| Neue Warnstreiks im Nahverkehr von Köln, Bonn und Monheim |
| 04.03.2026 16:49:00 |
In Köln, Bonn und Monheim müssen Fahrgäste an
diesem Freitag (6. März) mit massiven Einschränkungen im kommunalen
Nahverkehr rechnen. Die Gewerkschaft Verdi ruft die Beschäftigten
der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB), der Stadtwerke Bonn sowie der
Bahnen der Stadt Monheim zu einem ganztägigen, regionalen Warnstreik
auf, wie eine Sprecherin mitteilte.
Verdi geht davon aus, dass in den betroffenen Unternehmen am Freitag
von der frühesten bis zur spätesten Schicht keine Busse und Bahnen
fahren werden. S-Bahnen und Regionalzüge sind hingegen nicht von dem
Tarifkonflikt betroffen.
Die KVB und das Bonner Nahverkehrsunternehmen SWB Bus und Bahn
erklärten, dass einige Busse von Subunternehmern am Freitag fahren.
Die eigenen Busse und Bahnen der KVB würden erst zum Betriebsbeginn
am Samstag (7. März) wieder unterwegs sein. SWB Bus und Bahn wies
darüber hinaus darauf hin, dass bei einem Streik die
Mobilitätsgarantie nicht gelte. Die Bahnen der Stadt Monheim wiesen
auch auf Stadträder als eine Alternative hin.
Warum werden Verkehrsbetriebe bestreikt?
Die zweite Verhandlungsrunde für die etwa 30.000 Beschäftigten in
rund 30 kommunalen Verkehrsbetrieben in Nordrhein-Westfalen ist am
Dienstag (3. März) in Bochum ohne eine Einigung zu Ende gegangen.
Verdi NRW will die wöchentliche Arbeitszeit von 39 auf 37 Stunden
bei vollem Lohnausgleich verkürzen. Die Ruhezeit zwischen zwei
Schichten soll von 10 auf 11 Stunden erhöht werden. Der Zuschlag für
Sonntagsarbeit soll von 25 Prozent des Stundenentgelts auf
mindestens 40 Prozent steigen, fordert Verdi NRW.
Arbeitgeber halten Forderungen für überzogen
Der Kommunale Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen wirft Verdi
seit Wochen vor, die Augen vor der desolaten Finanzlage der
Verkehrsbetriebe zu verschließen. Die Tarif- und Entgeltbedingungen
hätten sich schon deutlich verbessert, der Nahverkehr biete bereits
jetzt attraktive Arbeitsplätze. Würde man den Forderungen
nachkommen, müsse voraussichtlich an vielen Stellen verstärkt etwa
über die Einstellung von Linien, längere Takte und die Vergabe von
Beförderungen ans private Busgewerbe nachgedacht werden.
Schulpflicht besteht
Das NRW-Schulministerium hatte bei vorangegangenen Warnstreiks im
Nahverkehr darauf hingewiesen, dass Schulpflicht besteht: "Bei im
Vorfeld angekündigten Ereignissen wie einem Streik des öffentlichen
Nahverkehrs besteht die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht
auch weiterhin."/vd/DP/jha
AXC0300 2026-03-04/16:49
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Autor: - dpa-AFX
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