| ROUNDUP 2: EU-Kommission will internationale Zugreisen erleichtern |
| 13.05.2026 14:33:00 |
(Aktualisierung: fünfter Absatz, zweiter Satz: Entschädigungshöhe
ergänzt.)
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Internationale Bahnreisen sollen in der EU
einfacher werden. Kunden sollen dafür Tickets für zusammenhängende
Verbindungen mehrerer Verkehrsunternehmen auf Plattformen kaufen
können und dadurch bei Verspätungen und Zugausfällen besser
geschützt sein, wie aus einem Vorschlag der EU-Kommission
hervorgeht.
Die Idee: Reiselustige sollen online übersichtlich alle Optionen
sehen, von A nach B zu kommen. Große Ticket-Plattformen sollen
verpflichtet sein, auch Tickets anderer Betreiber anzubieten, wenn
diese das wollen.
Entscheidend bei Problemen unterwegs: Wenn Reisende auf einer
Plattform in einem einzigen Vorgang eine Bahnfahrt mit mehreren
Betreibern buchen, gilt dies nach dem Willen der Kommission künftig
immer als ein einzelnes Ticket. Das soll zum einen praktisch sein
und würde sich zum anderen auf die Fahrgastrechte auswirken.
Diese Rechte sollen Reisende bei Verspätung haben
Hat ein Zug Verspätung und Reisende verpassen deshalb im Ausland
ihren Anschluss, sollen sie dem Vorschlag zufolge künftig ein Recht
darauf haben, ohne zusätzliche Kosten auf anderem Weg zu ihrem Ziel
zu gelangen - also zum Beispiel mit einem anderen Zug fahren zu
dürfen. Alternativ könnten sich Kunden mit durchgehenden Tickets,
die ihren Anschluss verpassen, für die Erstattung des Tickets
entscheiden.
Falls sie die Reise fortsetzen, haben sie außerdem unter anderem
Anspruch auf Mahlzeiten oder eine Unterkunft, wenn eine Übernachtung
nötig wird. Als Entschädigung sollen sie zudem bei Verspätungen über
zwei Stunden 50 Prozent des Ticketpreises bekommen, bei kürzeren
Verspätungen ab einer Stunde 25 Prozent des Preises. Verantwortlich
für diese Fahrgastrechte ist dem Vorschlag zufolge das
Eisenbahnunternehmen, das die Störung verursacht hat. Voraussetzung
soll aber eine ausreichende Umstiegszeit sein.
Was bisher das Problem ist
Bisher müssen Verbraucher bei Reisen ins Ausland, die von
unterschiedlichen Bahnunternehmen betrieben werden, ihre Tickets oft
auf unterschiedlichen Plattformen buchen. Für manche Strecken können
sie ihre Tickets zwar zusammen auf einer Plattform kaufen - etwa für
eine Fahrt von Brüssel nach Straßburg mit Umstieg in Paris. Wenn die
beiden Teilstrecken von unterschiedlichen Unternehmen betrieben
werden, werden dafür aber oft zwei einzelne Tickets ausgestellt und
Kunden schließen zwei separate Verträge ab.
Hat der erste Zug Verspätung und der Anschlusszug wird deshalb
verpasst, dürfen Reisende deshalb bisher in der Regel nicht einfach
den nächsten Zug zum Endziel nehmen. Sie haben grundsätzlich auch
ausschließlich für die Verspätung des ersten Zugs Anspruch auf
Entschädigung nach EU-Recht. Anders ist das bereits jetzt, wenn das
Ticket als durchgehendes Ticket zählt.
Freiwillige Leistung
Mehrere Eisenbahnen haben sich zudem untereinander darauf
verständigt, unter bestimmten Voraussetzungen Passagiere bei
Verspätungen des ersten Zugs ohne weitere Kosten im nächsten
verfügbaren Zug mitzunehmen. Dazu gehören unter anderem die Deutsche
Bahn, die ÖBB, die französische Eisenbahngesellschaft SNCF und die
Eurostar-Verbindungen. Die Vereinbarung ist aber nicht nach EU-Recht
bindend.
Bevor die Vorschläge der Kommission in Kraft treten, müssen auch die
Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament zustimmen. Die
EU-Kommission will mit dem Vorhaben auch den Umstieg auf Züge
fördern./wea/DP/men
AXC0313 2026-05-13/14:33
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Autor: - dpa-AFX
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