| ROUNDUP: Kommission für kompletten Umbau des Sozialstaats |
| 26.01.2026 19:56:00 |
Die Bundesregierung will mit den Ländern und
Kommunen den Sozialstaat in Deutschland komplett umbauen.
Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld sollen in einem einzigen
Sozialleistungssystem zusammengeführt werden. Das geht aus dem
50-seitigen Entwurf für "Empfehlungen der Kommission zur
Sozialstaatsreform" hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in
Berlin vorliegt. Auch "Bild" und die "Süddeutsche Zeitung"
berichteten darüber.
Die Kommission aus Vertretern von Bundesregierung, Ländern und
kommunalen Spitzenverbänden schlägt "einen politischen, rechtlichen
und auch gesamtgesellschaftlichen Kraftakt" vor. Die
steuerfinanzierten Sozialleistungen sollen in einem neuen
einheitlichen Leistungssystem zusammengeführt werden. Durch die
Zusammenlegung von Grundsicherung, Kinderzuschlag und Wohngeld
verspricht sich das Gremium verlässliche Unterstützung und
einfachere Verwaltung.
Für jede und jeden soll es nur eine Anlaufstelle geben - die
Jobcenter für erwerbsfähige und die Sozialämter der Kommunen für
nicht-erwerbsfähige Personen. Aus bislang vier Behörden sollen so
zwei werden. Heute müssen Bürgerinnen und Bürger oft mehrere Anträge
für Unterstützung stellen. Eine völlige Zusammenlegung der
Leistungsverwaltung wäre aus Sicht der Kommission gut, würde aber
eine Grundgesetzänderung notwendig machen. Bei den konkreten
Leistungen soll es laut Kommission zu keinen Schlechterstellungen
kommen.
Einfachere Leistungen
Die Leistungen sollen schneller und einfacher zugänglich werden.
Leistungen sollen stärker pauschaliert werden, eine Pflicht zum
Vorhalten von Belegen soll umfangreiche einzelne Nachweispflichten
ersetzen. Das Kindergeld soll laut den Empfehlungen künftig
automatisch nach der Geburt ausgezahlt werden.
Die "konsequente Digitalisierung" ist als zentraler Hebel für
schlanke Vorgänge vorgesehen. Die Kommissionsmitglieder erhoffen
sich "einen digitalen Neustart des Sozialstaats". So soll ein
zentrales Anlauf- und Service-Portal digitale Antragstellung
ermöglichen.
"Durch die einheitliche Erfassung von Daten entfällt das lästige
Wiederholen von Angaben bei Behördenwechseln, und die Verfahren
werden zum Beispiel durch Pauschalierungen, verlängerte
Bewilligungsfristen und vereinfachte Nachweisverfahren deutlich
schlanker", verspricht das Gremium. Auch die öffentlichen Finanzen
und der Arbeitsmarkt sollten profitieren. Union und SPD hatten sich
in ihrem Koalitionsvertrag auf die Sozialstaatskommission geeinigt.
"Systemändernde Reformen"
Zudem soll dem Entwurf zufolge für mehr Arbeitsanreize gesorgt
werden. Heute - so ein seit Langem beklagter Missstand - lohnt sich
für einige Betroffene eine Ausweitung der Beschäftigung nicht. Mit
weniger Arbeit bekommen sie unterm Strich mehr aus den verschiedenen
Leistungen heraus. Künftig sollen die Entzugsraten so abgestimmt
werden, dass sich mehr Arbeit auch mehr lohnt.
Insgesamt legt die Kommission 26 Empfehlungen für vier
Handlungsfelder vor - auch für "systemändernde Reformen". Bei der
Umsetzung soll aufs Tempo gedrückt werden. Zahlreiche der Maßnahmen
seien bereits durch Ausschöpfung des geltenden
verfassungsrechtlichen Rahmens schnell zu verwirklichen. Für einige
der vorgeschlagenen Lösungswege seien allerdings Änderungen des
Grundgesetzes Voraussetzung. Bund, Länder und Kommunen rufen die
Kommissionsmitglieder zu Entschlossenheit auf, "hier gemeinsam einen
Neustart beherzt anzugehen".
Umsetzung 2027
Im Einzelnen sollen die zuständigen Bundesministerien nach einer
Prüfung der Vorschläge einen Zeitplan zur Umsetzung vorlegen. Bis
Mitte 2027 sollen erste Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein,
bei weiteren bald darauf der Abschluss folgen. Bundeskanzler
Friedrich Merz (CDU) hatte im November im Bundestag ein "neues
Sozialstaatsmodell" und "umfassende Entscheidungen" angekündigt, die
für Jahre und Jahrzehnte bestandskräftig sein sollten./bw/DP/mis
AXC0261 2026-01-26/19:56
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Autor: - dpa-AFX
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