| ROUNDUP: Verbraucherschützer scheitern mit Klage gegen DHL |
| 05.02.2026 13:51:00 |
In einem Rechtsstreit mit DHL über die Paketabgabe
beim Nachbarn haben Verbraucherschützer den Kürzeren gezogen. Das
Oberlandesgericht Hamm wies eine Klage der Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) als unbegründet ab. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig. Das OLG ließ Revision zum Bundesgerichtshof nach
Karlsruhe zu (Aktenzeichen I-13 UKl 9/25).
Die Verbraucherschützer hatten DHL ein zu lasches Vorgehen bei der
sogenannten Ersatzzustellung vorgeworfen und eine Änderung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erzwingen wollen. Die Firma
nutze zu viel Spielraum, um das Paket bei einem Nachbarn abzugeben
und nicht wieder mitnehmen zu müssen.
DHL hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Ersatzzustellung
funktioniere seit langem in den allermeisten Fällen reibungslos und
werde von vielen Kunden geschätzt. Man halte sich an gesetzliche
Vorgaben, betonte eine DHL-Sprecherin. "Wir freuen uns, dass das OLG
Hamm unserer Auffassung gefolgt ist." Viele Kundinnen und Kunden
schätzten die Ersatzzustellung, weil die Paketübergabe meist schnell
und bequem sei.
Richter gibt Verbraucherschützern eine Abfuhr
Das Oberlandesgericht gab DHL recht: Eine unangemessene
Benachteiligung von Verbraucherinnen und Verbrauchern sei in der
AGB-Klausel von DHL nicht zu erkennen, so das Gericht.
In der mündlichen Verhandlung bemängelte der Vorsitzende Richter,
dass die Verbraucherschützer als Kläger keinen Vorschlag für eine
bessere Klausel gemacht hätten. Er stellte die Frage, wie denn in
der alltäglichen Versorgung die Klausel formuliert sein sollte,
damit sie den Ansprüchen der Kunden genüge. Hier müsse doch der
gesunde Menschenverstand die Sache regeln. In einem Hochhaus mit
Hunderten Nachbarn sehe es anders aus als auf dem Land, wo der
Nachbar weiter entfernt voneinander wohnten.
Jede Sekunde zählt bei der Paketzustellung
Deutschlands Paketbranche boomt, da die Menschen viel mehr Waren im
Internet bestellen als früher. Bei der Zustellung ist der Paketbote
unter Zeitdruck, jede Sekunde zählt. Er nimmt ein Paket in der Regel
nur ungern wieder mit - die schnelle direkte Zustellung oder die
Ablage vor der Haustür sind ihm am liebsten.
Für letzteres ist allerdings eine vorherige Zustimmung des
Adressaten nötig. Liegt die nicht vor, kann der Paketbote über
besagte Ersatzzustellung beim Nachbarn klopfen. Dort kann er das
Paket abgeben, "sofern den Umständen nach angenommen werden kann,
dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind", wie es in den
DHL-AGB heißt.
Darüber wiederum wird der Adressat per Zettel oder E-Mail
"unverzüglich" benachrichtigt. Wer nicht möchte, dass seine
Bestellung beim unfreundlichen Nachbarn von nebenan abgegeben wird,
muss das DHL mitteilen - solange man das nicht getan hat, darf DHL
das Paket beim Nachbarn abgeben. Aus Sicht des OLG Hamm ist an
diesen Formulierungen nichts zu beanstanden. Die DHL-Sprecherin wies
darauf hin, dass die Kunden ihr Nein zur Ersatzzustellung online im
DHL-Kundenkonto vermerken könnten./wdw/DP/mis
ISIN DE0005552004
AXC0218 2026-02-05/13:51
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Autor: - dpa-AFX
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