| Kaum Härtefall-Visa nach Aussetzung des Familiennachzugs |
| 14.03.2026 07:13:00 |
Seit der Aussetzung des Familiennachzugs für
bestimmte Geflüchtete hat die Bundesregierung bislang kaum jemanden
als Härtefall anerkannt. Zu 392 Familien mit 1.325 Personen, die
sich auf die Härtefallregelung berufen hatten, schloss das
Auswärtige Amt nach eigenen Angaben die Vorprüfung ab - es wurden
aber nur zwei Visa erteilt. Das geht aus einer Regierungsantwort auf
Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervor, über die zuerst
die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtete. In der großen Mehrheit
der Fälle seien bisher keine Hinweise auf einen Härtefall
festgestellt worden.
Am 4. März lagen den Angaben zufolge insgesamt 4.029
Härtefallanzeigen bei der Internationalen Organisation für Migration
vor. Seit Dezember wurde kein weiteres Härtefall-Visum erteilt, wie
im Vergleich mit einer früheren Regierungsantwort deutlich wird.
"Die bisherige Bilanz der so genannten Härtefallregelung ist absolut
schockierend, schlimmer als befürchtet: Humanität im
Promille-Bereich", sagte Bünger der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die
Kritik, dass die Regelung ein "reines Feigenblatt" sei, habe sich
mehr als bestätigt.
Nachzugs-Stopp für zwei Jahre
Ende Juli vergangenen Jahres war der Familiennachzug zu Menschen mit
eingeschränktem Schutzstatus in Deutschland für zunächst zwei Jahre
gestoppt worden. Gemeint sind sogenannte subsidiär
Schutzberechtigte, eine Kategorie, in die viele Menschen aus Syrien
fallen. Nur in "Härtefällen" sollen sie noch Ehepartner,
minderjährige Kinder und im Fall unbegleiteter Minderjähriger die
Eltern nachholen dürfen.
Vor kurzem war bekanntgeworden, dass von Anfang August bis Ende
Dezember insgesamt 150 Visa zur Familienzusammenführung für
Angehörige von Menschen mit subsidiärem Schutz ausgestellt wurden.
Diese Angabe bezog sich jedoch nicht explizit auf die
Härtefallregelung. So war bei Aussetzung des Familiennachzugs etwa
auch vorgesehen, dass noch Visa ausgegeben werden, für deren
Abholung bereits ein Termin erteilt worden war. In den ersten sieben
Monaten 2025, bevor die Gesetzesänderung in Kraft trat, waren noch
rund 7.300 Visa erteilt worden.
Die Bundesregierung versprach sich von der Aussetzung des
Familiennachzugs eine Entlastung bei Aufnahme und Integration.
Subsidiären Schutz können Menschen erhalten, die zwar keine
individuelle Bedrohung im Herkunftsland nachweisen können, dort aber
allgemeine Gefahren für Leib und Leben fürchten müssen. Die
Aussetzung des Familiennachzugs betrifft nur sie, nicht
Asylberechtigte oder Menschen, die unter die Genfer
Flüchtlingskonvention fallen./sku/DP/zb
AXC0016 2026-03-14/07:13
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Autor: - dpa-AFX
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