| ROUNDUP: Bundesgerichtshof prüft Verbrenner-Aus für BMW und Mercedes |
| 02.03.2026 15:54:00 |
Müssen BMW und Mercedes-Benz
in viereinhalb Jahren den Verkauf klimaschädlicher
Verbrenner einstellen? Mit dieser Frage beschäftigt sich der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH)
will, dass das höchste deutsche Zivilgericht den Autobauern
untersagt, ab November 2030 Neuwagen mit klimaschädlichen
Verbrennungsmotoren zu verkaufen. In den Vorinstanzen hatten die
Klimaklagen keinen Erfolg.
Beim Klimaschutz gebe es eine Vielzahl an unterschiedlichen
Interessen zu beachten, sagte der Vorsitzende Richter, Stephan
Seiters, in Karlsruhe. Bei der mündlichen Verhandlung heute stand
unter anderem die Frage im Zentrum, wer über einen Ausgleich dieser
Interessen entscheiden und entsprechende Vorschriften machen kann.
Ein Urteil soll am 23. März fallen. (Az. VI ZR 334/23 und VI ZR
365/23)
"Schlauer als der Gesetzgeber"
"Das Pendel in der Politik schwingt zurück vom Klimaschutz", sagte
Matthias Siegmann, der Anwalt der DUH, und nannte als Beispiele etwa
die geplanten Aufweichungen beim Verbrenner-Aus oder die
angekündigten Änderungen am Heizungsgesetz. Solange der Gesetzgeber
seinen Auftrag nicht wahrnehme, müsse dieser vor Gericht auch vom
Einzelnen durchgesetzt werden können.
"Die Kläger meinen, sie sind schlauer als der Gesetzgeber",
entgegnete BMW-Anwalt Reiner Hall. Nur der demokratisch legitimierte
Gesetzgeber könne die Interessenabwägung vornehmen. Dabei müsse er
nicht zu dem Ergebnis kommen, dass der Schutz vor der Klimaerwärmung
über allem steht.
Autobauer in der Pflicht?
Drei Geschäftsführer der DUH berufen sich vor Gericht auf ihr im
Grundgesetz verankertes, allgemeines Persönlichkeitsrecht. Da BMW
und Mercedes heute ihrer Ansicht nach einen zu großen Teil des
CO2-Budgets aufbrauchten, werde in Zukunft der politische
Handlungsspielraum eingeschränkt. So würden später weitreichende
Maßnahmen zur CO2-Reduktion notwendig, die wiederum ihre
Freiheitsrechte einschränken würden.
Die Argumentation fußt auf einem Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Das Gericht hatte
damals mit einer ähnlichen Begründung Nachbesserungen beim
Klimaschutzgesetz gefordert. Während es damals um eine Verpflichtung
des Staates ging, geht es am BGH nun um die Frage, ob Großemittenten
wie BMW und Mercedes auch über staatliche Regulierung hinaus
verpflichtet sind, ihre Produktion an Klimazielen auszurichten.
Plenar- oder Gerichtssaal
Große Automobilunternehmen würden häufig nicht umsetzen, was die
Politik entscheidet, "sondern ganz umgekehrt, dass sie im Bereich
der Wirtschafts- und Verkehrspolitik diktieren, was die Politik zu
machen hat", sagte DUH-Geschäftsführer und Kläger Jürgen Resch in
Karlsruhe. Deswegen hätten gerade diese Unternehmen eine besondere
Verantwortung.
Gesetzliche Vorgaben zu Klimazielen seien Aufgabe des Gesetzgebers,
nicht der Rechtsprechung, erklärte Mercedes nach der Verhandlung.
Auch ein BMW-Sprecher betonte, die Auseinandersetzung über den Weg
zur Erreichung der Klimaziele müsse im Plenarsaal geführt werden,
nicht im Gerichtssaal. Nur so beschlossene Maßnahmen könnten einen
verlässlichen Rahmen für das Unternehmen bilden - nicht aber ein
Rechtsstreit zwischen privaten Parteien./jml/kke/DP/nas
ISIN DE0005190003 DE0007100000
AXC0291 2026-03-02/15:54
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Autor: - dpa-AFX
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