| BGH: Makler haftet für Diskriminierung bei der Wohnungssuche v |
| 29.01.2026 09:58:00 |
Wer bei der Wohnungssuche wegen
seiner ethnischen Herkunft diskriminiert wird, kann auch vom
Immobilienmakler Schadenersatz verlangen. Das hat der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Dort hatte eine
Frau geklagt, die wegen ihres pakistanischen Namens nicht zu einer
Wohnungsbesichtigung eingeladen worden war. Der Makler schulde ihr
Schadenersatz in Höhe von 3.000 Euro, entschied der BGH.
Auf der Suche nach einer Wohnung für sich und ihre Familie im
hessischen Groß-Gerau hatte Humaira Waseem sich im November 2022 im
Internet auf eine Wohnung des Maklers beworben - mit prompter
Absage. Es seien keine Termine mehr verfügbar, hieß es. Als die
30-Jährige es dann unter den Namen Schneider, Schmidt und Spieß -
bei sonst identischen Angaben zu Einkommen und Beruf - probierte,
wurden ihr aber Besichtigungstermine angeboten.
Wer haftet für die verbotene Benachteiligung?
Waseem forderte vom Makler eine Entschädigung. Das Landgericht
Darmstadt sprach ihr im vergangenen Jahr 3.000 Euro sowie die
Erstattung von Anwaltskosten zu. Weil der Makler gegen das Urteil
Revision einlegte, landete der Fall am BGH. Dort ging es in der
mündlichen Verhandlung im Dezember vor allem um die Frage, ob ein
Makler für einen solchen Verstoß gegen das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz überhaupt haften muss.
Der Anwalt des Beklagten hatte argumentiert, sein Mandant sei vom
Vermieter beauftragt worden. Daher müsse auch nicht er, sondern der
Vermieter haften. Waseems Anwältin hielt dagegen, dass eine große
Schutzlücke entstehe, wenn diskriminierendes Verhalten von Maklern
ohne Folgen bliebe. Denn meist seien Wohnungssuchende mit Maklern
oder der Hausverwaltung in Kontakt - und eben nicht mit den oft
anonymen Vermietern.
Klägerin ist erleichtert
Das sah auch der erste Zivilsenat des BGH so. Man habe es mit einem
"klaren Fall von Diskriminierung" zu tun, sagte der Vorsitzende
Richter Thomas Koch. Dabei müsse sich auch der Makler an das
gesetzliche Benachteiligungsverbot halten. Er sei schließlich das
"Nadelöhr", das Mietinteressenten passieren müssen, um an eine
Wohnung zu kommen. Bei Verletzung des Verbots müsse er den
entstandenen Schaden ersetzen. (Az. I ZR 129/25)
Humaira Waseem, die zum Urteil nach Karlsruhe gekommen war, zeigte
sich nach der Entscheidung erleichtert. "Eine große Anspannung fällt
von meinen Schultern", erklärte sie. Ihr Verfahren zeige, dass es
sich lohne, für seine eigenen Rechte einzustehen./jml/DP/zb
AXC0136 2026-01-29/09:58
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Autor: - dpa-AFX
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