| Hubig legt Entwurf mit strengeren Vorgaben für Vermieter vor |
| 08.02.2026 11:24:00 |
Das Bundesjustizministerium hat einen
Reformvorschlag veröffentlicht, der Mieterinnen und Mieter
finanziell entlasten soll. Der Entwurf, der aktuell zwischen den
verschiedenen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt wird, sieht
strengere Vorgaben für Vermieter vor und zielt unter anderem darauf
ab, weniger Ausnahmen von der Mietpreisbremse zuzulassen.
Die schwarz-rote Bundesregierung hatte die 2015 eingeführte
Mietpreisbremse für Neuvermietungen in begehrten Wohngebieten bis
Ende 2029 verlängert. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete
dort zu Beginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen
Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es für die Erstvermietung von
Neubauten, bei umfassender Modernisierung, für ältere Verträge und
bei Kurzzeitvermietung.
"Wer eine bezahlbare Wohnung sucht, hat es an vielen Orten heute
extrem schwer", sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD).
Ein Grund dafür seien Probleme im Mietrecht.
Klare Regeln zum Möblierungszuschlag
Wer eine Wohnung möbliert vermietet, soll laut Entwurf künftig nicht
nur verpflichtet werden, anzugeben, wie viel Geld er monatlich für
die Nutzung der Einrichtungsgegenstände veranschlagt. Vielmehr wird
hier eine klare Obergrenze eingezogen, und das Alter der Möbel muss
auch berücksichtigt werden. Die Regelung soll es für Mieterinnen und
Mieter einfacher machen, herauszufinden, ob der Vermieter die
Vorgaben der Mietpreisbremse einhält.
Strenger werden sollen laut Hubig außerdem die Regeln für
Mietverträge, die für einen kurzen Zeitraum geschlossen werden. Da
Kurzzeitmietverträge von der Mietpreisbremse ausgenommen sind,
besteht in manchen Fällen die Vermutung, dass Vermieter diese
Variante wählen, damit sie eine höhere Miete verlangen können.
Künftig soll nach dem Entwurf eine gesetzlich festgelegte
Höchstgrenze von sechs Monaten für die Dauer eines solchen
Mietverhältnisses gelten.
Rauswurf säumiger Mieter soll erschwert werden
Dem Mieterschutz soll überdies eine geplante Regelung zur Ausweitung
sogenannter Schonfristzahlungen dienen. Danach sollen Mieter, die
mit den Mietzahlungen in Verzug geraten sind, die ordentliche
Kündigung abwenden können, indem sie die Miete nachzahlen.
Bereits vor der Veröffentlichung des Entwurfs gab es zwischen den
Verbänden der Mieter und Vermieter Diskussionen über die von Hubig
ebenfalls geplante Deckelung von Indexmieten. Bei solchen Verträgen
orientiert sich die Steigerung der Miete an der Entwicklung der
Verbraucherpreise. Der Entwurf aus dem Justizministerium sieht vor,
dass die Steigerung in Zukunft jährlich nicht mehr als 3,5 Prozent
der bisherigen Nettokaltmiete ausmachen darf. Der Mieterbund hält
auch das noch für zu hoch./abc/DP/mis
ISIN DE0008303504 DE000A0HN5C6 DE000LEG1110 DE000A1ML7J1 LU1673108939
AXC0046 2026-02-08/11:24
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Autor: - dpa-AFX
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