| KORREKTUR/Waffen aus dem 3D-Drucker: EU-Kommission will neue Regeln |
| 26.02.2026 21:27:00 |
(Bei den Vorschlägen der Kommission geht es nicht um
Mindestfreiheitsstrafen, sondern darum, dass Freiheitsstrafen im
Höchstmaß von mindestens zwei, fünf bzw. acht Jahren angedroht
werden sollen. Dies wurde in den Absätzen 1 und 5 klargestellt.)
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission schlägt eine neue Regulierung
von Waffen aus dem 3D-Drucker vor. Wer Baupläne dafür online stellt
oder anders illegal verbreitet, dem soll überall in der EU künftig
eine mindestens zweijährige Höchststrafe drohen. Auch wer eine
Blaupause für eine Waffe aus dem 3D-Drucker ohne Genehmigung
erstellt, erwirbt oder besitzt, macht sich dem Vorschlag nach
strafbar.
EU-Innenkommissar Brunner: Lücke im Gesetz schließen
"Organisierte Kriminelle und Terroristen nutzen neue Technologien
und Lücken in unseren Gesetzen aus, um Gewalt, Terror und
Kriminalität zu verbreiten", teilte EU-Innenkommissar Magnus Brunner
mit. Mit EU-weiten Richtlinien schließe man diese Lücken und mache
Europa sicherer, fügte der österreichische Politiker hinzu.
Bislang gibt es in Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der
Union Waffengesetze, aber keine speziellen Regeln für Blaupausen für
den 3D-Drucker. Die neue Technologie stellt laut EU-Kommission eine
wachsende Sicherheitsbedrohung dar.
Mehrere Funde bei Rechtsextremen in Europa
Immer wieder versuchen Kriminelle, sich Waffen zu drucken. Im
vergangenen Jahr verurteilte ein Gericht in Hessen einen 20-Jährigen
wegen rechtsextremistischer Anschlagspläne, für die er laut
Urteilsbegründung per 3D-Drucker schon "wesentliche Teile einer
automatischen Maschinenpistole" hergestellt hatte. Auch in Portugal
und Großbritannien tauchten bei Ermittlungen gegen rechtsextreme
Gruppen bereits gedruckte Waffenteile auf.
Die vorgeschlagene Richtlinie zur Verschärfung der Waffengesetze in
den Mitgliedstaaten sieht zudem vor, dass Mitgliedstaaten für den
Besitz illegaler Feuerwaffen mindestens eine Freiheitsstrafe von bis
zu fünf Jahre androhen. Für den Handel und die Herstellung sollen es
demnach mindestens bis zu acht Jahre sein. Die EU-Staaten und das
Europaparlament müssen sich mit den Vorschlägen noch befassen, bevor
sie in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden könnten./tre/DP/jha/he
AXC0375 2026-02-26/21:27
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Autor: - dpa-AFX
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