| Klage gegen Rüstungsexport für Israel scheitert in Karlsruhe |
| 12.02.2026 10:07:00 |
Ein Palästinenser ist am
Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, gegen
behördliche Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach
Israel vorzugehen. Wie das Gericht mitteilte, nahm die zuständige
Kammer seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an (Az. 2
BvR 1626/25).
Entscheidungen von Fachgerichten nicht beanstandet
Die Karlsruher Richter sehen keinen Grund, die vorigen
Entscheidungen von Fachgerichten - vor denen der Mann gescheitert
war - zu beanstanden. Die Frage, ob der im Grundgesetz verankerte
Auftrag des deutschen Staates, humanitäres Völkerrecht und
Menschenrechte zu schützen, sich hier "zu einer konkreten
grundrechtlichen Schutzpflicht verdichtet hat", entschied das
Bundesverfassungsgericht nicht, wie es in der Mitteilung ausführte.
Der Mann war zunächst in Hessen gegen eine Erlaubnis des Bundesamts
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle an ein deutsches
Rüstungsunternehmen zur Ausfuhr von Panzer-Ersatzteilen vor Gericht
gezogen - aber ohne Erfolg. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof
wies seine Beschwerde gegen eine Eilentscheidung des
Verwaltungsgerichts Frankfurt im September 2025 zurück und nannte
als Grund vor allem fehlende prozessrechtliche Voraussetzungen.
Diskussionen um Waffenexporte
Um deutsche Waffenlieferungen nach Israel gab es in vergangenen
Jahren immer wieder Diskussionen. Nach dem Terrorangriff der
islamistischen Hamas auf Israel im Oktober 2023 hatte Deutschland
diese Rüstungsexporte zunächst erheblich gesteigert und priorisiert
bearbeitet, um Solidarität mit dem Land zu zeigen. Die Regierung von
Ex-Kanzler Olaf Scholz (SPD) erteilte bis zu ihrer Ablösung am 6.
Mai 2025 Exportgenehmigungen im Wert von fast einer halben Milliarde
Euro. An deutschen Gerichten gingen mehrere Klagen gegen solche
Genehmigungen ein.
Im Sommer 2025 hatte die neue Bundesregierung unter Kanzler
Friedrich Merz (CDU) dann mit Blick auf das zunehmend aggressive
Vorgehen der israelischen Streitkräfte und die humanitäre Lage im
Gazastreifen entschieden, keine Ausfuhren von Rüstungsgütern nach
Israel mehr zu genehmigen, die im Gaza-Krieg verwendet werden
können. Inzwischen ist das Teil-Embargo wieder aufgehoben. Im
Gaza-Krieg gilt seit 10. Oktober eine Waffenruhe./jr/DP/mis
ISIN DE0007030009 NL0000235190 DE000HAG0005 DE000RENK730
AXC0119 2026-02-12/10:07
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Autor: - dpa-AFX
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