| ROUNDUP: Asylbewerber sollen schneller arbeiten dürfen |
| 22.02.2026 14:05:00 |
Viele Asylbewerber sollen künftig schneller
arbeiten dürfen als bisher. Auch wenn ihr Asylverfahren noch nicht
abgeschlossen ist, sollen sie grundsätzlich nach drei Monaten
Aufenthalt in Deutschland einen Job annehmen können. "Wer
hierherkommt, soll arbeiten können - und zwar schnell", sagte
Innenminister Alexander Dobrindt der "Bild am Sonntag".
Damit nennt der CSU-Politiker Details eines zwischen Union und SPD
gefundenen Kompromisses zur Asylpolitik. Das Innenministerium
erklärte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, die rechtliche
Grundlage dafür solle im neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem
(GEAS) geschaffen werden, das kurz vor der Umsetzung im Bundestag
stehe.
Bislang Wartezeit von bis zu sechs Monaten
Aktuell gibt es laut Arbeitsministerium faktisch ein sechsmonatiges
Arbeitsverbot für Asylbewerberinnen und -bewerber, die in einer
Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen. Das betrifft zum Beispiel
Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, die
verpflichtet sind, während der gesamten Dauer des Asylverfahrens in
der Aufnahmeeinrichtung zu leben. Ausnahmen kann laut Asylgesetz die
Bundesagentur für Arbeit in bestimmten Fällen genehmigen.
Nun soll das Arbeitsverbot laut Innenministerium gelockert werden -
eine Arbeitspflicht soll es aber nicht geben. Die beste Integration
sei die in die Arbeitswelt, betonte Dobrindt. "Das Ziel ist Teilhabe
durch Tätigkeit."
Neuregelung ohne Einfluss auf Asylverfahren
Die Neuregelung soll keinen Einfluss auf Ablauf oder Ausgang des
Asylverfahrens haben. Ob eine Person einen Job habe oder nicht,
wirke sich nicht auf die Entscheidung über die Gewährung oder
Ablehnung von Schutz aus, betonte das Ministerium.
Ausdrücklich nicht profitieren sollen bereits abgelehnte
Asylbewerber und Menschen, die im Verfahren nicht mitwirken, also
ihre Identität verschleiern oder falsche Angaben über Fluchtgründe
machen.
Asylbewerberinnen und Asylbewerber dürfen ihr Erwerbseinkommen
grundsätzlich behalten. Wenn die Sozialleistungen bekommen, wird das
Einkommen angerechnet.
Koalitionspartner ist einverstanden, Grüne fürchten Täuschung
Die SPD unterstützt Dobrindts Pläne. "Arbeit ist ein entscheidender
Faktor für eine gelingende Integration, insbesondere um die deutsche
Sprache schnell zu lernen", sagte der erste Parlamentarische
Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, der "Rheinischen
Post". Außerdem brauche die deutsche Wirtschaft ja dringend
Arbeitskräfte. Daher sei es zu begrüßen, "dass Minister Dobrindt
jetzt hier den Koalitionsvertrag umsetzt", sagte der SPD-Politiker.
In ihrem Vertrag hatten Union und SPD zugesagt: "Hürden für
Flüchtlinge bei der Beschäftigungsaufnahme werden wir abbauen und
Arbeitsverbote auf maximal drei Monate reduzieren."
Die Grünen jedoch warten vor einem "Täuschungsmanöver". Entscheidend
sei am Ende doch, ob tatsächlich alle Betroffenen arbeiten dürften -
"oder ob erneut große Gruppen ausgeschlossen werden", sagte
Innenpolitiker Marcel Emmerich der "Rheinischen Post". Außerdem sei
Dobrindt nicht konsequent in seiner Linie. Einerseits verspreche er
einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt, andererseits würden
Integrationskurse eingeschränkt, obwohl das Lernen der Sprache
zentral für eine nachhaltige Integration sei.
Ähnlich äußerte sich Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch. "Ob es
Herr Dobrindt wirklich ernst damit meint, Menschen in Arbeit zu
bringen, wird er noch beweisen müssen. Wir warten auf den
Gesetzentwurf", sagte der Funke-Mediengruppe.
Reform des Europäischen Asylsystems ab Mitte des Jahres
Umsetzen will die Koalition die Pläne mit der Reform des Gemeinsamen
Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland. Diese war am 14. Mai
2024 in Brüssel beschlossen worden und wird Mitte des Jahres
anwendbar. Die EU-Mitgliedstaaten müssen entsprechend ihr nationales
Recht anpassen. Im Bundestag ist das noch nicht abschließend
beschlossen, es wird aber erwartet, dass das Thema in Kürze auf der
Tagesordnung steht.
Mit dem Gesetz sollen auch etwa Verfahren beschleunigt werden, in
denen Schutzsuchende bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen
Asylantrag gestellt haben. Außerdem sollen Überstellungen in den für
das jeweilige Verfahren zuständigen Staat länger möglich sein,
beispielsweise wenn jemand zwischenzeitlich untertaucht.
Für Menschen aus Herkunftsstaaten, deren Bürger in Europa nur selten
als schutzbedürftig anerkannt werden, soll es Asylverfahren an den
EU-Außengrenzen geben./bg/DP/jha
AXC0035 2026-02-22/14:05
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Autor: - dpa-AFX
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