| ROUNDUP 2: Vorladung für Elon Musk - Durchsuchung bei X in Frankreich |
| 03.02.2026 23:07:00 |
(Aktualisierung: Reaktionen von X und Musk)
PARIS (dpa-AFX) - Die Justiz in Paris hat Räumlichkeiten von Elon
Musks Online-Plattform X in Frankreich durchsuchen lassen. Im Zuge
laufender Ermittlungen gegen das soziale Netzwerk seien außerdem
Vorladungen an den Tech-Milliardär sowie die frühere X-Chefin Linda
Yaccarino zur Vernehmung am 20. April in der französischen
Hauptstadt verschickt worden, teilte die Pariser Staatsanwaltschaft
mit. Musk sprach bei X von einer "politischen Attacke".
Worum drehen sich die Ermittlungen gegen X in Frankreich?
Die Pariser Staatsanwaltschaft ermittelt seit rund einem Jahr gegen
X wegen des Vorwurfs, dass Algorithmen in dem sozialen Netzwerk
verändert worden sein sollen, um rechtsextremen Inhalten mehr
Aufmerksamkeit zu bescheren.
Neu sind seit Kurzem auch Vorwürfe wegen Holocaustleugnung und
sexualisierter Abbildungen. Dabei geht es um vom KI-Chatbot Grok
erstellte Bilder von Frauen und Kindern, sogenannte Deepfakes.
Deepfakes sind mit Hilfe von KI erstellte Videos, Bilder oder
Audio-Dateien, die täuschend echt wirken, es aber nicht sind.
Paris will Betrieb der Plattform X im Einklang mit dem Gesetz
Die Ermittlungen verfolgten einen konstruktiven Ansatz und hätten
das Ziel, einen Betrieb der Plattform X in Frankreich im Einklang
mit den französischen Gesetzen zu gewährleisten, sagte die Pariser
Staatsanwältin Laure Beccuau. Die Vorladung von Musk und Yaccarino
solle den beiden die Möglichkeit geben, ihren Standpunkt und
gegebenenfalls die geplanten Maßnahmen zur Einhaltung der
Vorschriften darzulegen. Bei der Durchsuchung seien auch Mitarbeiter
der europäischen Polizeibehörde Europol dabei gewesen, hieß es.
Wie funktioniert die Vorladung von Musk durch die Pariser Justiz?
Die von der Staatsanwaltschaft gewählte Vorladung von Musk und der
Ex-Geschäftsführerin zu einer freien Anhörung ist ein in Frankreich
vergleichsweise vorsichtiger Schritt für eine Vernehmung. Ein
Verdächtiger wird dabei für die Dauer seiner Vernehmung nicht in
Polizeigewahrsam genommen und kann den Ort der Befragung jederzeit
aus freien Stücken verlassen. Die Möglichkeit der freien Vernehmung
gibt es auch für Zeugen.
Welchen Status Musk und Yaccarino in den Ermittlungen haben,
präzisierte die Staatsanwaltschaft nicht. Beide würden in ihrer
Eigenschaft als faktische und rechtliche Geschäftsführer der
Plattform X zum Zeitpunkt der Vorwürfe vorgeladen. Als Zeugen
sollten vom 20. bis zum 24. April auch Beschäftigte der Plattform
vorgeladen werden, ergänzte die Staatsanwaltschaft.
X: Redefreiheit bedroht
X entgegnete, die Vorwürfe seinen "unbegründet". Das Unternehmen
bestreite "jegliches Fehlverhalten". Die Durchsuchung gefährde die
Redefreiheit und X wolle die eigenen Grundrechte sowie die der
Nutzer verteidigen.
Musk ist für rechte politische Ansichten bekannt. Er behauptet schon
länger, dass in Europa die Redefreiheit in Bezug auf solche
Meinungen eingeschränkt werde. Rückendeckung bekam er dabei zum Teil
vom US-Vizepräsidenten JD Vance.
Druck auch von der EU auf X
Zuletzt hatte auch die EU den Druck auf die Plattform X erhöht. Im
Zuge von Ermittlungen forderte die EU-Kommission die US-Firma zu
Jahresbeginn auf, interne Dokumente zur künstlichen Intelligenz Grok
nicht zu vernichten, sondern bis Ende des Jahres aufzubewahren. Es
gebe Zweifel daran, ob das Unternehmen sich an europäische
Digitalgesetze halte. Ein EU-Kommissionssprecher betonte Anfang
Januar: "Wir haben beobachtet, wie Grok antisemitische Inhalte und
in jüngerer Zeit auch sexuelle Darstellungen von Kindern generiert
hat. Das ist illegal. Das ist inakzeptabel."
Eine Deaktivierung von Grok in der EU zu erwirken, sei nicht das
Ziel der EU-Kommission und eher ein letztes Mittel. "Wir sind nicht
hier, um den Bürgern zu sagen, welche Plattform sicherer oder besser
zu verwenden ist", sagte der Sprecher.
EU betreibt bereits mehrere Verfahren gegen Musks Plattform
Gegen Musks Plattform X laufen auf Grundlage europäischer
Digitalgesetze bereits mehrere Untersuchungen und Verfahren. Erst
Anfang Dezember hatte die EU gegen Musks Online-Plattform wegen
Transparenzmängeln eine Strafe von 120 Millionen Euro verhängt. Der
US-Firma könnten weitere Strafen drohen. So haben die europäischen
Internetwächter X ebenfalls seit Dezember 2023 im Visier, weil die
Plattform im Verdacht steht, nicht genug gegen illegale Inhalte oder
Desinformation zu tun. Musk hatte im Herbst 2022 den
Kurznachrichtendienst Twitter für rund 44 Milliarden Dollar gekauft
und später zu X umgebaut.
EU-Digitalgesetze sorgen für Spannungen mit den USA
In Anbetracht der seit Jahren andauernden Ermittlungen halten
Kritiker der EU seit Längerem vor, ihre Digitalregeln nicht
konsequent genug durchzusetzen. Gleichzeitig behauptet die
US-Regierung von Präsident Donald Trump, Brüssel betreibe Zensur.
Washington verhängte kurz vor Weihnachten als Reaktion auf
europäische Maßnahmen Einreiseverbote gegen den früheren
EU-Kommissar Thierry Breton und andere Europäer. Breton ist ein
Architekt der EU-Digitalgesetze.
Ermittlungen auch in Großbritannien
In Großbritannien leitete unterdessen der Datenschutzbeauftragte
eine Untersuchung wegen sexualisierter Bilder und Videos durch den
KI-Chatbot Grok in der Plattform X ein. Der Schritt folge Berichten
über die Erstellung solcher Bilder ohne Zustimmung der Betroffenen
durch Grok, einschließlich von Kindern, hieß es in einer Mitteilung
des Information Commissioner's Office (ICO). Zuvor hatte bereits der
britische Premierminister Keir Starmer entsprechende Bilder harsch
verurteilt. "Das ist eine Schande. Es ist widerlich. Und es darf
nicht toleriert werden."
Was macht Deutschland?
In Deutschland gibt es bisher keine vergleichbaren Ermittlungen
gegen Grok. Die Bundesnetzagentur verwies nach dpa-Anfrage auf die
Zuständigkeiten. Für X seien die Aufsichtsperson am Sitz des
Anbieters in der EU - im Fall von X also Irland - und die
EU-Kommission zuständig. Dorthin würden Hinweise zu rechtswidrigen
Inhalten weitergeleitet, hieß es./evs/DP/he
AXC0289 2026-02-03/23:07
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Autor: - dpa-AFX
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