| Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Klöckner & Co SE; Bieter: Worthington Steel GmbH |
| 05.02.2026 11:45:00 |
EQS-WpÜG: Worthington Steel GmbH / Übernahmeangebot Übernahmeangebot
/ Zielgesellschaft: Klöckner & Co SE; Bieter: Worthington Steel GmbH
05.02.2026 / 11:45 CET/CEST Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung,
übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den
Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
Worthington Steel GmbH
Stuttgart
Hinweisbekanntmachung nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER GANZ
NOCH TEILWEISE ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN,
INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DEM EINE SOLCHE
VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER
RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Die Angebotsunterlage ("Angebotsunterlage") zum freiwilligen
öffentliche Übernahmeangebot (Barangebot) ("Übernahmeangebot") der
Worthington Steel GmbH, Stuttgart, Deutschland, ("Bieterin") an die
Aktionäre der Klöckner & Co SE, Düsseldorf, Deutschland,
("Gesellschaft") zum Erwerb aller von ihnen gehaltenen auf den Namen
lautenden Stückaktien ("Klöckner-Aktien") der Klöckner & Co SE (ISIN
DE000KC01000) ("Klöckner-Aktionäre") sowie eine unverbindliche
englische Übersetzung der Angebotsunterlage sind ab dem heutigen Tag
im Internet unter http://strong-for-good.com/ abrufbar.
Außerdem sind Exemplare der Angebotsunterlage ab dem heutigen Tag
zur kostenfreien Ausgabe im Inland bei der BNP Paribas S.A.
Niederlassung Deutschland, Senckenberganlage 19, 60325 Frankfurt am
Main, Deutschland, erhältlich (Bestellungen per E-Mail an
Frankfurt.gct.operations@bnpparibas.com unter Angabe einer
Postadresse für den Postversand).
Stuttgart, 5. Februar 2026
Worthington Steel GmbH
_____________________
Wichtige Informationen:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von
Klöckner-Aktien dar. Die Bedingungen über das Übernahmeangebot sind
in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
("BaFin") zur Veröffentlichung zugelassenen Angebotsunterlage
enthalten. Anlegern und Inhabern von Klöckner-Aktien wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage und alle anderen mit dem
Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie
wichtige Informationen enthalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der
anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und bestimmter
wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von
Amerika (die "Vereinigten Staaten" oder "U.S.") durchgeführt. Das
Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen
Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik
Deutschland oder den Vereinigten Staaten (soweit anwendbar)
abgegeben. Dementsprechend sind außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) keine
Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen
für das Übernahmeangebot erfolgt, veranlasst oder erteilt worden.
Anleger und Inhaber von Klöckner-Aktien können nicht beanspruchen,
durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der
der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit
anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der
Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und etwaiger von den
zuständigen Aufsichtsbehörden zu erteilender Befreiungen wird kein
Übernahmeangebot direkt oder indirekt in einer Rechtsordnung
unterbreitet, in der dies einen Verstoß gegen das anwendbare
nationale Recht darstellen würde. Diese Bekanntmachung darf weder
ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder
anderweitig verbreitet werden, in der das Übernahmeangebot nach
geltendem nationalen Recht untersagt wäre.
Die Bieterin und/oder mit der Bieterin verbundene Unternehmen oder
verbundene Unternehmen ihres Finanzberaters können Klöckner-Aktien
in anderer Weise als im Rahmen des Angebots über die Börse oder
außerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen
schließen, oder Derivativgeschäfte in Bezug auf Klöckner-Aktien
abschließen, sofern dies außerhalb der Vereinigten Staaten und im
Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften,
insbesondere dem WpÜG, erfolgt. Diese Käufe können entweder auf dem
freien Markt zu aktuellen Preisen oder in privaten Transaktionen zu
ausgehandelten Preisen erfolgen. Informationen über entsprechende
Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen, einschließlich der Anzahl der
erworbenen oder zu erwerbenden Klöckner-Aktien und der gezahlten
oder vereinbarten Gegenleistung, werden unverzüglich in deutscher
und englischer Sprache veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten oder
einer anderen relevanten Rechtsordnung erforderlich ist.
Das hiermit bekanntgegebene Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien
einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen
Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung eines
solchen Angebots, die sich in einigen wesentlichen Punkten von denen
der Vereinigten Staaten und anderer Rechtsordnungen unterscheiden.
Die an anderer Stelle, auch in der Angebotsunterlage, enthaltenen
Finanzinformationen über die Bieterin und die Gesellschaft werden
nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften
und nicht nach den in den Vereinigten Staaten allgemein anerkannten
Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise
nicht mit Finanzinformationen vergleichbar, die sich auf
U.S.-amerikanische Unternehmen oder Unternehmen aus anderen
Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen.
Das Übernahmeangebot wurde keinem Prüfungs- oder
Registrierungsverfahren einer Wertpapieraufsichtsbehörde außerhalb
Deutschlands unterworfen und wurde von keiner
Wertpapieraufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.
Klöckner-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
in den Vereinigten Staaten werden darauf hingewiesen, dass das
Übernahmeangebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft
abgegeben wird, die ein ausländischer Privatemittent (foreign
private issuer) im Sinne des Securities Exchange Act der Vereinigten
Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der "U.S. Exchange
Act") ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des U.S. Exchange
Act registriert sind, und dass die Gesellschaft nicht den
regelmäßigen Berichtspflichten nach dem U.S. Exchange Act unterliegt
und keine Berichte bei der U.S. Securities and Exchange Commission
(der "SEC") einreichen muss und dies auch nicht tut. Das
Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten gemäß Section 14(e)
und Regulation 14E des U.S. Exchange Act, vorbehaltlich der
Ausnahmeregelung von Rule 14d-1(d) des U.S. Exchange Act, für ein
Tier II Übernahmeangebot durchgeführt und unterliegt grundsätzlich
den Offenlegungs- und anderen Vorschriften und Verfahren der
Bundesrepublik Deutschland, einschließlich des Zeitplans für das
Übernahmeangebot, der Abwicklungsverfahren, des Rücktritts, des
Verzichts auf Bedingungen und des Zeitpunkts der Zahlungen, die sich
von denjenigen der Vereinigten Staaten unterscheiden. Das
Übernahmeangebot wird den in den Vereinigten Staaten ansässigen
Klöckner-Aktionären zu denselben Bedingungen unterbreitet wie allen
anderen Klöckner-Aktionären, denen ein Angebot unterbreitet wird.
Alle Informationsdokumente, einschließlich dieser Bekanntmachung,
werden an die U.S.-amerikanischen Klöckner-Aktionäre in einer Weise
verteilt, die mit der Methode vergleichbar ist, mit der diese
Dokumente den anderen Klöckner-Aktionären zu Verfügung gestellt
werden. Soweit das Übernahmeangebot den Wertpapiergesetzen der
Vereinigten Staaten unterliegt, gelten diese Gesetze nur für
Klöckner-Aktionäre in den Vereinigten Staaten, und keine andere
Person hat irgendwelche Ansprüche nach diesen Gesetzen.
Jede Vereinbarung, die mit der Bieterin infolge der Annahme des
Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den
Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend
auszulegen. Es kann für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten (oder
aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) schwierig sein, ihre
Rechte und Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot
nach dem U.S. Exchange Act (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen)
entstehen, durchzusetzen, da die Bieterin und die Gesellschaft
außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der
der Aktionär seinen Wohnsitz hat) ansässig sind und ihre jeweiligen
Führungskräfte oder Organmitglieder außerhalb der Vereinigten
Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz
hat) ansässig sind. Es könnte unmöglich sein, ein
nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte und
Direktoren vor einem nicht-US-Gericht wegen Verstößen gegen
US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es könnte auch unmöglich sein,
ein nicht-US-Unternehmen oder dessen Tochtergesellschaften zu
zwingen, sich dem Urteil eines US-Gerichts zu unterwerfen.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Bekanntmachung enthält Aussagen, die, soweit sie nicht auf
historischen Fakten beruhen, "zukunftsgerichtete Aussagen"
darstellen. Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen
enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die
Begriffe "erwartet", "glaubt", "ist der Ansicht", "versucht",
"schätzt", "beabsichtigt", "plant", "geht davon aus", "kann",
"wird", "sollte" und "zielt" und ähnliche Begriffe gekennzeichnet.
Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen
Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam
handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten Aussagen
beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen
Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr
gemeinsam handelnden Personen, die jedoch keine Gewähr für deren
zukünftige Richtigkeit bieten (dies gilt insbesondere für Umstände,
die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr
gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen
unterliegen Risiken und Unsicherheiten, von denen die meisten schwer
vorhersehbar sind und die im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle der
Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es
sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen zukünftigen
Ergebnisse oder Resultate wesentlich von denen abweichen können, die
in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert
werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und
die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder
Mitteilungen oder in der veröffentlichten Angebotsunterlage
geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der
Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern werden.
____________________
Diese Veröffentlichung ist verfügbar
im Internet unter: http://strong-for-good.com/
im Internet am: 5. Februar 2026
Stuttgart, 5. Februar 2026
Worthington Steel GmbH
Ende der WpÜG-Mitteilung
05.02.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen
gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen. Originalinhalt anzeigen:
https://eqs-news.com/?origin_id=6a417bb9-01c6-11f1-8534-027f3c38b923
&lang=de
Sprache: Deutsch
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart, Tradegate Exchange // Regulated Market
in Frankfurt (Prime Standard); Regulated Unofficial Market
in Berlin, Dusseldorf, Hamburg, Hanover, Munich, Stuttgart,
Tradegate Exchange
Ende der Mitteilung EQS News-Service
2271380 05.02.2026 CET/CEST
ISIN DE000KC01000
AXC0163 2026-02-05/11:45
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Autor: - dpa-AFX
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