| Verzögerung bei Strabag-Schadenersatzforderung gegen Berlin in USA / Börsennotierter Bauriese will rund 335 Mio. Euro von der Bundesrepublik wegen gescheiterter Offshore-Projekte |
| 06.03.2026 19:58:00 |
Nachdem zwei Strabag-Töchter nach einem 20
Jahre langen Rechtsstreit 2024 ein Schiedsverfahren gegen die
Bundesrepublik Deutschland gewonnen haben und sich 2025 an ein
Gericht in Washington D.C in den USA wandten, ist das
Vollstreckungsverfahren dort vorerst unterbrochen, schreibt "Der
Standard". Der Konzern rechnet "nicht vor 2027 mit einer
Entscheidung". Es geht um 335 Mio. Euro, die die Strabag von Berlin
verlangt. Ein Experte sieht trotzdem gute Chancen für die Firma.
Deutschland versucht es laut Gerichtsdokumenten, auf die sich die
Zeitung beruft, mit einem letzten Rechtsmittel, um die Zahlung doch
noch abzuwenden. Der Rechtsstreit ging vor etwa zwei Jahrzehnten im
Nachbarland los, dreht sich wie berichtet um
Offshore-Windkraftprojekte in der Nordsee rund um die sich die
gesetzliche Lage in Deutschland änderte. Das börsennotierte
Unternehmen sah sich vor dann so schlechten Rahmenbedingungen, dass
es die Projekte einstampfte. Man wandte sich ans Schiedsgericht der
Weltbank (ICSID). Inklusive Zinsen wurde der Strabag ein
Schadenersatz von rund 335 Mio. Euro zugesprochen.
Das Geld floss aber nicht. Der Energiecharta-Vertrag, auf den
sich der Schiedsgerichtsspruch und die Strabag beziehen, ist für
Streitigkeiten innerhalb der EU nicht anwendbar. Das besagen mehrere
Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Schiedsurteile
zwischen europäischen Konzernen und EU-Staaten sind vor den
europäischen Gerichten nicht durchsetzbar.
Experte sieht gute Chancen für Strabag
"Unsere Investitionen wurden faktisch vernichtet", erklärte die
Strabag rund um den Rechtsschritt in die USA vorigen April gegenüber
der APA. Die Firma versucht daher, die Entscheidung außerhalb der EU
durchzusetzen. Laut der Datenbank des Weltbank-Schiedsgerichts hat
die Bundesrepublik ein sogenanntes Annulment-Proceeding eingeleitet,
um den Schiedsspruch annullieren zu lassen, so der "Standard". Nun
Anfang März hat die US-Richterin das Vollstreckungsverfahren bei
einem Bezirksgericht in Washington, D.C. deshalb vorläufig
ausgesetzt. Ein Experte sieht laut Zeitung gute Chancen für die
österreichische Firma. Es zähle das Völker-, nicht das Europarecht,
so Jurist Gabriel Lentner von der Universität für Weiterbildung
Krems.
phs/cts
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WEB http://www.strabag.com
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Autor: - APA/phs/cts
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