| Sammelklage gegen Telekommunikationsanbieter 1N Telecom |
| 19.02.2026 19:06:00 |
Nach Tausenden Beschwerden über den
Düsseldorfer Telekommunikationsanbieter 1N Telecom ziehen
Verbraucherschützer vor Gericht. Das Bonner Bundesamt für Justiz
veröffentlichte eine entsprechende Sammelklage des
Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) im Verbandsklageregister,
die Klage ist am Oberlandesgericht Hamm anhängig (Aktenzeichen I-13
VKl 3/25).
Nun haben betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher die
Möglichkeit, sich in dem Register einzutragen und bei der Klage
kostenlos mitzumachen. Möglicherweise können sie knapp 420 Euro
zurückbekommen.
Diesen Geldbetrag hatte 1N Telecom in den vergangenen Jahren von
neuen Kunden gefordert, aus Sicht der Verbraucherschützer zu
Unrecht. Zwischen Januar 2023 und Juni 2025 beschwerten sich
deutschlandweit rund 15.000 Menschen bei den Verbraucherzentralen
über die Firma, viele von ihnen waren Senioren. Nicht immer ging es
bei diesen Beschwerden um die 420 Euro, sondern auch um andere
Anliegen bezüglich 1N Telecom.
Verwirrte Verbraucher
Verbraucherinnen und Verbrauchern hatten von der Düsseldorfer Firma
ein Angebot eines 24-Monats-Vertrags für das Festnetz-Telefon und
DSL-Internet zugeschickt bekommen, ein Teil von ihnen nahm es an.
Von denen wiederum merkten nach Darstellung des vzbv viele erst nach
Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, dass sie nicht auf Post der
Deutschen Telekom reagiert hatten, sondern einen Vertrag mit einem
anderen Anbieter abgeschlossen hatten.
Manch einer von den Verbrauchern verhinderte daraufhin die
Portierung seiner Telefonnummer, woraufhin 1N Telecom den noch
frischen Vertrag kündigte und 419,88 Euro gewissermaßen als eine Art
Schadenersatz forderte. Das zahlten viele Verbraucher. Eingeholt
wurde das Geld über eine andere, mit 1N Telecom verbundene Firma,
gegen die sich die Klage ebenfalls richtet.
1N Telecom wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Sachverhalt äußern.
Es handele sich um ein noch laufendes Verfahren, teilte ein
Firmensprecher mit.
Anderes Gericht entschied 2023 gegen 1N Telecom
Es ist nicht das erste Mal, dass 1N Telecom wegen seines damaligen
Vorgehens juristischen Gegenwind bekommt. 2023 entschied das
Düsseldorfer Landgericht, dass 1N Telecom Werbebriefe nicht mehr
massenhaft an Kunden der Deutschen Telekom verschicken durfte.
Die Anschreiben an die Kunden seien in der Aufmachung irreführend
und machten nicht ausreichend deutlich, dass es sich nicht um einen
bloßen Tarifwechsel handele, sondern es um einen Wechsel des
Telekommunikationsanbieters gehe, entschied das Gericht im Sommer
2023.
Es befand die Schadenersatzpauschale von knapp 420 Euro schon damals
für unzulässig (38 O 182/23). Die Sammelklage vor dem
Oberlandesgericht Hamm soll nun dazu führen, dass die Verbraucher,
die diesen Betrag zahlten, ihn endlich zurückbekommen./wdw/DP/men
AXC0280 2026-02-19/19:06
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Autor: - dpa-AFX
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