| Deutsche Wohnen: Neue Runde im Streit um Millionen-Bußgeld |
| 02.03.2026 16:01:00 |
Der Rechtsstreit um ein Millionen-Bußgeld der
Berliner Datenschutzbehörde gegen den Immobilienkonzern Deutsche
Wohnen SE ist vor dem Berliner Landgericht in eine weitere Runde
gegangen. In dem Verfahren wird dem Unternehmen vorgeworfen,
zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine Vorkehrungen dafür
getroffen zu haben, dass nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig
gelöscht werden. Das Unternehmen legte dagegen Einspruch ein.
Die Verteidiger beantragten zu Beginn der Verhandlung die
Einstellung des Verfahrens. Es sei Verjährung eingetreten,
begründeten die Anwälte. Die für Bußgeldsachen zuständige Kammer hat
über den Antrag noch nicht entschieden.
Die Datenschutzbehörde hatte wegen eines aus ihrer Sicht
festgestellten Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) einen Bußgeldbescheid in Höhe von 14,5 Millionen Euro
erlassen. Zunächst kassierte das Landgericht Berlin im Jahr 2021 den
Bescheid und stellte das Verfahren wegen eines
Verfahrenshindernisses ein: Die Behörde hatte keine konkret
verantwortliche Person für den mutmaßlichen Verstoß benannt. Dagegen
legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein.
Verfahren ging bereits an EuGH
Es folgte ein Berufungsverfahren vor dem Berliner Kammergericht, das
dann den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einschaltete. Der entschied
am 5. Dezember 2023 im Gegensatz zum Landgericht, dass
Datenschutzbehörden auch dann Bußgelder gegen Unternehmen verhängen
dürften, wenn sie keine Ordnungswidrigkeit einer natürlichen
Leitungsperson festgestellt haben. Ein Bußgeld dürfe aber nur dann
gegen ein Unternehmen verhängt werden, wenn der Verstoß "schuldhaft"
begangen wurde.
Das Verfahren wurde an das Landgericht zurückverwiesen. Es muss nun
klären, ob Deutsche Wohnen SE gegen die
Datenschutz-Grundverordnung verstoßen hat. Die Anwälte des
Unternehmens, das seit 2021 zum Immobilienkonzern Vonovia
gehört, sagten, das Unternehmen "verteidigt sich
gegen behauptete Verstöße". Es gebe in dem Verfahren zudem viele
offene Rechtsfragen, Neuland werde betreten.
Das Gericht stellte die Frage einer möglichen Verständigung in den
Raum. Nach vorläufiger Bewertung gehe aus den Akten hervor, dass das
Unternehmen im Tatzeitraum Maßnahmen zur Etablierung eines neuen
Archivsystems ergriffen und dieses im März 2019 in Betrieb genommen
habe. Der Kammer sei nicht bekannt, dass es danach zu weiteren
Beanstandungen der Verwaltungsbehörde gekommen sei. Der
Datenschutzverordnung sei wohl Genüge getan worden.
Behörde: Persönliche Daten unerlaubt gespeichert
Die Behörde hatte in dem Bußgeldbescheid kritisiert, dass im Archiv
des größten privaten Vermieters Berlins teils Jahre alte persönliche
Daten von Mietern und Mieterinnen wie Sozial- und
Krankenversicherungsdaten, Arbeitsverträge oder Informationen über
ihre finanziellen Verhältnisse unerlaubt gespeichert gewesen seien.
Einer der Verteidiger sagte nun, es gehe um einen "Datenfriedhof,
auf den niemand unberechtigt Zugriff hatte". Das Unternehmen habe
bereits seit 2009 Daten nach einer bestimmten Methode "verklebt".
Für den Prozess sind sechs weitere Tage bis zum 27. März
terminiert./fab/DP/nas
ISIN DE000A0HN5C6 DE000A1ML7J1
AXC0292 2026-03-02/16:01
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Autor: - dpa-AFX
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