| VERMISCHTES/ROUNDUP: Kommission empfiehlt Rundfunkbeitrag von 18,64 Euro ab 2027 |
| 20.02.2026 14:19:00 |
Eine unabhängige Expertenkommission empfiehlt ab
2027 einen monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,64 Euro. Das geht aus
einem Bericht hervor, den die Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) an die Bundesländer
übergeben hat.
Kursanpassung in laufender Beitragsperiode
Derzeit liegt der Rundfunkbeitrag bei 18,36 Euro im Monat pro
Haushalt. Im 24. Bericht vom Februar 2024 hatte die KEF eine
Anhebung auf 18,94 Euro ab 2025 empfohlen. Weil nicht alle 16 Länder
zustimmten, blieb es bei der bisherigen Höhe.
Nun senkt die KEF ihre frühere Empfehlung um 30 Cent und schlägt
18,64 Euro vor. Dass die Kommission ihre Empfehlung in einer
laufenden Beitragsperiode nach unten anpasst, ist ungewöhnlich.
Zwischenberichte führen in der Regel nicht zu einer veränderten
Beitragshöhe. Die aktuelle Lage gilt jedoch als Sonderfall.
Sollten die Länder der neuen Empfehlung folgen, bliebe der Beitrag
dieses Jahr noch bei 18,36 Euro und würde ab 2027 um 28 Cent
steigen. Sie haben bis Ende 2026 Zeit, dies in einem Staatsvertrag
festzuschreiben. Nach Berechnung der KEF wären die Sender damit für
die Beitragsperiode 2025 bis 2028 ausreichend finanziert.
Verfahren in Karlsruhe
Gegen die ausgebliebene Erhöhung auf 18,94 Euro hatten ARD und ZDF
Verfassungsbeschwerde eingelegt. Mit einer Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts wird in diesem Jahr gerechnet. Dass
Karlsruhe noch von der früheren Empfehlung von 18,94 Euro ausgeht,
gilt als wenig wahrscheinlich. Mit der neuen Empfehlung von 18,64
Euro liegt nun eine aktualisierte Berechnungsgrundlage vor - für die
Politik ebenso wie für das Gericht.
Mehr Einnahmen, geringere Ausgaben
Die geringere Empfehlung hat vor allem einen einfachen Grund: Es ist
mehr Geld reingekommen als erwartet. Nach Angaben der KEF hat sich
die Zahl der beitragspflichtigen Wohnungen für die Sender günstiger
entwickelt als prognostiziert. Schon kleine Abweichungen machen viel
aus. Wenn es ein Prozent mehr oder weniger Haushalte gibt als
angenommen, verändert das den Monatsbeitrag rechnerisch laut KEF um
rund 20 Cent.
Am eigentlichen Finanzbedarf hat sich dagegen kaum etwas geändert.
Für die Jahre 2025 bis 2028 erkennt die KEF einen Gesamtaufwand von
42 Milliarden Euro an. Das entspricht einem jährlichen Zuwachs von
2,2 Prozent gegenüber der vorherigen Periode.
Dass die Empfehlung jetzt neu berechnet wird, hängt auch mit der
politischen Blockade zusammen. Die ursprünglich vorgeschlagene
Erhöhung auf 18,94 Euro wurde nicht umgesetzt. Wäre sie in Kraft
getreten, hätten die Mehreinnahmen in eine Rücklage fließen können,
die in der nächsten Periode dämpfend auf den Beitrag gewirkt hätte.
Dieses Instrument steht nun nicht zur Verfügung.
Seit 1. Dezember ist ein Reformstaatsvertrag in Kraft, mit dem die
Länder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk neu ordnen und
langfristig effizienter machen wollen. Auf die nun vorgelegte
Berechnung hat das nach Einschätzung der KEF jedoch praktisch keinen
Einfluss. Einsparungen aus den Reformen würden sich frühestens ab
2029 bemerkbar machen.
Die Zuständigkeit der KEF ist gesetzlich geregelt. Die Sender melden
ihren Finanzbedarf bei der KEF an. Die Kommission prüft, ob alles
wirtschaftlich und angemessen ist, und gibt eine Empfehlung ab. Die
Bundesländer müssen sich dem Verfahren zufolge eng an der Empfehlung
orientieren. Damit sich die Höhe des Rundfunkbeitrags verändert,
müssen neben den Ministerpräsidenten auch alle Länderparlamente
zustimmen. Dieses Verfahren soll die staatsferne Finanzierung
sichern und damit die verfassungsrechtlich garantierte
Rundfunkfreiheit absichern.
Grundprinzip der Finanzierung
Der Rundfunkbeitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
mit ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Länder definieren per
Staatsvertrag den Auftrag der Sender. Zum Beispiel geht es um
Strukturen und die Senderanzahl. Um das konkrete Programm, also was
die Sender produzieren, geht es bei dem Auftrag nicht./svv/DP/mis
AXC0145 2026-02-20/14:19
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Autor: - dpa-AFX
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