| ROUNDUP/Kindliche Sexpuppen: EU-Kommission nimmt Shein ins Visier |
| 17.02.2026 12:16:00 |
Nach dem Skandal um den Verkauf von Sexpuppen
mit kindlichem Aussehen leitet die EU-Kommission ein formelles
Verfahren gegen den chinesischen Online-Händler Shein ein. Die
Brüsseler Behörde verdächtigt das Unternehmen, nicht genug gegen den
Vertrieb illegaler Produkte auf seiner Plattform zu tun und den
Verbraucherschutz zu vernachlässigen.
Shein löste in den vergangenen Monaten viel Kritik in Europa aus.
Neben kindlich aussehender Sexpuppen konnten Kundinnen und Kunden
zwischenzeitlich auch genehmigungspflichtige Waffen sowie
Medikamente auf dem Online-Marktplatz erwerben. Das Unternehmen
hatte die Angebote nach Kritik selbst von seiner Seite genommen.
Der Online-Riese kündigte an, bei dem Verfahren mit der
EU-Kommission zusammenarbeiten zu wollen. "Wir teilen das Ziel der
Kommission, eine sichere und vertrauenswürdige Online-Umgebung zu
gewährleisten, und werden uns weiterhin konstruktiv an diesem
Verfahren beteiligen", teilte Shein mit. Seit den vergangenen
Vorfällen habe es bereits eine Verbesserung der
Sicherheitsvorkehrungen gegeben - etwa bei altersbeschränkten
Produkten.
Auch Belohnungssystem könnte widerrechtlich sein
Das nun eröffnete Verfahren konzentriert sich laut EU-Kommission
neben den illegalen Produkten noch auf zwei weitere Bereiche. So
soll auch das mutmaßlich süchtig machende Design unter die Lupe
genommen werden. Also etwa Punkte- und Belohnungssysteme, die
Kundinnen und Kunden zu mehr Konsum animieren sollen. Diese könnten
sich negativ auf den Verbraucherschutz auswirken, argumentiert die
Brüsseler Behörde.
Zudem geht es um die Transparenz der Empfehlungen, mit denen Shein
seinen Nutzern Produkte per Algorithmus vorschlägt. Das europäische
Recht schreibt großen Plattformen vor, die wesentlichen Parameter
ihrer Algorithmen offenzulegen. Demnach müssen Nutzerinnen und
Nutzer auch leichten Zugang zu mindestens einem Empfehlungssystem
haben, das nicht auf persönlichen Daten basiert.
Frankreich scheitert mit Antrag auf Shein-Blockade
Druck auf die EU-Kommission, hart gegen Shein durchzugreifen, kam
zuletzt besonders aus Frankreich. Die französische Regierung hatte
sogar versucht, die Online-Plattform für drei Monate zu sperren,
scheiterte damit Ende Dezember aber zunächst vor Gericht. Eine
solche Sperre wäre eine ungerechtfertigte Beeinträchtigung der
unternehmerischen Freiheit, urteilten die Richter.
Laut EU-Kommission sind die Ermittlungen der französischen Behörden
und das eigene Verfahren voneinander unabhängig. Anfang November
hatte Shein eine erste feste Ladenfläche in Frankreich eröffnet.
Damals protestierten Demonstranten gegen Fast Fashion, die
Arbeitsbedingungen bei dem Händler und seine ökologische Bilanz.
Geldstrafe könnte drohen - Sperre unwahrscheinlich
Grundlage für das EU-Verfahren gegen Shein ist das Gesetz über
digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA). Die EU-Kommission
wacht in der Europäischen Union über die Einhaltung dieser Regeln.
Sie sollen unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale
Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen. Nutzerinnen und
Nutzern wird es leichter gemacht, solche Inhalte zu melden.
Grundsätzlich müssen große Anbieter dabei mehr Regeln befolgen als
kleine. Shein ist sowohl Hersteller, Händler als auch Marktplatz.
Es ist das erste Mal, dass die Brüsseler Behörde ein Verfahren gegen
Shein eröffnet. Es gibt den Internetwächtern weitere Möglichkeiten
bei den Ermittlungen - etwa interne Dokumente zu verlangen und
weitere Informationen einzufordern. Wie lange das Verfahren dauern
wird, ist offen; das Gesetz setzt dafür keine Frist. Die Einleitung
des Verfahrens auf Grundlage des DSA bedeutet laut Brüsseler Behörde
noch nicht, dass es genug Beweise für einen Regelverstoß von Shein
gibt.
Sollte die EU-Kommission allerdings feststellen, dass Regelverstöße
vorliegen, kann sie eine Geldstrafe verhängen. Die Brüsseler
Internetwächter können aber auch Zusagen von Shein akzeptieren und
die Ermittlungen einstellen. Eine Sperrung der Plattform gilt als
letztes Mittel und als eher unwahrscheinlich./tre/DP/mis
AXC0122 2026-02-17/12:16
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Autor: - dpa-AFX
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