| ROUNDUP/Streit ums Quadrat: Ritter Sport unterliegt vor Gericht |
| 13.01.2026 17:09:00 |
Sie sind quadratisch, schmecken nach Haselnuss
oder Kokos und haben beim Schokoladenhersteller Ritter Sport für
großen Unmut gesorgt: Die Haferriegel "Monnemer Quadrat Bio" der
Firma Wacker. So sehr, dass die Schwaben ihre Markenrechte verletzt
sahen - und gegen Wacker klagten. Nun haben sie am Stuttgarter
Landgericht eine Niederlage erlitten: "Wir haben die Klage
abgewiesen, weil wir keine Markenverletzungen gesehen haben", sagte
der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer.
In dem Verfahren ging es im Wesentlichen um zwei Fragen: Besteht für
Kunden die Gefahr, die beiden Produkte zu verwechseln? Und haben die
Mannheimer den Ruf von Ritter Sport gezielt ausgenutzt, um davon zu
profitieren? Beides ist aus Sicht der Kammer nicht der Fall.
Zwischen dem Energiespender Haferriegel und der Süßigkeit
Tafelschokolade könnten Verbraucher unterscheiden, sagte
Kochendörfer. Zwischen den Verpackungen bestehe zwar Ähnlichkeit -
die sei aber nicht so groß, dass man von einer Verwechslungsgefahr
ausgehen könne.
Wacker will nach eigenen Angaben möglichst Lebensmittel ohne
künstliche Zusatzstoffe herstellen und hat mehr als 120 Produkte im
Angebot - von Fertigsuppen bis Fruchtriegel. Im November 2024 kamen
die quadratischen Riegel auf den Markt. Die Verpackung ist Matteo
Wacker zufolge von der Mannheimer Innenstadt inspiriert, die in
Quadraten angeordnet ist. "Wir fanden die Idee einfach cool, zu
sagen, es gibt ein Mannheimer Quadrat - also dieses Quadrat in der
Innenstadt - zum Snacken", erklärte der Gründer vor Prozessauftakt
im November.
Die Verpackung des Riegels erinnert allerdings an die der
quadratischen Ritter-Sport-Tafel - obwohl sie kleiner als die
klassische 100-Gramm-Version ist und die Seitenlaschen länger. Vor
einem Jahr erhielt das Familienunternehmen aus Mannheim dann
erstmals Post vom Schokoladenhersteller.
Ritter-Sport-Verpackung ist geschützt
Eine Unterlassungsklage folgte im Sommer. Der Riegel verletzt nach
Ansicht von Ritter Sport die seit 1996 für den Hersteller
markenrechtlich geschützte Verpackung. Die Form sei eine der
bekanntesten Marken Deutschlands und zentrales
Wiedererkennungsmerkmal, hieß es. Die Schwaben argumentierten unter
anderem, dass es sich bei Schokolade und Müsliriegeln um ähnliche
Waren handle, die von der gleichen Zielgruppe zum selben Anlass
gegessen würden. Daher befürchte Ritter Sport eine Markenkollision.
Die Grundlage für die Klage: Für den bekannten Schokoladenhersteller
aus dem schwäbischen Waldenbuch ist beim Deutschen Patent- und
Markenamt eine Art Blanko-Verpackung registriert. Neutral ohne
Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum
Knicken auf der Rückseite. Ritter Sport hat auch schon in der
Vergangenheit seine Markenrechte vor Gericht verteidigt - zum
Beispiel in einem langjährigen Verfahren gegen den Konkurrenten
Milka.
Neben Schadenersatz verlangte das Unternehmen von Wacker nach
Angaben des Gerichts unter anderem, dass die bislang verwendete
Verpackung nicht weiter genutzt und bereits ausgelieferte Ware
zurückgerufen werden soll.
Droht ein langer Rechtsstreit?
Ritter Sport und Wacker sprachen in den vergangenen Monaten auch
außerhalb des Gerichts miteinander. Zu einem Kompromiss, der
beispielsweise Änderungen an der Verpackung umfasst, kam es aber
nicht. Beiden Parteien könnte nun ein jahrelanger Rechtsstreit ins
Haus stehen. Denn das Urteil des Landgerichts ist nicht
rechtskräftig. Die Anwälte von Ritter Sport hatten bereits während
der mündlichen Verhandlung angekündigt, im Fall einer Niederlage
durch die Instanzen ziehen zu wollen. Ob der Schokohersteller
tatsächlich Rechtsmittel einlegen wird, war zunächst nicht bekannt.
Gründer Matteo Wacker gab sich nach dem Urteil erleichtert. "Es ist
natürlich nur ein Etappensieg", sagte er. "Nichtsdestotrotz ist es
toll, dass das Gericht unsere Auffassung teilt". Falls Ritter Sport
- wie angekündigt - in Berufung gehe, werde man sich weiterhin gegen
die Klage wehren. "Wir sind fest davon überzeugt, dass wir im Recht
sind."
Wacker scheint sich auf eine längere Auseinandersetzung
einzustellen: Kunden können den quadratischen Haferriegel aktuell
nicht mehr im Internet bestellen. Das Produkt wurde vorübergehend
aus dem Sortiment genommen und durch einen klassischen Riegel
ersetzt - mit dem Namen "Monnemer Klageriegel".
Hintergrund ist die Sorge Wackers vor Schadenersatzforderungen: "Wir
haben die Verantwortung für 30 Mitarbeiter und deren Familien",
sagte er. Falls der Streit mehrere Jahre dauern sollte, könne jeder
verkaufte Riegel den möglichen Schadenersatz erhöhen. Auf diese
Weise wolle man das Risiko senken. "Recht haben und Recht bekommen
sind zwei unterschiedliche Dinge - leider."/jwe/DP/men
AXC0236 2026-01-13/17:09
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Autor: - dpa-AFX
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