| Schufa, Wahlen, Sommerzeit - das ändert sich im März |
| 27.02.2026 06:35:00 |
Der Frühling kommt, und nicht nur die Uhren
werden im März umgestellt. Welche Änderungen der neue Monat für
Verbraucherinnen und Verbraucher bringt.
Schufa-Score wird transparenter
Wer einen Kredit braucht, kann seinen Schufa-Score vom 17. März an
digital und kostenlos einsehen. Voraussetzung ist eine einmalige
Registrierung für den sogenannten Schufa-Account. Interessenten
müssen sich zunächst in eine Warteliste eintragen
(https://www.meineschufa.de/lp/schufa-warteliste) und werden dann
der Reihe nach freigeschaltet.
Bisher war oft unklar, wie die Bonität berechnet wird. Mit dem
neuen, vereinfachten Score-Modell sollen auch Laien diesen ohne
großen Aufwand nachrechnen können: Für zwölf Kriterien werden Punkte
vergeben, die insgesamt von 100 bis 999 reichen. Je höher die
Gesamtpunktzahl, desto besser gilt die Kreditwürdigkeit des
Verbrauchers.
Umstellung auf die Sommerzeit
Deutschland dreht wieder an den Uhren, und zwar am letzten Sonntag
im März. Am 29. wird die Uhr in der Nacht von 2.00 Uhr auf 3.00 Uhr
und damit auf die Sommerzeit vorgestellt, diese dauert bis zum
letzten Sonntag im Oktober.
Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner
Während sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die
Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung zum Jahreswechsel erhöht
haben, wirken sich die Änderungen zwei Monate später auch auf
Rentnerinnen und Rentner aus. Je nach Krankenkasse fallen die
Zusatzbeiträge unterschiedlich hoch aus. Für Betroffene landet
entsprechend weniger Rente auf dem Konto.
Wahlen in zwei Bundesländern
Das Wahljahr beginnt am 8. März in Baden-Württemberg. Rund 7,7
Millionen Menschen ab 16 Jahren können entscheiden, wer in den
Landtag in Stuttgart einzieht. Zwei Wochen später stimmt
Rheinland-Pfalz ab. Dort wird am 22. März ein neuer Landtag gewählt.
Kein radikaler Rückschnitt von Hecken
Hecken, Sträucher und andere Gehölze dürfen von Anfang März bis Ende
September laut Bundesnaturschutzgesetz nicht radikal
zurückgeschnitten werden - aus Rücksichtnahme auf Vögel. Bei
Verstößen können Bußgelder fällig werden.
Schwarzes Versicherungskennzeichen für Mofas und E-Scooter
Mit Beginn der Mopedsaison müssen Fahrerinnen und Fahrer von Mopeds,
Mofas und E-Scootern ihren neuen Versicherungsschutz kenntlich
machen. Das ab dem 1. März gültige Kennzeichen wird schwarz. Die
Farbe wechselt jedes Jahr. So kann auf den ersten Blick erkannt
werden, ob ein Fahrzeug versichert ist./vrb/DP/zb
AXC0045 2026-02-27/06:35
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Autor: - dpa-AFX
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