| US-Geschworene: Musk schädigte Twitter-Aktionäre bewusst |
| 21.03.2026 09:12:00 |
Tech-Milliardär Elon Musk hat in einem
Prozess um sein Vorgehen bei der Übernahme von Twitter eine
Niederlage erlitten. Geschworene eines Bezirksgerichts in San
Francisco kamen zu dem Schluss, dass Musk im Jahr 2022 mit zwei
irreführenden Äußerungen ein Wertpapiergesetz verletzt hatte. Da das
den Aktienkurs drückte, könnte er verpflichtet werden, damaligen
Anteilseignern eine hohe Wiedergutmachung zu zahlen. Musk äußerte
sich zunächst nicht zu dem Urteil - er könnte dagegen in höherer
Instanz in Berufung gehen.
Der Tech-Milliardär hatte im April 2025 mit Twitter die Übernahme
des Kurznachrichtendienstes für einen Kaufpreis von rund 44
Milliarden Dollar vereinbart. Doch wenig später behauptete er, dass
Twitter viel mehr automatisierte Bot-Accounts habe als offiziell
angegeben - und drohte mit einem Rückzieher. Der
Twitter-Verwaltungsrat beharrte jedoch auf der Einhaltung der
Vereinbarung und am Ende schloss Musk den Kauf Ende Oktober 2022
doch zum abgesprochenen Preis ab.
Musk könnte Entschädigung leicht stemmen
Aktionäre von Twitter zogen bereits Anfang Oktober 2022 vor Gericht
und warfen Musk vor, mit seinen Äußerungen den Kurs absichtlich
manipuliert zu haben. Die Geschworenen berechneten nun auch den
jeweiligen Betrag, um den Musks Worte den Twitter-Aktienkurs an
einzelnen Tagen zwischen dem 13. Mai und dem 3. Oktober 2022 aus
ihrer Sicht künstlich gedrückt hatten.
Zu einem späteren Zeitpunkt soll festgelegt werden, wie viel
Wiedergutmachung Musk damaligen Aktionären zahlen soll. Es könnten
hunderte Millionen oder auch einige Milliarden US-Dollar werden.
Sein Vermögen, das größtenteils aus Aktien des
Elektroauto-Herstellers Tesla und der Weltraumfirma
SpaceX besteht, wird vom Finanzdienst Bloomberg aktuell auf gut 640
Milliarden Dollar geschätzt. Eine Zahlung an die Twitter-Aktionäre
dürfte für den reichsten Menschen der Welt damit finanziell leicht
zu verkraften sein./so/DP/nas
ISIN US88160R1014
AXC0011 2026-03-21/09:12
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Autor: - dpa-AFX
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