| WDH/ROUNDUP: Bundestag beschließt Bürgergeld-Reform |
| 05.03.2026 17:16:00 |
(Wiederholung. Grammatikfehler im ersten Satz korrigiert: "Regeln".)
BERLIN (dpa-AFX) - Auf Millionen Menschen mit Bürgergeld kommen
strengere Regeln zu: Der Bundestag beschloss nach monatelangen
Debatten die Umgestaltung der Sozialleistung zu einer neuen
Grundsicherung. Für das Gesetz stimmten in namentlicher Abstimmung
321 Abgeordnete, dagegen votierten 268, zwei enthielten sich. Union
und SPD unterstützen die Reform. Die Opposition lehnt die Pläne ab.
Das Gesetz für die rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Bezieher und
-Bezieherinnen soll schrittweise ab 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Der Name "Bürgergeld" soll gestrichen werden. Wer nicht mitwirkt,
soll empfindliche Kürzungen hinnehmen müssen. Das Gesetz muss noch
den Bundesrat passieren, es ist aber nicht zustimmungspflichtig. Die
Reform war vor allem Anliegen der Union. Im Bundestagswahlkampf
hatte sie ein Ende des als ungerecht und teuer kritisierten Systems
gefordert.
Vorrang für Arbeit
"Der Sozialstaat ist an einigen Stellen nicht mehr gerecht", sagte
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann in der Debatte. "Wir müssen
alles dafür tun, Menschen wieder in Arbeit zu bringen, anstatt
Arbeitslosigkeit zu verwalten." Für die Bürgergeld-Empfängerinnen
und -Empfänger, die arbeiten können, gilt künftig, dass sie ihre
Arbeitskraft "im maximal zumutbaren Umfang" einsetzen müssen.
Vermittlung in Arbeit soll Vorrang haben. Verspricht eine
Weiterbildung mehr Erfolg, soll dem Vorzug gegeben werden - vor
allem bei Unter-30-Jährigen.
Wenn Regeln nicht eingehalten werden
Verschärft werden die möglichen Kürzungen bei Fehlverhalten. Die
Grundsicherung - heute 563 Euro bei Alleinstehenden - soll für drei
Monate um 30 Prozent gemindert werden, wenn Arbeitslose keine
Bewerbungen schreiben oder Förderkurse ablehnen. Bei versäumten
Jobcenter-Terminen soll gelten: Nach dem zweiten Mal greift die
30-Prozent-Kürzung für einen Monat. Dann droht eine komplette
Streichung. Bei den Kürzungen will die Koalition damit das
verfassungsrechtlich Erlaubte ausschöpfen. Dabei betreffen die
Sanktionen heute nur einen Bruchteil der Leistungsberechtigten,
zuletzt pro Monat im Schnitt weniger als 30.000.
Wann Totalsanktionen greifen sollen
Neu vorgesehen sind Totalsanktionen: Bei Nichterreichbarkeit soll
die Grundsicherung gestrichen werden können. Bei drei versäumten
Terminen sollen Jobcenter die Überweisungen einstellen. Wegfallen
können auch Wohnkosten-Zahlungen. Die Behörden sollen den
Betroffenen Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben - etwa durch
einen Anruf oder Besuch. Psychisch Kranke sollen verschont bleiben.
Union und SPD änderten in den Ausschussberatungen im Bundestag den
Entwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) noch einmal ab. So
sollen Menschen mit psychischen Erkrankungen ihre Lage erklären
können. Jobcenter sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit
Verdacht auf eine Erkrankung zu einem ärztlichen oder
psychologischen Untersuchungstermin verpflichten können.
Zudem fällt die Karenzzeit für Schonung von Vermögen weg. Vorrangig
sollen Einkommen und Vermögen eingesetzt werden, bevor Leistungen
fließen. Künftig richtet sich die Höhe von Schonvermögen nach Alter.
Die Kosten der Unterkunft sollen nur bis zu einer Obergrenze
übernommen werden. Schwarzarbeit soll wirkungsvoller bekämpft
werden.
Wie es weitergehen soll
Im Zuge weiterer geplanter Sozialstaatsreformen will die Koalition
noch andere Reformen bei den steuerfinanzierten Sozialleistungen
angehen. Dies soll vor allem darauf abzielen, dass sich mehr Arbeit
künftig für die Beziehenden von Leistungen auch generell immer
lohnen soll. Linnemann kündigte Änderungen bei den
Hinzuverdienstregeln und bei EU-Regeln zur Freizügigkeit an.
Im Bundestagswahlkampf hatte die Union noch Milliardeneinsparungen
beim Bürgergeld gefordert. Das Gesetz sieht nun maximal zweistellige
Millionensummen pro Jahr, die gespart werden sollen. Linnemann
räumte in der RTL/ntv-Sendung "Frühstart" ein, es sei noch nicht
sicher, ob es größere Einsparungen geben werde. Doch es gebe
Potenzial. Als Faustregel gelte, wenn 100.000 Menschen in Arbeit
gebracht werden könnten, bringe dies eine bis drei Milliarden Euro
Einsparungen.
Schlagabtausch vor Beschluss
Im Bundestag lieferten sich Koalition noch einmal einen
Schlagabtausch mit der Opposition, die die Reform ablehnt. Die AfD,
größte Oppositionsfraktion, beklagte, die Steuerzahler würden kaum
entlastet. Das komplexe Gesetz werde viel Aufwand in den Behörden
bedeuten, sagte die Abgeordnete Gerrit Huy. "Sozialmissbrauch" werde
nicht verringert. Der Grünen-Abgeordnete Timon Dzienus warf der
schwarz-roten Koalition vor, die Schwächsten an den Pranger zu
stellen und "unmenschliche Sanktionen" einzuführen.
Linken-Fraktionschef Sören Pellmann sagte, Sanktionen brächten keine
stabile Beschäftigung: "Sie setzen auf Angst statt auf Vertrauen,
das ist der falsche Weg."
Der SPD-Politiker Jens Peick verteidigte die Änderungen: "Für die,
die mitmachen, ändert sich nichts." Seine Fraktionskollegin Daniela
Rump sagte: "Wir stehen an der Seite der Menschen, die Hilfe
benötigen, aber wir erwarten auch Einsatz."/bw/vsr/DP/men
AXC0314 2026-03-05/17:16
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Autor: - dpa-AFX
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