| Dobrindt: Asylbewerber sollen schnell arbeiten können |
| 22.02.2026 08:52:00 |
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will
Asylbewerber schneller in Arbeit bringen. Er habe einen
"Sofort-in-Arbeit-Plan" erarbeiten lassen, sagte er der "Bild am
Sonntag". "Wer hierherkommt, soll arbeiten können - und zwar
schnell." Die beste Integration sei die in die Arbeitswelt. "Das
Ziel ist Teilhabe durch Tätigkeit", sagte der CSU-Politiker.
Nach Angaben der Zeitung sollen Asylbewerber nach drei Monaten
Aufenthalt in Deutschland arbeiten dürfen, auch wenn ihr
Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Eine Arbeitspflicht
solle es aber nicht geben.
Arbeit soll keinen Einfluss auf Asylverfahren haben
Eine Sprecherin Dobrindts sagte nach Angaben der "Bild": "Die neuen
Regeln ändern nichts am Ablauf und Ausgang des Asylverfahrens." Ob
jemand arbeitet oder nicht, habe keinen Einfluss auf die
abschließende Entscheidung über Schutz oder Ablehnung. Das Verfahren
laufe unabhängig davon weiter. Ausdrücklich nicht profitieren sollen
demnach "bereits abgelehnte Asylbewerber und Personen, die im
Verfahren nicht mitwirken, also ihre Identität verschleiern oder
über Fluchtgründe täuschen".
Arbeitende Asylbewerber dürften ihren Verdienst grundsätzlich
behalten, sagte die Sprecherin laut "Bild" weiter. "Beziehen sie
Sozialleistungen, wird der Verdienst angerechnet, etwa für die
Unterkunft."
Bislang Wartezeit von bis zu sechs Monaten
Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt in einem Merkblatt, wie die
Situation derzeit geregelt ist. Darin heißt es unter Bezug auf das
Asylgesetz: "Eine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung kann
Personen mit Duldung und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern erteilt
werden, wenn sie sich seit drei Monaten rechtmäßig im Bundesgebiet
aufhalten."
Solange Asylbewerberinnen und Asylbewerber jedoch verpflichtet
seien, in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, dürften sie keiner
Beschäftigung nachgehen. "Die Wartezeit kann deshalb bis zu sechs
Monaten betragen." Asylbewerber aus sogenannten sicheren
Herkunftsstaaten seien allerdings verpflichtet, während der gesamten
Dauer des Asylverfahrens in der Aufnahmeeinrichtung zu
wohnen./bg/DP/zb
AXC0008 2026-02-22/08:52
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Autor: - dpa-AFX
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