| Entlassungen: Bundesrichter rechnen mit mehr Klagen |
| 24.03.2026 16:11:00 |
Das Bundesarbeitsgericht rechnet damit, dass
angesichts der Konjunkturschwäche und Entlassungen vor allem in der
Automobilindustrie mehr Kündigungsschutzklagen in der höchsten
Instanz landen. Bei den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten
sei bereits ein starker Anstieg der Fälle im Zusammenhang mit
Entlassungen zu beobachten - "aber nicht in dem Maß, wie man es
annehmen könnte", sagte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts,
Inken Gallner, in Erfurt.
Sie erwartet, dass anders als in der Vergangenheit mehr betriebliche
Regelungen durch Sozialpläne, Abfindungen sowie
Qualifizierungsangebote getroffen werden, statt Gerichte anzurufen.
Gallner verwies darauf, dass gerade im Bereich Kündigungsschutz
bereits eine Vielzahl von Urteilen vorliege, an denen sich
Arbeitnehmer und Arbeitgeber orientieren könnten. Es gebe jedoch
auch immer wieder Regelungen außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes,
die geklärt werden müssten.
In fast jedem vierten Fall geht es um Kündigungen
Nach Angaben des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gehen die Fälle, die in
die höchste Arbeitsgerichtsinstanz gelangen, seit einiger Zeit
zurück. Allerdings machten Auseinandersetzungen um Kündigungen oder
befristete Arbeitsverhältnisse allein im vergangenen Jahr fast ein
Viertel (23 Prozent) aller neuen Fälle aus.
Nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des
Bundesverfassungsgerichts gehe es in diesem Jahr erneut auch um die
Besonderheiten von Arbeitsverhältnissen in kirchlichen
Einrichtungen, so die Präsidentin. Fälle, unter anderem zu einer
Kündigung nach Kirchenaustritt, würden voraussichtlich im Mai und
September verhandelt, sagte Gallner.
In der Debatte um die Flexibilisierung der Arbeitszeit in
Deutschland warnte die Gerichtspräsidentin davor, Ängste von
Arbeitnehmern zu verstärken. Bei der Debatte um die
Wochenarbeitszeit sollten deshalb nicht nur rechtliche Aspekte eine
Rolle spielen.
Schutzstandards bei Arbeitszeiten
Gallner verwies darauf, dass der Acht-Stunden-Tag in Deutschland ein
Politikum sei, weil er zu den großen Erfolgen der
Gewerkschaftsbewegung gehöre, ebenso wie die Entgeltfortzahlung im
Krankheitsfall. Es gebe Schutzstandards wie die tägliche Ruhezeit
von elf Stunden. Eine 48-Stunden-Woche sei "dass absolute Maximum,
was europarechtlich erlaubt ist". Generell sei das Arbeitszeitrecht
stark durch Europarecht geprägt, nationale Spielräume seien nicht
groß.
Nach Angaben des Gerichts kamen im vergangenen Jahr 1.064 Fälle an -
19 Prozent weniger als im Jahr davor. Sie wurden schneller
bearbeitet - insgesamt 1.185 Fälle wurden erledigt. Im Schnitt waren
ein Drittel der Kläger mit Revisionen und Rechtsbeschwerden vor dem
Bundesarbeitsgericht in Erfurt erfolgreich./rot/DP/jha
AXC0248 2026-03-24/16:11
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Autor: - dpa-AFX
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