| ROUNDUP: Verbände lehnen Apple-Kompromiss zu Anti-Tracking-Abfrage ab |
| 10.03.2026 07:55:00 |
Die deutsche Medien- und Werbewirtschaft möchte
Apple die App-Tracking-Abfrage auf iPhones in
Deutschland durch das Bundeskartellamt untersagen lassen. Die
Vorschläge von Apple im Rahmen des Missbrauchsverfahrens des
Bundeskartellamtes seien nicht geeignet, die von den Kartellbehörden
festgestellten Wettbewerbsprobleme im mobilen Werbemarkt
auszuräumen, erklärten die fünf Dachverbände der Branche.
Das App Tracking Transparency Framework (ATT) ist Apples System zum
Schutz der Privatsphäre, das mit iOS 14.5 eingeführt wurde. Es
zwingt App-Entwickler dazu, Nutzer explizit um Erlaubnis zu bitten,
bevor sie deren Daten über Apps und Webseiten anderer Unternehmen
hinweg verfolgen (tracken) dürfen. Beim ersten Start einer App
werden die Nutzer gefragt, ob sie ihr erlauben wollen, zu
Werbezwecken ihre Aktivitäten in Apps und auf Websites anderer
Anbieter zu erfassen. Viele Anwender lehnen das ab. Seit der
Ankündigung im Juni 2020 gibt es Kritik aus der Werbebranche und
unter anderem besonders stark vom Facebook-Konzern Meta
.
Apple betonte in einer Reaktion, ATT sei eingeführt worden, um
Nutzern die Möglichkeit zu geben, auf einfache Weise zu
kontrollieren, ob Unternehmen ihre Aktivitäten über andere Apps und
Webseiten hinweg verfolgen könnten. "Die Tracking-Industrie kämpft
kontinuierlich gegen unsere Bemühungen, Nutzern die Kontrolle über
ihre Daten zu geben. Dies ist nur ihr jüngster Versuch, sich
uneingeschränkten Zugriff zu persönlichen Daten zu verschaffen",
hieß es vom iPhone-Konzern weiter. Man werde das "wichtige
Datenschutz-Tool" weiterhin für die Nutzer verteidigen.
Bedenken beim Bundeskartellamt
Das Bundeskartellamt leitete im Juni 2022 wegen ATT ein Verfahren
gegen Apple an, obwohl das Amt den Datenschutz begrüßt. Die Behörde
warf Apple vor, für Drittanbieter sehr strenge Regeln aufzustellen.
Eigene Apple-Dienste dagegen - wie der App Store oder Apple News -
seien von diesen Regeln weniger stark betroffen und könnten eigene
Daten einfacher nutzen.
Problematisch empfanden die Kartellwächter auch die Gestaltung der
Abfragen. Während Drittanbieter standardisierte, eher abschreckende
Abfragefenster nutzen müssten, soll Apple seine eigenen Hinweise so
gestaltet haben, dass Nutzer eher zur Zustimmung neigen. Außerdem
bemängelte das Bundeskartellamt einen Eingriff in die
Geschäftsmodelle der betroffenen Unternehmen. Viele kostenlose Apps
finanzierten sich durch personalisierte Werbung. Durch das ATT
würden deren Werbeeinnahmen drastisch sinken, während Apples eigenes
Werbegeschäft im App Store potenziell gestärkt werde, da Apple dort
die Datenhoheit behalte.
Wirtschaft lehnt Kompromissvorschläge ab
Ende 2025 reichte Apple verschiedene Lösungsvorschläge ein und
versprach etwa, die Abfragen neutraler zu gestalten. Die neuen
Regeln werden seit vergangenem Dezember in einem Markttest von der
Behörde geprüft. Die Verbände der Medien- und Werbewirtschaft kommen
nun zu dem Ergebnis, dass auch nach den Zusagen von Apple die
zentralen Wettbewerbsverstöße bestehen bleiben.
Die Verbände forderten das Bundeskartellamt auf, die Zusagen
abzulehnen und "den Kartellrechtsverstoß durch eine wirksame
Untersagungsentscheidung zu beenden." Zudem müsse "ein hinreichend
disziplinierendes Bußgeld" verhängt werden, um sicherzustellen, dass
Apple das beanstandete Verfahren nicht wiederhole./chd/DP/nas
ISIN US0378331005 US30303M1027
AXC0052 2026-03-10/07:55
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Autor: - dpa-AFX
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