Verzögerung bei Strabag-Schadenersatzforderung gegen Berlin in USA / Börsennotierter Bauriese will rund 335 Mio. Euro von der Bundesrepublik wegen gescheiterter Offshore-Projekte
06.03.2026 19:58:00

Nachdem zwei Strabag-Töchter nach einem 20 Jahre langen Rechtsstreit 2024 ein Schiedsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland gewonnen haben und sich 2025 an ein Gericht in Washington D.C in den USA wandten, ist das Vollstreckungsverfahren dort vorerst unterbrochen, schreibt "Der Standard". Der Konzern rechnet "nicht vor 2027 mit einer Entscheidung". Es geht um 335 Mio. Euro, die die Strabag von Berlin verlangt. Ein Experte sieht trotzdem gute Chancen für die Firma.
Deutschland versucht es laut Gerichtsdokumenten, auf die sich die Zeitung beruft, mit einem letzten Rechtsmittel, um die Zahlung doch noch abzuwenden. Der Rechtsstreit ging vor etwa zwei Jahrzehnten im Nachbarland los, dreht sich wie berichtet um Offshore-Windkraftprojekte in der Nordsee rund um die sich die gesetzliche Lage in Deutschland änderte. Das börsennotierte Unternehmen sah sich vor dann so schlechten Rahmenbedingungen, dass es die Projekte einstampfte. Man wandte sich ans Schiedsgericht der Weltbank (ICSID). Inklusive Zinsen wurde der Strabag ein Schadenersatz von rund 335 Mio. Euro zugesprochen.
Das Geld floss aber nicht. Der Energiecharta-Vertrag, auf den sich der Schiedsgerichtsspruch und die Strabag beziehen, ist für Streitigkeiten innerhalb der EU nicht anwendbar. Das besagen mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Schiedsurteile zwischen europäischen Konzernen und EU-Staaten sind vor den europäischen Gerichten nicht durchsetzbar.
Experte sieht gute Chancen für Strabag
"Unsere Investitionen wurden faktisch vernichtet", erklärte die Strabag rund um den Rechtsschritt in die USA vorigen April gegenüber der APA. Die Firma versucht daher, die Entscheidung außerhalb der EU durchzusetzen. Laut der Datenbank des Weltbank-Schiedsgerichts hat die Bundesrepublik ein sogenanntes Annulment-Proceeding eingeleitet, um den Schiedsspruch annullieren zu lassen, so der "Standard". Nun Anfang März hat die US-Richterin das Vollstreckungsverfahren bei einem Bezirksgericht in Washington, D.C. deshalb vorläufig ausgesetzt. Ein Experte sieht laut Zeitung gute Chancen für die österreichische Firma. Es zähle das Völker-, nicht das Europarecht, so Jurist Gabriel Lentner von der Universität für Weiterbildung Krems.
phs/cts
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