| ROUNDUP: Nachmittags in den Hort? 150.000 Plätze im Westen fehlen |
| 25.02.2026 15:49:00 |
Ein halbes Jahr vor Beginn des Rechtsanspruchs
auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler fehlen in Westdeutschland
Zehntausende Plätze. Wie das Institut der Deutschen Wirtschaft
ermittelte, müssen bis 2029 mindestens 149.700 weitere Hortplätze
eingerichtet werden, davon allein 45.300 in Nordrhein-Westfalen und
42.300 in Bayern.
Das gilt nach Berechnungen des IW, wenn man die 2024 von Eltern
geäußerten Betreuungswünsche zugrundelegt. Geht man davon aus, dass
letztlich drei von vier Kindern auch nachmittags in der Schule bei
Hausaufgaben, Spiel oder Sport umsorgt werden sollen, ist der
Ausbaubedarf viel höher: Dann fehlen 570.900 Plätze, davon allein
204.300 in Bayern.
"Bayern sticht bei den Ganztagsbetreuungsquoten von Kindern im
Grundschulalter mit nur 34 Prozent im Jahr 2024 sehr stark heraus",
schreiben die IW-Experten. Die Studie "Ganztagsbetreuung für
Grundschulkinder" liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Bayern widerspricht
Aus Bayern kam dazu Widerspruch. Sozialministerin Ulrike Scharf
(CSU) sagte, im Schuljahr 2023/2024 seien bereits 57,5 Prozent und
im Schuljahr 2024/2025 sogar 59,5 Prozent der bayerischen
Grundschulkinder betreut worden, und zwar in Ganztagsschul- und
Hortangeboten oder der sogenannten Mittagsbetreuung. Eltern
schätzten das Angebot über die Mittagszeit hinweg, um dem Kind am
Nachmittag noch Zeit für Hobbys zu lassen, betonte Scharf.
Der Unterschied zwischen den Zahlen des IW und des Ministeriums
dürfte sich daraus erklären, dass das Forschungsinstitut die
gesetzlich festgelegte Betreuungszeit von 8 Stunden pro Tag
beziehungsweise 40 Stunden pro Woche ansetzt. In diesem Umfang war
2021 der bundesweite Rechtsanspruch festgelegt worden. Ab dem Herbst
gilt er zunächst für Erstklässler und wird dann bis zum Schuljahr
2029/2030 schrittweise ausgeweitet.
Die Sorge um den Stand des Ausbaus ist nicht neu. Im Januar
veröffentlichte der Verband Bildung und Erziehung eine Umfrage unter
mehr als 1.300 Schulleitungen. Ergebnis: Jede vierte befürchtet,
dass der Rechtsanspruch nicht voll umgesetzt werden kann. Letztlich
bedeutet das, dass Eltern vergeblich einen geeigneten
Nachmittagsplatz für ihre Kinder suchen.
Angebot im Osten und in Hamburg reicht
Die IW-Studie geht in dieselbe Richtung. Doch ist die Lage in den
Bundesländern sehr unterschiedlich. Alle ostdeutschen Länder und
Hamburg könnten den Anspruch voraussichtlich ohne weiteren Ausbau
erfüllen, schreiben die Experten des arbeitgebernahen Instituts.
Kleinere Lücken könnten durch den Rückgang der Kinderzahlen wohl
geschlossen werden.
"Anders stellt sich die Lage im Rest Westdeutschlands dar",
schreiben die IW-Experten. Gemessen an Betreuungswünschen und
Kinderzahl sei die Lücke in Schleswig-Holstein mit 10 Prozent am
höchsten, gefolgt von Bremen mit 9 Prozent und Bayern mit 8 Prozent.
Bayern ist aus ihrer Sicht ein besonderer Fall, weil Eltern dort
2024 sehr wenig Betreuungsbedarf angaben, nämlich nur für 43 Prozent
der Kinder. Zum Vergleich: Im Saarland waren es 74 Prozent. In
Ländern mit ausreichendem Angebot wie Sachsen, Thüringen oder
Brandenburg waren 2024 tatsächlich 84 bis 88 Prozent der
Grundschulkinder in der Hortbetreuung.
Hemmt ein hoher Beitrag?
Länder mit niedrigen Quoten sollten prüfen, ob die Angebote und vor
allem die Elternbeiträge für Familien attraktiv seien oder die
Inanspruchnahme hemmten, heißt es in der Studie. "Letzterem sollte
unbedingt entgegengewirkt werden, da die Ganztagsbetreuung nicht nur
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dient, sondern auch
Entwicklungs- und Teilhabechancen für die Kinder
schafft."/vsr/DP/jha
AXC0266 2026-02-25/15:49
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Autor: - dpa-AFX
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