unwirksam. Weil Amazon dagegen Revision
beim Bundesgerichtshof einlegte, ist die jüngste Entscheidung aber
nicht rechtskräftig.
Vor diesem Hintergrund erhob die Verbraucherzentrale im Dezember
2025 eine Sammelklage (Az. I-13 VKl 1/25) beim zuständigen
Oberlandesgericht Hamm. "Ist die Klage erfolgreich, könnten
Verbraucher:innen, die sich im Klageregister eintragen, zu viel
gezahlte Beiträge zurückerhalten", erklärte die VZ NRW. "Je nach
Abo-Modell wären das derzeit bis zu circa 60 Euro. Abhängig von der
Dauer des Verfahrens erhöht sich diese Summe noch", sagte
VZ-Vorstand Wolfgang Schuldzinski.
Termin für mündliche Verhandlung noch offen
Wann sich das OLG Hamm mit dem Fall befassen wird, steht noch nicht
fest. Laut BfJ ist eine Anmeldung im Register bis zum Ablauf von
drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich.
"Die einseitige Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der
Kund:innen war unzulässig", so Schuldzinski. "Der Gang vor Gericht
ist für den Einzelnen aber mühsam, deshalb bieten wir Betroffenen
mit der Sammelklage einen einfachen Weg, um unkompliziert und
kostenlos ihre Rechte durchzusetzen."
Amazon: Haben Kunden transparent informiert
Amazon wies die Vorwürfe erneut zurück. "Wir haben Kund:innen
transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die
Änderungen der Prime Mitgliedsgebühr informiert", sagte ein
Amazon-Sprecher auf Anfrage.
Kundinnen und Kunden hätten immer das Recht, jederzeit ihre
Prime-Mitgliedschaft zu kündigen. "Wir haben in unseren Mitteilungen
wiederholt klare Informationen dazu zur Verfügung gestellt." Weil
man mit dem Urteil des OLG Düsseldorf nicht übereinstimme, habe man
Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Die VZ NRW wies darauf hin, dass derzeit noch eine weitere
Sammelklage einer Verbraucherzentrale gegen Amazon laufe. Dabei
klage die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Erhöhung der
Werbequote im Streaming-Dienst "Prime Video". Es handele sich um
zwei unabhängige Verfahren./tob/DP/men
ISIN US0231351067
AXC0182 2026-01-13/14:05
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Autor: - dpa-AFX
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