| ROUNDUP 2/Umstrittene Werbekampagne: Hat Lidl zu viel versprochen? |
| 19.02.2026 15:04:00 |
(Aktualisierung: Auftakt des Prozesses, Gericht im 3. und 6. Absatz)
HEILBRONN (dpa-AFX) - Was darf Werbung, was nicht? Mit dieser Frage
beschäftigen sich die Richter einer Handelskammer am Landgericht
Heilbronn. Dort hat der Prozess zwischen dem Discounter Lidl und der
Verbraucherzentrale Hamburg (Az. 21 O 77/25 KfH) begonnen. Im
Mittelpunkt steht eine Kampagne des Lebensmittelhändlers, die im Mai
2025 Aufsehen erregte. Lidl hatte damals mit der "größten
Preissenkung aller Zeiten" geworben. 500 Produkte sollten dauerhaft
günstiger werden, hieß es.
Aus Sicht der Verbraucherschützer ist die Lidl-Werbung unwahr und
irreführend. "Sie verspricht mehr, als sie tatsächlich bietet",
sagte Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg im Vorfeld.
Moniert wird, dass für Kunden nicht erkennbar war, welche und wie
viele Produkte reduziert wurden. Die Anzahl sei faktisch nicht
nachvollziehbar gewesen, so Valet, weil Lidl keine überprüfbare
Liste veröffentlicht habe. Die Verbraucherschützer haben den
Discounter deshalb verklagt.
Nach Angaben des Gerichts zum Prozessauftakt ist Lidl unter
bestimmten Voraussetzungen bereit, die Liste zur Verfügung zu
stellen, wenn diese vor der Öffentlichkeit geheim gehalten wird. Die
Verbraucherschützer seien damit nicht einverstanden. Der Richter
sagte, nur wenige Menschen hätten Zugriff auf die Liste.
Die Verbraucherschützer sehen bei der Kampagne Verstöße gegen die
Lebensmittelinformationsverordnung sowie das Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb. Darin ist unter anderem geregelt, dass
Angaben zu Umfang und Ausmaß von Preisvorteilen nicht in die Irre
führen dürfen. Das Gericht muss nun klären, ob der Discounter
womöglich zu weit gegangen ist. Zum Prozessbeginn an diesem
Donnerstag wird noch nicht mit einer Entscheidung gerechnet.
Wie viele Preise wurden gesenkt?
Lidl hatte bereits im vergangenen Jahr die Vorwürfe zurückgewiesen.
"Aus Wettbewerbsgründen möchten wir keine detaillierte Liste der
Artikel veröffentlichen", sagte ein Sprecher damals. Die Zahl 500
beziehe sich auf die in Deutschland reduzierten Einzelartikel. Die
Aktion umfasse sowohl bundesweite als auch regionale
Preisanpassungen. Verbraucherschützer kritisieren, dass diese
Angaben nur in einer Fußnote zu finden waren. Außerdem seien weniger
Artikel reduziert worden als angekündigt.
Lidl zählt in Deutschland nach Angaben des Gerichts 3.500 Filialen.
Der Richter sagte, es gehe unter anderem um die Frage, ob der
Verbraucher erwarte, "wenn er 500 liest, ob das in seinem Umfeld
realisiert werden kann".
Auch von anderer Seite wurde Lidl vorgeworfen, es in seiner Werbung
nicht so genau genommen zu haben. Die Vergleichsapp Smhaggle konnte
im Juni 2025 statt der versprochenen 500 lediglich etwa 270
reduzierte Produkte identifizieren, Handelsprofessor Stephan Rüschen
kam auf etwa 300 Einzelartikel. In der Lidl-Werbung war mal von 500
Produkten die Rede, mal von Einzelartikeln. Unklar blieb, worauf
sich diese Zahl bezog und ob etwa jede Geschmacksrichtung eines
Joghurts einzeln gezählt wurde.
Der Ökonom Justus Haucap von der Universität Düsseldorf schätzt die
Chancen für Lidl im Verfahren nicht allzu gut ein. "Zahlreiche
Experten konnten nicht nachvollziehen, für welche der angeblich über
500 Produkte der Preis gesenkt worden sein soll. Wie soll dann erst
der sogenannte Otto Normalverbraucher das herausfinden?" Dass einige
der beworbenen Preissenkungen offenbar nur für regional verfügbare
Produkte gelten, könne vom Gericht als irreführend eingestuft
werden, sagt der Professor für Wettbewerbsökonomie.
Aldi Süd unterlag im Streit um Preiswerbung
Anfang des Jahres stellte Smhaggle in einer Auswertung für das
"Handelsblatt" fest, dass die Preissenkungen von Lidl teilweise
nicht von Dauer waren. Demnach ist mehr als ein Viertel der im Mai
2025 reduzierten Produkte inzwischen wieder teurer geworden.
Auch Aldi Süd war zuletzt wegen beworbener Preissenkungen in der
Kritik. Der Discounter hatte in seinen Prospekten Rabatte prozentual
auf eine "unverbindliche Preisempfehlung" (UVP) bezogen. Die
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warf Aldi Preistrickserei vor
und klagte wegen Irreführung - mit Erfolg. Das Oberlandesgericht
Düsseldorf stellte im Dezember klar, dass Händler bei Ermäßigungen
stets den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage sichtbar nennen
müssen. Die bloße Angabe einer UVP genügt nicht./cr/DP/he
AXC0210 2026-02-19/15:04
|
Autor: - dpa-AFX
|
| Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet. |
|
|
| DAX | 25.260,69 | 217,12 | 0,87% |
| TecDax | 3.721,50 | 23,30 | 0,63% |
| MDAX | 31.823,39 | 344,38 | 1,09% |
| Dow Jones (EOD) | 49.625,97 | 230,81 | 0,47% |
| Nasdaq 100 | 25.012,62 | 215,28 | 0,87% |
| S & P 500 (EOD) | 6.909,51 | 47,62 | 0,69% |
| SMI | 13.859,76 | 60,17 | 0,44% |
|
| EUR/US$ | 1,1783 | 0,00 | 0,08% |
| EUR/Yen | 182,7310 | 0,24 | 0,13% |
| EUR/CHF | 0,9137 | 0,00 | 0,13% |
| EUR/Brit. Pfund | 0,8738 | -0,00 | -0,06% |
| Yen/US$ | 0,0064 | 0,00 | 0,09% |
| CHF/US$ | 1,2901 | 0,00 | 0,04% |
|
| baha Brent Indication | 71,48 | -0,26 | -0,36% |
| Gold | 5.056,04 | 48,10 | 0,96% |
| Silber | 80,43 | 2,45 | 3,14% |
| Platin | 2.130,35 | 65,58 | 3,18% |
| |
|
|