| Mietpreisbremse: Grüne schlagen Pause für Eigenbedarf vor |
| 22.02.2026 08:56:00 |
In der Koalition wird darüber beraten, wie die
Mietpreisbremse besser durchgesetzt und Mieter besser geschützt
werden können. Die Grünen halten den dazu vorgelegten Entwurf von
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), der unter anderem
engere Leitplanken für Kurzzeit-Mietverträge und Indexmieterhöhungen
vorsieht, für zu zahm. Sie wollen Vermietern für die Dauer von fünf
Jahren eine Eigenbedarfskündigung verbieten, wenn ihr Mieter zuvor
erfolgreich die Mietpreisbremse durchgesetzt hat. Über einen
entsprechenden Vorschlag der Grünen-Fraktion wird der Bundestag
voraussichtlich am kommenden Freitag beraten.
Angst vor Eigenbedarfskündigung
"Das nimmt Mieterinnen und Mietern die Angst, ihre Rechte
einzufordern", sagt die Grünen-Abgeordnete Hanna Steinmüller. Für
ehrliche Vermieterinnen und Vermieter stelle eine solche Regelung
keine Einschränkung dar, denn "wer sich an die Regeln hält, kann
weiterhin berechtigten Eigenbedarf anmelden". Um Eigenbedarf
durchzusetzen, muss ein Vermieter ein berechtigtes Interesse an der
Nutzung der Wohnung haben, etwa weil er sie als Unterkunft für ein
Kind oder die Eltern benötigt.
Regional unbegrenzte Mietpreisbremse
Der Grünen-Vorschlag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt,
sieht außerdem eine Ausweitung der Mietpreisbremse auf das gesamte
Bundesgebiet vor. Aktuell gilt sie nur in Regionen, die als Gebiete
mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen sind. Bei Neuvermietung
einer Wohnung darf die Miete dort zu Beginn höchstens um zehn
Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt
es für die Erstvermietung von Neubauten, bei umfassender
Modernisierung, für ältere Verträge und bei Kurzzeitvermietung.
Reformvorschlag zum Mietrecht
Das Bundesjustizministerium hat vor einigen Tagen einen
Reformvorschlag veröffentlicht, zu dem die Union noch
Beratungsbedarf hat. Er sieht unter anderem eine gesetzlich
festgelegte Höchstgrenze von sechs Monaten für die Dauer von
Kurzzeit-Mietverhältnissen vor, die von der Mietpreisbremse
ausgenommen sind. Für Indexmietverträge, bei denen sich die
Steigerung der Miete an der Entwicklung der Verbraucherpreise
orientiert, soll eine Grenze von maximal 3,5 Prozent der bisherigen
Nettokaltmiete in einem Jahr eingezogen werden.
Die Mietpreisbremse sei "löchrig wie ein Schweizer Käse", sagt
Grünen-Rechtspolitiker Till Steffen. Die Vorschläge Hubigs stellten
lediglich "das absolute Minimum" dessen dar, was notwendig wäre, um
hohen Mieten entgegenzuwirken./abc/DP/zb
AXC0015 2026-02-22/08:56
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Autor: - dpa-AFX
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