| Zuckerberg verteidigt Meta im Prozess um Suchtpotenzial |
| 18.02.2026 21:00:00 |
Facebook-Gründer Mark Zuckerberg hat in
einem potenziell folgenschweren US-Prozess um das Suchtpotenzial
sozialer Medien die Vorgehensweise seines Unternehmens verteidigt.
So sagte Zuckerberg, dass der Facebook-Konzern Meta
keine Ziele für Nutzungszeiten seiner Apps mehr setze, wie das "Wall
Street Journal" aus dem Gerichtssaal in Los Angeles berichtete.
Der Meta-Chef räumte auch ein, dass auf Dienste des Konzerns wie
Instagram zum Teil auch Nutzer unter 13 Jahren zugreifen, obwohl das
gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. Ihre Accounts würden
entfernt, wenn dies auffalle, sagte er dem Fernsehsender CNBC
zufolge.
Potenziell wegweisender Prozess
In dem Prozess wirft die 20-jährige Klägerin, die nur unter den
Initialen KGM auftritt, Online-Plattformen vor, sie hätten ihre
Dienste absichtlich so gestaltet, dass Nutzer süchtig danach werden.
Dabei geht es zum Beispiel um die Funktion, bei der man immer weiter
zum nächsten Beitrag weiterscrollen kann. Die Frau fing ihren
Angaben zufolge bereits als Kind an, die Plattformen zu nutzen - und
führt ihre Depressionen und Angstzustände darauf zurück.
Die Klage richtet sich aktuell gegen Googles Videoplattform Youtube
und den Foto- und Videodienst Instagram, der zum von Zuckerberg
geführten Konzern Meta gehört. Die Unternehmen hinter den
ursprünglich ebenfalls verklagten Konkurrenten Snapchat und Tiktok
waren durch einen Vergleich dem Prozess entgangen.
Der Ausgang des Verfahrens könnte wegweisende Wirkung für hunderte
weitere Klagen ähnlicher Art haben.
Konzern weist Vorwürfe zurück
Meta wies bereits zu Beginn des Verfahrens jegliche Verantwortung
zurück. Die Geschworenen stünden in Los Angeles vor der Frage, ob
Instagram ein wesentlicher Faktor für die psychischen Probleme der
Klägerin gewesen sei, hieß es in einer Stellungnahme des Konzerns.
"Das Beweismaterial wird demonstrieren, dass sie schon lange, bevor
sie überhaupt soziale Medien nutzte, vor vielen erheblichen und
schwierigen Herausforderungen stand." Zu Prozessbeginn hatten die
Meta-Anwälte argumentiert, die psychischen Probleme der Klägerin
gingen auf Misshandlungen und instabile Verhältnisse in der Familie
zurück.
Meta verweist auch auf über die Jahre eingeführte Maßnahmen zum
Schutz junger Nutzer wie spezielle Accounts für Teenager und
Aufsichtsfunktionen für Eltern.
Youtube hält sich nicht für soziales Netzwerk
Zum Prozessauftakt wies auch ein Anwalt der Google
-Videoplattform Youtube die Vorwürfe zurück. Die
Klägerin sei nicht süchtig nach Youtube - und die Plattform gehöre
auch nicht zur Kategorie soziale Medien, sondern sei eher ein
Streaming-Dienst wie Disney + oder Netflix
, sagte er Medienberichten zufolge. Auch gebe es keine
Hinweise auf exzessiven Konsum von Youtube-Videos durch die
Klägerin. Von 2020 bis 2024 habe sie im Schnitt 29 Minuten pro Tag
die Plattform genutzt, sagte er der Website "Courthouse News
Service" zufolge./so/DP/he
ISIN US30303M1027 US02079K1079
AXC0251 2026-02-18/21:00
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Autor: - dpa-AFX
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