| KORREKTUR: Prozess zu 'Panama Papers' in Deutschland gestartet |
| 04.03.2026 17:09:00 |
(Berichtigt wird in der Überschrift, dem ersten Satz und dem zweiten
Absatz: Es handelt sich nicht um den ersten deutschen Prozess mit
Bezug zu den Panama Papers, wohl aber um den ersten Prozess in
Deutschland zu einem zentralen Akteur.)
KÖLN (dpa-AFX) - Am Landgericht Köln hat ein wichtiger Prozess
infolge der Veröffentlichung der sogenannten "Panama Papers"
begonnen. Angeklagt ist ein 56-jähriger Schweizer, der auch im
Kölner Raum vielen Menschen dabei geholfen haben soll, Steuern zu
hinterziehen. Er gestand seine Mitschuld und gab an, diese zu
bedauern. Laut Anklage geht es um 13 Millionen Euro, der Tatzeitraum
liegt zwischen 2002 und 2019. Für den Prozess sind sieben
Verhandlungstage angesetzt, morgen wird er fortgesetzt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem in der Schweiz wohnenden
Angeklagten die Bildung krimineller Vereinigungen und Beihilfe zur
Steuerhinterziehung in zwei Fällen vor. Er soll gemeinsam mit
weiteren gesondert Verfolgten Mitglied einer Firmengruppe gewesen
sein, die gegen Bezahlung weltweit sogenannte
Offshore-Gesellschaften mit Sitz in Panama oder anderen als
"Steueroasen" bekannten Staaten an Privatpersonen vermittelt hat. Es
handelt sich um den ersten Prozess vor einem deutschen Gericht gegen
einen der mutmaßlich zentralen Akteure in dem Komplex, wie mehrere
Medien berichteten.
Wesentlicher Bestandteil der angebotenen Dienstleistungen sei die
Verschleierung der wirtschaftlich Berechtigten dieser Gesellschaften
gewesen, heißt es in der Anklage. Die Firmen hätten kein operatives
Geschäft betrieben, sondern nahezu ausschließlich der Verschleierung
von Zahlungsflüssen und Kapitalanlagen gedient.
Steuerschaden von rund 13 Millionen Euro
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft seien die Gesellschaften von
den wirtschaftlich Berechtigten gegründet worden, um Wirtschafts-
und Steuerstraftaten zu begehen - bei deutschen Kunden überwiegend
zur Steuerhinterziehung. Die Offshore-Gesellschaften sollen als
Inhaber von Bank- und Depotkonten fungiert haben, deren
Kapitalerträge in Deutschland nicht ordnungsgemäß versteuert worden
seien.
Der in der Anklage im Zusammenhang mit 50 Offshore-Gesellschaften
bezifferte Steuerschaden beläuft sich demnach auf rund 13 Millionen
Euro.
In einer von seiner Verteidigung vorgetragenen Einlassung zeigte
sich der Angeklagte einsichtig und gestand eine Mitschuld an den
Geschehnissen. Er habe diese billigend in Kauf genommen, schließlich
habe er gewusst, dass Straftaten stattfinden könnten. Er bedauere
seine Mitschuld.
"Panama Papers" vor 10 Jahren offengelegt
Im Frühjahr 2016 hatten die "Süddeutsche Zeitung" und weitere Medien
des Netzwerks investigativer Journalisten (ICIJ) die Geschäfte der
in Panama gegründeten Briefkastenfirmen offengelegt. Durch ein
riesiges Datenleck waren der Zeitung 11,5 Millionen Dokumente
zugespielt worden. Fast 400 Reporter aus mehr als 80 Ländern
beteiligten sich an den Recherchen.
Dabei tauchten unter anderem die Namen von 140 Politikern und engen
Vertrauten auf. In Island führte die Veröffentlichung zum Rücktritt
des Ministerpräsidenten Sigmundur Gunnlaugsson. In Pakistan wurde
Ministerpräsident Nawaz Sharif des Amtes enthoben.
Das ICIJ erhielt für die Enthüllungen der "Panama Papers" 2017 die
höchste Auszeichnung im US-Journalismus, den Pulitzer-Preis. Die
Enthüllungen lösten in vielen Ländern Steuerermittlungen aus und
führten in der Folge auch in Deutschland zu zusätzlichen
Steuereinnahmen in Millionenhöhe./ram/DP/stw
AXC0308 2026-03-04/17:09
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Autor: - dpa-AFX
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