| EQS-News: ANKÜNDIGUNG DER ANHÖRUNG ZUR GENEHMIGUNG DES VERGLEICHS - KURZFASSUNG - WAYLAND GROUP CORP., SCOTT LANGILLE, GERHARD MÜLLER, PAUL PATHAK, ERIC SILVER, MICHAEL STEIN, JOHN DOES 1-3, CANACCORD GENUITY CORP. UND RF SECURITIES CLEARING LP (FRÜHER BEKANNT ALS GMP SECURITIES L.P.) - WERTPAPIER-SAMMELKLAGEN (deutsch) |
| 08.02.2026 05:35:00 |
WERTPAPIER-SAMMELKLAGEN
EQS-News: Berger Montague (Canada) PC / Schlagwort(e):
Rechtssache/Sonstiges ANKÜNDIGUNG DER ANHÖRUNG ZUR GENEHMIGUNG DES
VERGLEICHS - KURZFASSUNG - WAYLAND GROUP CORP., SCOTT LANGILLE,
GERHARD MÜLLER, PAUL PATHAK, ERIC SILVER, MICHAEL STEIN, JOHN DOES
1-3, CANACCORD GENUITY CORP. UND RF SECURITIES CLEARING LP (FRÜHER
BEKANNT ALS GMP SECURITIES L.P.) - WERTPAPIER-SAMMELKLAGEN
08.02.2026 / 05:35 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der
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Lesen Sie diesen Hinweis sorgfältig, da er Ihre Rechte beeinflussen
kann
Diese Mitteilung richtet sich an alle natürlichen und juristischen
Personen, mit Ausnahme der ausgeschlossenen Personen1, unabhängig
von ihrem Wohnsitz oder Sitz, die am oder nach dem 13. Dezember 2017
Stammaktien, Anteile und Optionsscheine von Wayland Group Corp. und
Maricann Group Corp. gekauft oder anderweitig erworben haben und zum
Handelsschluss am 2. August 2019 einige oder alle dieser Wertpapiere
hielten (die "Sammelklägergruppe" oder "Sammelkläger")
TORONTO, 6. Februar 2026 /CNW/ -
ZWECK DIESER BEKANNTMACHUNG
Sammelklagen, die im Namen von Sammelklägern erhoben wurden, sind
bis zur Genehmigung durch den Ontario Superior Court of Justice
("Court") beigelegt worden. Diese Mitteilung informiert die
Mitglieder der Sammelklägergruppe über die Anhörung zur Genehmigung
des Vergleichs (wie unten definiert) und darüber, wie sie sich von
den Klagen abmelden oder Einspruch gegen den vorgeschlagenen
Vergleich erheben können.
DIE TATSACHEN
Diese Mitteilung informiert die Mitglieder der Sammelklägergruppe
über den vorgeschlagenen Vergleich in drei Aktionärssammelklagen,
die vor dem Gericht eingereicht wurden: (i) Marco Stajic, Mordecai
Bobrowsky und Kyle Yamamura gegen Wayland Group Corp. und Benjamin
Ward, Court File No. CV-21-00665194-00CP (die "Wayland-Klage"); (ii)
Marko Stajic gegen. Scott Langille, Gerhard Muller, Paul Pathak,
Eric Silver, Michael Stein und John Does 1-3, Court File No.
CV-22-00687490-00CP (die "Stajic-Klage"); und (iii) Michaël
Bordeleau-Tassile v. Canaccord Genuity Corp, und GMP Securities
L.P., Court File No. CV-23-00693650-00CP (die
"Bordeleau-Tassile-Klage" und zusammen mit der Wayland-Klage und der
Stajic-Klage die "-Klagen"). Berger Montague (Canada) PC ("Class
Counsel") vertritt die vorgeschlagene Sammelklägergruppe in allen
drei Klagen.
Kopien der Klageschriften für jede der Klagen sowie andere
rechtliche Dokumente im Zusammenhang mit den Klagen können unter
folgender Adresse abgerufen werden:
https://bergermontague.com/cases/wayland-group-corp/.
VORSCHLAG FÜR EINEN VERGLEICH MIT DEN VERGLEICHSBEKLAGTEN
Die Kläger in den Klagen haben einen Vergleichsvorschlag mit den
Beklagten in der Stajic-Klage, den Beklagten in der
Bordeleau-Tassile-Klage und mit dem Beklagten Wayland, durch seinen
Prozessbevollmächtigten, in der Wayland-Klage (zusammen die
"Vergleichsbeklagten") abgeschlossen. Der vorgeschlagene Vergleich
bezieht sich nicht auf den Beklagten Benjamin Allan Ward ("Ward").
Der Vergleichsvertrag sieht vor, dass, falls er genehmigt wird und
seine Bedingungen erfüllt sind, 8 Millionen CAD (der
"Vergleichsbetrag") von den Vergleichsbeklagten oder ihren
Versicherern und Rückversicherern auf ein verzinsliches Konto
zugunsten der Sammelklägergruppe eingezahlt werden, bis er gemäß
einem vom Gericht genehmigten Verteilungsplan verteilt wird. Der
vorgeschlagene Vergleich mit den Vergleichsbeklagten bedarf, wie
nachstehend erläutert, noch der gerichtlichen Genehmigung. Die
Vergleichsvereinbarung kann unter
https://bergermontague.com/cases/wayland-group-corp/ eingesehen
werden.
ANHÖRUNG ZUR GENEHMIGUNG DES VERGLEICHS
Am 9. März 2026 findet ab 10:00 Uhr (EST) eine Anhörung statt (die
"Anhörung zur Genehmigung des Vergleichs"). Die Anhörung zur
Genehmigung des Vergleichs findet im Gerichtsgebäude in der 330
University Avenue, Toronto, Ontario, oder virtuell statt.
Bei der Anhörung zur Genehmigung des Vergleichs wird das Gericht
feststellen, ob der Vergleichsbetrag und der Verteilungsplan fair,
angemessen und im besten Interesse der Sammelklägergruppe sind. Bei
dieser Anhörung wird der Anwalt der Sammelklägergruppe auch die
gerichtliche Genehmigung seines Antrags auf Gebühren und
Kostenerstattung beantragen. Wie bei Sammelklagen üblich, hat der
Anwalt der Sammelkläger diese Klagen auf der Grundlage von
Erfolgshonoraren verfolgt.
EINWÄNDE UND OPT-OUTS
Bei der Anhörung zur Genehmigung des Vergleichs wird das Gericht
alle Einwände gegen den vorgeschlagenen Vergleich und die Ablehnung
der Teilnahme an der Sammelklägergruppe durch die Mitglieder der
Sammelklägergruppe berücksichtigen, wenn die Einwände und/oder
Ablehnungen schriftlich per frankierter Post oder per E-Mail an
Berger Montague (Canada) PC, 330 Bay Street, Suite 505, Toronto,
Ontario, M5H 2S8, E-Mail, eingereicht werden:
info@bergermontague.ca, Achtung: Wayland Sammelklagen.
Ein schriftlicher Einspruch kann in englischer oder französischer
Sprache eingereicht werden und muss folgende Angaben enthalten:
a) den vollständigen Namen, die aktuelle Postanschrift, die
Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des Einspruchsführers (soweit
verfügbar); b) die Anzahl der Aktien, die während des
Sammelklagezeitraums erworben wurden und zum Zeitpunkt des
Abschlusses des Sammelklagezeitraums gehalten wurden; c) eine kurze
Darstellung der Art und der Gründe für den Einspruch; und d) die
Angabe, ob der Einspruchsführer beabsichtigt, persönlich oder durch
einen Rechtsbeistand an der Anhörung teilzunehmen, und, falls er
durch einen Rechtsbeistand vertreten wird, den Namen, die Adresse,
die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des Rechtsbeistands.
Ein Opt-Out kann in englischer oder französischer Sprache
eingereicht werden und muss die folgenden Informationen enthalten:
a) den vollständigen Namen des Mitglieds der Sammelklägergruppe; b)
die aktuelle Postanschrift; c) die Telefonnummer; und d) die
E-Mail-Adresse (soweit verfügbar).
Wenn Sie aus der Sammelklägergruppe ausscheiden, sind Sie nicht
berechtigt, an der Verteilung des Nettovergleichsbetrags
teilzunehmen.
WIDERSPRÜCHE UND OPT-OUTS MÜSSEN BIS ZUM 5. MÄRZ 2026 EINGEGANGEN
SEIN
Jedes Mitglied der Sammelklägergruppe, das sich nicht von den Klagen
abmeldet, ist an die Bedingungen des Vergleichsvertrags gebunden und
darf keine eigenständige Klage gegen die Vergleichsbeklagten
erheben. Wenn Sie weitere Ansprüche gegen einen der
Vergleichsbeklagten im Zusammenhang mit den in den Klagen strittigen
Angelegenheiten geltend machen wollen, sollten Sie unverzüglich
unabhängigen Rechtsrat einholen. Wenn Sie sich nicht selbst von der
Teilnahme an den Klagen ausschließen, werden alle Ihre Ansprüche im
Zusammenhang mit dem Gegenstand dieses Rechtsstreits durch das
Ergebnis des Vergleichs bestimmt.
AUSLEGUNG
Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser
Mitteilung und dem Vergleichsvertrag haben die Bestimmungen des
Vergleichsvertrags Vorrang.
Diese Bekanntmachung wurde vom Gerichtshof genehmigt. Fragen zu den
in dieser Bekanntmachung genannten Punkten sind an Berger Montague
(Canada) PC und NICHT an das Gericht zu richten.
________________________________ 1 "Ausgeschlossene Personen"
bezeichnet jeden Vergleichsbeklagten, seine jeweiligen
Familienmitglieder und alle Unternehmen, an denen er ein
finanzielles Interesse hat, sowie alle Anleger, die unter die
Definition der bescheinigten Sammelklägergruppe fallen, sich aber
rechtsgültig von den Klagen abmelden. Cision View original content:
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orung-zur-genehmigung-des-vergleichs---kurzfassung---wayland-group-c
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ein-john-does-1-3-canaccord-genuity-corp-und-rf-securities-clearin-3
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08.02.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate
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2272980 08.02.2026 CET/CEST
AXC0008 2026-02-08/05:35
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Autor: - FRÜHER BEKANNT ALS GMP
SECURITIES L.P.
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