| OMV: Gerichtliche Niederlage gegen Gazprom in Russland / Russische Gerichte untersagen österreichischen Konzern die Fortsetzung von Schiedsgerichtsverfahren in Stockholm |
| 14.01.2026 13:00:00 |
Ein Berufungsgericht in St.
Petersburg hat am Dienstag ein Rechtsmittel der OMV gegen eine
Gerichtsentscheidung aus dem vergangenen Oktober abgelehnt, dass dem
österreichischen Konzern die Fortsetzung eines
Schiedsgerichtsverfahrens gegen Gazprom Export in Stockholm
verbietet und bei Nichtbefolgung eine millionenschwere Pönale
vorsieht. Dies zeigen aktuelle Veröffentlichungen im russischen
Gerichtsregister.
Ausgangspunkt für die aktuelle Causa ist ein am 29. Mai 2025 von
der OMV Gas Marketing & Trading GmbH beim SCC Skiljedomsinstitut in
Stockholm angestrengtes Schiedsgerichtsverfahren, in dem der
österreichische Konzern 32 Mio. Euro von Gazprom Export begehrt. Die
schwedische Institution ist laut historischen Gaslieferverträgen
zwischen OMV und Gazprom bei Vertragsstreitigkeiten zuständig.
Bereits zweite Gazprom-Klage gegen Schiedsverfahren
Wie bereits auch im Zusammenhang mit einem vorangegangenen
Stockholmer Schiedsverfahren der OMV gegen Gazprom Export aus dem
Jahr 2023, bei dem 575 Mio. Euro gefordert wurde, wehrte sich der
russische Gaskonzern auch dieses Mal in Russland. Mit Verweis auf
EU-Sanktionen, die eine Verteidigung in Schweden erschweren würden,
beantragte Gazprom Export im September 2025 beim Handelsgericht von
St. Petersburg, der OMV die Fortsetzung des
Schiedsgerichtsverfahrens verbieten zu lassen und bei Nichtbefolgung
eine Pönale in Höhe der Klagesumme in Schweden, 32 Mio. Euro,
vorzusehen.
Wenig überraschend gab das Petersburger Handelsgericht am 16.
Oktober 2025 in erster Instanz dem Kläger vollinhaltlich recht. Wie
bereits bei der ersten diesbezüglichen Auseinandersetzung zwischen
Gazprom Export und OMV Gas Marketing & Trading GmbH 2024 verzichtete
der österreichische Konzern aus unbekannten Gründen auf eine übliche
Berufung, die die Rechtskraft für den Beschluss hätte hinauszögern
können. Vertreter der OMV wandten sich gleich an die zweite
Berufungsinstanz, die die korrekte Anwendung des Rechts überprüft.
Analog zum ersten Fall bestätigte das Handelsgericht von
Nordwestrussland am Dienstag aber auch hier die erstinstanzliche
Entscheidung.
Gerichtsbeschlüsse außerhalb Russlands irrelevant
Während die St. Petersburger Gerichtsbeschlüsse außerhalb
Russland irrelevant sind, blieb unklar, ob sie eine konkrete
Auswirkungen für den österreichischen Konzern in Russland haben und
die OMV dort noch über etwaiges Vermögen besitzt, dass der Bezahlung
einer möglichen Pönalzahlung herangezogen werden könnte. Die
Pressestelle der OMV ließ eine diesbezügliche APA-Anfrage von
Dienstagnachmittag inhaltlich zunächst unbeantwortet.
hgh/ivn
ISIN AT0000743059
WEB http://www.omv.com
http://www.gazprom.com/
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Autor: - APA/hgh/ivn
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