| ROUNDUP: US-Gericht setzt Urteil gegen Trumps Zölle zunächst aus |
| 12.05.2026 21:56:00 |
Im juristischen Tauziehen um seine
umstrittene Zollpolitik hat US-Präsident Donald Trump einen
Etappensieg errungen. Ein Berufungsgericht hat die Entscheidung
einer unteren Instanz vorläufig ausgesetzt, das Trumps temporäre
Zölle auf Einfuhren aus der ganzen Welt vergangene Woche als
rechtswidrig eingestuft hatte. Importeure müssen nun zunächst weiter
die Abgaben in Höhe von 10 Prozent zahlen.
Die Entscheidung des Berufungsgerichts ist kein finales Urteil in
der Sache. Vielmehr setzt sie das Urteil der unteren Instanz - des
Gerichts für Internationalen Handel in New York - vorläufig aus,
während die Berufungsrichter den Antrag der US-Regierung prüfen. Die
Kläger - darunter der Bundesstaat Washington und zwei Unternehmen -
haben nun sieben Tage Zeit, um zu reagieren.
Sollte das Berufungsgericht ebenfalls am Ende die Zölle kassieren,
bliebe der Trump-Regierung noch der Gang vor das Oberste Gericht.
Wie die US-Regierung argumentiert
Die US-Regierung begründete ihren Antrag auf Aussetzung der
Entscheidung des Handelsgerichtes damit, dass diese die
"Handelsagenda des Präsidenten erheblich untergraben und die
Bemühungen zur Behebung unseres langjährigen Handelsdefizits
destabilisieren" würde. Außerdem bestehe das Risiko, dass bereits
eingenommene und künftige Zölle dauerhaft verloren gingen.
Nicht zuletzt sei die Zollbehörde (CBP) nicht in der Lage, die
Anordnung ohne zusätzliches Personal umzusetzen. Dies ginge zulasten
der Erstattungen, die die Behörde leisten muss, nachdem das Oberste
Gericht der USA Zölle auf Basis eines Notstandsgesetzes für
rechtswidrig erklärt hatte.
"Im Gegensatz dazu würde eine Aussetzung den Klägern keinen Schaden
zufügen", behauptete die US-Regierung und verwies darauf, dass sie
auf richterliche Anordnung zu Unrecht eingenommene Zölle im Nachgang
erstatten würde.
Was das Gericht für Internationalen Handel entschieden hat
Das Gericht für Internationalen Handel in New York kam vergangene
Woche zu dem Schluss, dass Trump mit der zeitlich befristeten Abgabe
in Höhe von 10 Prozent seine Befugnisse überschritten hatte. Der
US-Präsident habe das als Grundlage herangezogene Handelsgesetz
falsch ausgelegt, urteilten die Richter. Weder die US-Regierung noch
die Zollbehörde (CBP) dürften Importabgaben von den Klägern
einfordern. Bereits erhobene Zölle müssten an die Kläger erstattet
werden, verfügte das Gericht.
Um welche Zölle es geht
Seit dem 24. Februar 2026 erheben die USA auf die meisten Einfuhren
aus dem Ausland einen Zoll von zehn Prozent. Trump verhängte sie
unmittelbar, nachdem der Supreme Court viele seiner bisherigen Zölle
für rechtswidrig erklärt hatte. Der US-Präsident hatte sich für
diese auf ein Notstandsgesetz aus dem Jahr 1977 gestützt.
Nach der Entscheidung des Obersten Gerichts behalf sich Trump mit
einer Notlösung: Für die neuen Zölle zog er ein Handelsgesetz aus
dem Jahr 1974 als rechtliche Grundlage heran, dass die Erhebung der
Abgaben ohnehin auf maximal 150 Tage beschränkt.
Trump hatte zudem gedroht, den Satz auf 15 Prozent zu erhöhen. Das
wäre der Maximalwert, den das Gesetz zulässt. Ein entsprechender
Erlass lässt sich aber auch Monate nach der Drohung nicht im
Amtsblatt der Regierung finden.
Der US-Regierung stehen noch andere Instrumente zur Verfügung, um
Zölle etwa für bestimmte Waren oder Branchen zu verhängen - diese
kann Trump aber nicht einfach mit seiner Unterschrift nach Belieben
verfügen./ngu/DP/he
AXC0416 2026-05-12/21:56
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Autor: - dpa-AFX
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