ROUNDUP/Kindliche Sexpuppen: EU-Kommission nimmt Shein ins Visier
17.02.2026 12:16:00

Nach dem Skandal um den Verkauf von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen leitet die EU-Kommission ein formelles Verfahren gegen den chinesischen Online-Händler Shein ein. Die Brüsseler Behörde verdächtigt das Unternehmen, nicht genug gegen den Vertrieb illegaler Produkte auf seiner Plattform zu tun und den Verbraucherschutz zu vernachlässigen.
Shein löste in den vergangenen Monaten viel Kritik in Europa aus. Neben kindlich aussehender Sexpuppen konnten Kundinnen und Kunden zwischenzeitlich auch genehmigungspflichtige Waffen sowie Medikamente auf dem Online-Marktplatz erwerben. Das Unternehmen hatte die Angebote nach Kritik selbst von seiner Seite genommen.
Der Online-Riese kündigte an, bei dem Verfahren mit der EU-Kommission zusammenarbeiten zu wollen. "Wir teilen das Ziel der Kommission, eine sichere und vertrauenswürdige Online-Umgebung zu gewährleisten, und werden uns weiterhin konstruktiv an diesem Verfahren beteiligen", teilte Shein mit. Seit den vergangenen Vorfällen habe es bereits eine Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen gegeben - etwa bei altersbeschränkten Produkten.
Auch Belohnungssystem könnte widerrechtlich sein
Das nun eröffnete Verfahren konzentriert sich laut EU-Kommission neben den illegalen Produkten noch auf zwei weitere Bereiche. So soll auch das mutmaßlich süchtig machende Design unter die Lupe genommen werden. Also etwa Punkte- und Belohnungssysteme, die Kundinnen und Kunden zu mehr Konsum animieren sollen. Diese könnten sich negativ auf den Verbraucherschutz auswirken, argumentiert die Brüsseler Behörde.
Zudem geht es um die Transparenz der Empfehlungen, mit denen Shein seinen Nutzern Produkte per Algorithmus vorschlägt. Das europäische Recht schreibt großen Plattformen vor, die wesentlichen Parameter ihrer Algorithmen offenzulegen. Demnach müssen Nutzerinnen und Nutzer auch leichten Zugang zu mindestens einem Empfehlungssystem haben, das nicht auf persönlichen Daten basiert.
Frankreich scheitert mit Antrag auf Shein-Blockade
Druck auf die EU-Kommission, hart gegen Shein durchzugreifen, kam zuletzt besonders aus Frankreich. Die französische Regierung hatte sogar versucht, die Online-Plattform für drei Monate zu sperren, scheiterte damit Ende Dezember aber zunächst vor Gericht. Eine solche Sperre wäre eine ungerechtfertigte Beeinträchtigung der unternehmerischen Freiheit, urteilten die Richter.
Laut EU-Kommission sind die Ermittlungen der französischen Behörden und das eigene Verfahren voneinander unabhängig. Anfang November hatte Shein eine erste feste Ladenfläche in Frankreich eröffnet. Damals protestierten Demonstranten gegen Fast Fashion, die Arbeitsbedingungen bei dem Händler und seine ökologische Bilanz.
Geldstrafe könnte drohen - Sperre unwahrscheinlich
Grundlage für das EU-Verfahren gegen Shein ist das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA). Die EU-Kommission wacht in der Europäischen Union über die Einhaltung dieser Regeln. Sie sollen unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen. Nutzerinnen und Nutzern wird es leichter gemacht, solche Inhalte zu melden. Grundsätzlich müssen große Anbieter dabei mehr Regeln befolgen als kleine. Shein ist sowohl Hersteller, Händler als auch Marktplatz.
Es ist das erste Mal, dass die Brüsseler Behörde ein Verfahren gegen Shein eröffnet. Es gibt den Internetwächtern weitere Möglichkeiten bei den Ermittlungen - etwa interne Dokumente zu verlangen und weitere Informationen einzufordern. Wie lange das Verfahren dauern wird, ist offen; das Gesetz setzt dafür keine Frist. Die Einleitung des Verfahrens auf Grundlage des DSA bedeutet laut Brüsseler Behörde noch nicht, dass es genug Beweise für einen Regelverstoß von Shein gibt.
Sollte die EU-Kommission allerdings feststellen, dass Regelverstöße vorliegen, kann sie eine Geldstrafe verhängen. Die Brüsseler Internetwächter können aber auch Zusagen von Shein akzeptieren und die Ermittlungen einstellen. Eine Sperrung der Plattform gilt als letztes Mittel und als eher unwahrscheinlich./tre/DP/mis
AXC0122 2026-02-17/12:16
Autor:  - dpa-AFX
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