| Social-Media-Verbot: BKA-Chef fordert Folgen für Plattformen |
| 21.03.2026 09:25:00 |
Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA),
Holger Münch, hat in der Debatte um ein Social-Media-Verbot für
Kinder schärfere Konsequenzen für Plattform-Betreiber gefordert. Es
sei offenbar "das Geschäftsmodell" großer Online-Unternehmen, "dass
man nur tut, was man tun muss", sagte Münch den Zeitungen der Funke
Mediengruppe. Der BKA-Chef sprach sich dafür aus, dass klarer
definiert werden müsse, "wann Meldungen an die Polizei erfolgen
müssen. Wer sich nicht an Gesetze hält, muss mit Folgen rechnen."
In den sozialen Netzwerken gebe es bislang keinen wirklichen
Jugendschutz, urteilte der BKA-Chef. "Gesetzgeber und
Plattform-Betreiber müssen gemeinsam austarieren, welche Apps,
Funktionen und Inhalte jugendfrei sind - und was für Kinder gesperrt
ist", forderte er.
CDU für Mindestalter von 14 Jahren
Grundsätzlich hält Münch die Debatte um ein Social-Media-Verbot für
Kinder und Jugendliche in Deutschland für richtig, auch wegen der
Gefahr einer möglichen Radikalisierung Minderjähriger. "Auch junge
Menschen bekommen extreme und gewaltverherrlichende Inhalte in ihr
Profil gespült. Zugleich löschen die Betreiber kaum strafbare
Inhalte."
Australien hatte im Dezember ein Social-Media-Verbot für unter
16-Jährige eingeführt. Auch in Deutschland wird derzeit viel darüber
diskutiert. Die CDU befürwortete im Februar ein Mindestalter von 14
Jahren für soziale Medien wie TikTok und Instagram. Auch die SPD hat
sich für feste Altersgrenzen ausgesprochen und dafür ein abgestuftes
Modell vorgelegt.
Digitalminister: Staat hat Fürsorgepflicht
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) forderte, die Debatte
dürfe sich nicht nur um ein Verbot als einzige Option drehen. "Worum
es geht: Ein übermäßiger Social-Media-Konsum heranwachsender
Menschen kann mittelfristig enorme Schäden am Gehirn verursachen.
Auch der Staat hat eine Fürsorgepflicht, damit sich junge Menschen
gut entwickeln können", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung"
(NOZ).
Dies könne auch "durch Regulierung, also strenge Vorschriften und
Standardeinstellungen für Plattformen oder Smartphones, gelingen".
Dazu gehöre aber auch Erziehung, "die kann der Staat durch ein
Verbot nicht ersetzen. Aber in der Abwägung kann eine Altersgrenze
ein Weg sein."/mms/DP/nas
ISIN US30303M1027
AXC0020 2026-03-21/09:25
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Autor: - dpa-AFX
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