| AKTIE IM FOKUS: Schwung durch Glyphosat-Vergleich ebbt ein wenig ab bei Bayer |
| 18.02.2026 08:43:00 |
Bei den Bayer-Aktionären
scheint sich am Mittwoch die Euphorie vom Vortag über den
Glyphosat-Vergleich etwas zu legen. Am Dienstagnachmittag war der
Aktienkurs erstmals seit Sommer 2023 fast wieder auf 50 Euro
geklettert, nachdem der Pharma- und Agrarchemiekonzern einen
umfassenden Sammelvergleich für die
US-Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten angekündigt hatte. Zum
Handelsschluss hatte dann ein Kursplus von 7,4 Prozent auf 49,31
Euro auf dem Kurszettel gestanden. Am Mittwochmorgen rutschte der
Aktienkurs der Leverkusener nun auf der Handelsplattform Tradegate
im Vergleich zum Xetra-Schluss um ein Prozent ab.
Dabei könnten jetzt einige kurzfristig orientierte Anleger erst
einmal Kasse machen. Zudem sehen Experten den milliardenschweren
Vergleich zwar als weiteren, sehr wichtigen Schritt, um das seit
Jahren quälende Thema Glyphosat-Klagen endlich vom Tisch zu
bekommen. Sie erinnern jedoch auch an noch offene Fragen. Denn laut
dem JPMorgan-Experten Richard Vosser besteht durchaus die
Möglichkeit, dass sich zu viele Kläger gegen einen Vergleich
entscheiden. Sollten es zu viele sein, würde der gesamte Deal laut
Bayer platzen.
Charles Pitman-King von der Barclays-Bank weist auf die ohnehin noch
ausstehende Entscheidung des obersten US-Gerichts hin, von der sich
Bayer eine Präzedenzentscheidung erhofft. Offen sei aber, was
passiere, wenn die Richter des US Supreme Courts nicht zugunsten von
Bayer entscheiden. Die Richter müssen entscheiden, ob Bundesrecht zu
Warnhinweisen beim Verkauf der Unkrautvernichter - wie Bayer
argumentiert - über dem Recht von Bundesstaaten steht.
Es geht also im Kern darum, ob hinreichend vor den Risiken im Umgang
mit dem Unkrautvernichter gewarnt wurde. Daher sei die Entscheidung
des Supreme Court auch so wichtig, so JPMorgan-Experte Vosser. Denn
ein für Bayer günstiger Richterspruch würde dann Kläger betreffen,
die ihre Ansprüche mit fehlenden Warnhinweisen begründeten und dem
vorgeschlagenen Sammelvergleich nicht zustimmten. Und ersteres sei
wohl geschätzt die Grundlage für etwa 80 Prozent aller
Verfahren./ag/mis/zb
ISIN DE000BAY0017
AXC0070 2026-02-18/08:43
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Autor: - dpa-AFX
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