| Videoüberwachung soll Pflicht in großen Schlachthöfen werden |
| 07.03.2026 07:12:00 |
In größeren Schlachthöfen sollen Kameras zur
Kontrolle von Tierschutzvorgaben zur Pflicht werden. Das
Bundesagrarministerium legte jetzt einen Gesetzentwurf zur
Einführung einer Videoüberwachung vor. Damit sollen
Schlachteinrichtungen verpflichtet werden, "tierschutzsensible
Vorgänge" zu dokumentieren und die Aufzeichnungen den Behörden
bereitzustellen. Im Blick stehen soll unter anderem die
vorgeschriebene Betäubung der Tiere.
Minister Alois Rainer (CSU) sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Mit
der verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen schließen wir
einen blinden Fleck im Tierschutz." Zu dem Entwurf können nun
Verbände und die Länder Stellung nehmen. "Wir wollen zügig damit ins
Kabinett", sagte Rainer.
Keine heimlichen Aufnahmen
Die Verpflichtung zu Videoaufnahmen sei erforderlich, um eine
umfassendere und wirksamere Kontrolle von Schlachteinrichtungen zu
ermöglichen, heißt es in dem Entwurf. Bei Kontrollen vor Ort könnten
in der Regel nur ausgewählte Bereiche und Zeiträume betrachtet
werden. Besonders in großen Schlachthöfen liefen jedoch zahlreiche
Vorgänge mit lebenden Tieren gleichzeitig ab.
Die Kameras sollen sichtbar installiert werden, so dass die
Beschäftigten - anders als bei heimlichen Aufnahmen - ihr Verhalten
darauf einstellen können, wie das Ministerium erläutert. Per Video
überwacht werden sollen die Schritte vom Entladen der Transporter
über Wartezonen der Tiere, die Betäubung und das Setzen des
"Entblutungsschnitts" bis zu ersten weiteren Schlachtarbeiten.
Genauere Überwachung von Betäubungen
Konkret soll so zu überwachen sein, wie die Tiere auch vor dem
Betäuben behandelt und versorgt werden. Bei Verletzungen soll zu
klären sein, ob sie im Schlachthof oder schon zuvor entstanden sind.
Zu sehen sein soll außerdem, wie gut Betäubungen wirken und wie
Betriebe dies selbst kontrollieren. Die Videoaufzeichnungen sollen
jeweils für die letzten 30 Schlachttage gespeichert und der
zuständigen Behörde arbeitstäglich zum Abrufen bereitgestellt
werden.
Greifen soll die Pflicht für Betriebe, die jährlich mindestens
150.000 Geflügel oder Kaninchen oder 1.000 "Großvieheinheiten" von
Tieren wie Schweinen oder Rindern schlachten. Diese Angabe
entspricht in etwa einem ausgewachsenen Rind mit 500 Kilogramm
Gewicht direkt vor dem Schlachten. Ab dieser Schwelle müssen
Schlachthöfe generell auch Tierschutzbeauftragte haben. Kleinere
Betriebe sollen von der Videopflicht ausgenommen sein. Bei konkretem
Verdacht auf Verstöße soll die Behörde sie aber auch anordnen
können.
Pflicht soll für rund 230 Schlachthöfe greifen
Bis die Pflicht greift, soll eine Übergangsfrist von einem Jahr ab
Inkrafttreten des Gesetzes gelten - denn die Einrichtung der Systeme
erfordere zusätzlichen Aufwand in den Betrieben. Betreffen dürfte
die Pflicht bundesweit 232 größere Schlachteinrichtungen, wie es in
dem Entwurf heißt. Das Ministerium schätzt, dass die Installation
der Systeme je 1.000 Euro kostet. Dazu kommen würden jährliche
laufende Kosten von insgesamt 172.000 Euro für alle 232 Betriebe.
Rainer sagte: "Die Ampel-Regierung hatte die Videoüberwachung
angekündigt, aber dann nicht geliefert. Wir machen das jetzt mit
Tempo - so, wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben." Der
damalige Minister Cem Özdemir (Grüne) hatte eine solche Pflicht in
einer Reform des Tierschutzgesetzes geplant. Vor dem vorzeitigen
Koalitionsbruch kam sie aber nicht mehr zustande./sam/DP/zb
AXC0018 2026-03-07/07:12
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Autor: - dpa-AFX
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