| Klage gegen WhatsApp: Übermittlung an Facebook nicht erlaubt |
| 13.03.2026 06:07:00 |
Ein Berliner Gericht hat eine Übertragung
personenbezogener Daten in Deutschland ansässiger Nutzer von
WhatsApp an Facebook für rechtswidrig erklärt. Wie aus dem Urteil
hervorgeht, soll es die Plattform unterlassen, diese Daten sowie die
im WhatsApp-Account der Nutzer gespeicherten Daten von Menschen, die
den Messenger selbst nicht nutzen, an Facebook weiterzugeben.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Der Dachverband hatte in dem Verfahren, das sich gegen eine Änderung
der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie von 2016
richtete, auch eine Löschung bereits übermittelter Daten gefordert.
Hier ging das Gericht allerdings nicht mit. Vielmehr verwies die
Zivilkammer des Landgerichts Berlin II darauf, dass die Beklagte
erklärt habe, "nie Daten an Facebook als Verantwortlichen
weitergegeben zu haben".
Verbot aus Hamburg
Nachdem der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und
Informationsfreiheit am 23. September 2016 eine Anordnung erlassen
hatte, die es Facebook untersagt, personenbezogene Daten deutscher
WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern, habe man darauf
verzichtet, in der Europäischen Union entsprechende Daten mit
Facebook zu teilen, führte der Prozessbevollmächtigte des beklagten
Unternehmens laut Urteil aus.
Anhaltspunkte dafür, dass WhatsApp die Daten sehr wohl übermittelt
habe, seien von den Verbraucherschützern nicht genannt worden,
begründete das Gericht seine Entscheidung. Die Nutzer wurden im
August 2016 auf der Website und über eine Push-Nachricht auf eine
Änderung der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie
informiert und hierzu um Zustimmung gebeten.
Verbraucherschützer sprechen von "fragwürdigen Methoden"
Ramona Pop, Vorständin des Bundesverbands, zeigt sich dennoch
zufrieden mit dem Urteil. Sie sagt: "Das Gericht hat klargestellt:
Eine Einwilligung zur Verknüpfung persönliche Daten darf nicht
erschlichen werden." Meta und andere Plattformen
versuchten bis heute, "ihre Marktmacht durch Übernahmen zu
vergrößern und eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten
mit aus Sicht des vzbv fragwürdigen Methoden zu erhalten".
Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zu Meta, das damals
noch Facebook Inc. hieß. Zum Konzern gehört unter anderem auch die
Plattform Instagram.
Das Verfahren hatte sich fast zehn Jahre lang hingezogen, weil erst
geklärt werden musste, wer bei Verstößen gegen die
Datenschutzgrundverordnung überhaupt zur Klage berechtigt ist. Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig./abc/DP/zb
ISIN US30303M1027
AXC0024 2026-03-13/06:07
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Autor: - dpa-AFX
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